Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1849-03-30 · 13 (30.3.1849) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
13 (30.3.1849)
Date
1849-03-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2625941-2626254-2626268--1814-2629491
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der zur Währung der Interessen des vethvdoxen Zndenthrmrs. i s r ML Redaeteur: vr. En och, Director und Oberlehrer zu Altona. 5. Jahrgang. 30. MSrz I81S. I Altona. I V1N P'Z k LS Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal Freitags, ein Bogen. Das Abonnement auf ein Jahr ist 5Hi Ct. (2 Thlr.pr.,3Fl. 30Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Erpeditionen. Leitende Artikel: Die Verwaltung der jüdischen Gemeinde zu Halberstadt. — Das Gesetz und das Schwert. — Zeitungsnachrichten aus: Hannover, Fulda, Wien,— Metrische Uebersctznngen. — Anzeiger. — Briefwechseln— Die Verwaltung der jüdischen Gemeinde zu Halberstadt. Unter diesen Titel übergiebt uns Herr Dr.Hildesheimer eine kleine Drochüre über die Verwaltung, besonders aber über die financielle Lage der Halberstädter Gemeinde. Wir bedauern es, daß der Verfasser sich bei dieser Arbeit viel zu objektiv gehalten hat, und so statt eines genauen historischen Berichts bios unzusammenhangende Data gab. Dis auf Weniges har das Büchlein mehr Lokal, als allgemeines Interesse. Das unS am Meisten für die Oeffentlichkeit sich Eigene, »st die Einleitung, worin der Verfasser mir wenigen aber kräftigen Worten den jetzigen Zustand der Gemeinde schildert, wie auch di^ Aufzahlung der Steuern, welche die Gemeinde im achtzehnten Jahrhundert der gewöhnlichen Zeitrechnung zu zahlen hatte. Beides geben wir hier vollständig wieder. „In dieser fieberhaften aufgeregten Zeit, in welcher der Verband und die Gemeinschaft der Abstammung und der Religion sich mehr und mehr zu lockern begannen, in welcher eS dem Leichtsinn und dem Jndifferentismirs leichter als früher werden wirk aus dem religiösen Verbände auszuscheiden, hat der Vorstand einer religiösen Genossenschaft mehr als je die Verpflichtung, den wahrhaftigen Zustand der Gemeinde jedem Einzelnen derselben auseinanderzusehen und die Entstehung und Handhabung der fpeeiellen Gemeindepflichten und Lasten .einem Jedem vorzuführen. Dadurch wird einerfefts denk frivolen Austritt aus der Religion der schädliche Schein von Rechtfertigung genommen, de» auf Unkenntnis des Sachverhältnilfts beruhenden Schmähungen und der wiederholt ausgesprochenen Verachtung gegen das frühere und jetzige Gemeinderegiment auf's Enrschiedeuste und Wahrhaftigste entgegengetreten; anderseits allen denen, welche noch ein ungetrübtes Auge und Herz für historische Unabänderlichkeiten und Gefühl und Empfindung für die Stimme des Gewissens bewahren, ebenso ihr Besitz wie ihre Pflicht vor Augen geführt, welche sie durch ihre Theilnahme an unsre hochberühmte Gemeinde erlangt haben. Die Scheingründe, womit man hier den höchst entehrenden Austritt aus der ReltgionSgenoffenschafc aus äußerlichen pekuniären Motiven zn rechtfertigen pflegt, bestehen vorzüglich in der Behauptung, in früheren Zeiten habe man mit der Gemeindeverwaltung „liederlich gewitthschaftet," die Kapitalien seien auf.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.