Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 11 (16.3.1849)
- Date
- 1849-03-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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85 Gefahr waren? Ach, sie kannten ja nicht jene bittere Täuschung, kannten nicht jenen schneidenden Hohn, kannten nicht jene gräßliche Ironie, die jener Name in sich birgt. Aber die Verblendung, die traurige, bittere Täuschung sollte erst den höchsten Grad erreichen. Am statt zu erkennen, daß jene Sekte nur aus religiös- Verwahrloseren herbeigeführr, daß nur traurige Unwissenheit in der Religlonslehre zu jenem geistigen Abfall des Zudenrhums geführt, suchte man den Grund gerade in der tieferen Basis unseres Glaubens, wenigstens gaben diesen Grund unsere zeitgemäßen Geist lichen an. Man bezeichnere unsere cereinonielle Religion als eine Bedrückung des Geistes, welche gar nicht zur wahren (d. h. modernen) Religion gehöre, man gab endlich als Grund jener geistigen Verwilderung den Gottesdienst in unseren heiligen Synagogen an. So führte man das geblendete Volk in ein Labyrinth, aus welchem nur die äußerste Geistevanstrengnug es und mehr von den Grundp e>lern unserer Religion entr fernr. . - ' ' Doch bei einer zeitgemäßen Neüqion gehörte auch daß am Ende gar keiu Gctresdienst am zeirgem ä - ß e st e n sei. ZertungSNKrhvichtxn. Freie Städte Hamburg. (Beschluß.) 2) Die den Israeliten im Art. 23 deS Iudenreglemcnts jngestandene Befugniß in Matrimonial- und Erbschaftsfacben nach Inhalt der mosaischen Gesetze zu verfahren, insoweit dies nicht ebendaselbst beschrankt wird. Darüber, daß dies künftig Wegfällen muß kann schwerlich ein Zweifel obwalten; schon jetzt aber darin etwas zu ändern, dies kann E. E. Rath mit dem Standpunkte nicht wol für vereinbar halten, von dem Er bei der ganzen Sache für jetzt ausgcht. Auch ist die Unbequemlichkeit, welche daraus in einzelnen Fällen für die Gerichte entsteht, nicht so erheblich, als daß sie nicht füglich bis zur definitiven Feststellung des ganzen Verhältnisses ertragen werden könnte; andere daraus für die christliche Bevölkerung entspringenden Nachtheile sind E. E. Nathe bisher nicht bekannt geworden. Die Vorschrift des Art. 22 des IudeneglementS über jüdische Vormundschaften ist bereits durch die Vormundschaftsordnung abgeändert worden. Man könnte übrigens auch die Frage aufwerfen, ob jene Befugnisse nicht wenigstens für diejenigen Israeliten gleich wegfallen müßten, die das Bürgerrecht gewinnen werden. Es ist aber einleuchtend, daß daraus nur Verwirrung und Nechtsunfichcrheit entstehen würde,) so lange man die Gewinnung des Bürgerrecht der freien Wahl der Juden anheimstelle. Dies sind im Wesentlichen die Motive, von denen E. E. Rath bei Abfassung der provisorischen Verordnung Behufs Ausführung des H. 16 der Grundrechte deö deutschen Volks m Bezng ans die Israeliten ausgcgangcn ist, auf deren Mttgenehmigttlig durch Erbges. Bürgerschaft er setzt anträgk, und mit welcher Sechsziger sich einverstanden erklärt, während Ehrb. Obcralten nur unter der Voraussetzung ihre Znstimmnng ertheilt haben, daß, der Gebrauch deS mosaischen Rechts in Matrimonial- und Erbschaftsachen von Seiten der ISraeliten gleich jetzt Wegfälle. Nebenaiilage l-'r!. X. Provisorische Verordnung Behnfs AnSfübrnng deS Ü- 16 der Grundrechte des deutschen Volks in Bezng auf die Israeliten. Art. 1. Inden, welche sich bei der Wedde als Mitglieder der hiesigen vortngiesischen oder dcntschiSraelitischen Gemeinde oeer a!S Söhne eines Mitglieds einer dieser Gemeinden durch ein Attest der Vorsteher auswrisen, können das Bürger- und Landbnrgerrecht, sowie, wenn sie sich sonst dazu eignen, das Schntzbürgerrecht erwerben. Sie werden bei der Gewinnung des Bürgerrechts als Schutzbcreä'tigte betrachtet, und haben dasjenige zu leisten, was die Verordnung über das hamburgische Bürgerrecht vom 2l>. Oktober 181» vorschreibt; diejenigen Israeliten jedoch, welche Nachweisen, das Recht, ein eignes Bankkonto zu halten und auf Transit» zu doklarircn, bereits erlangt zu haben, können daS Großbürgerrccht ohne weitere Unkosten, als Bezahlung des Stempels deS Bürgerbriefes und der Gebühren (mit zusammen (8 A 8 ,§) erwerben. Söhne solcher ISraeliten sind als Großbürgerssöhue anzusehen.