Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1849-03-02 · 9 (2.3.1849) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
9 (2.3.1849)
Date
1849-03-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2625941-2626254-2626264--1779-2629452
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Spektakelmacher unter den Helden der Reform regten sich. Da sieht man doch klar wie diesen Herren Volksschule und VolkLwvhl am Herzen liegt. Wollen sich nun unsere Rabbiner damit entschuldigen, daß die Ersei, weil sie wahrend dieser vierzehn Jahre bei den jährlichen Ncligionsprüfungen unsere Schulen immer in gutem Zustande gesunden harten; so muß ich ihnen offen ins Gesicht sagen, daß s i e keineswegs die Ursache dieses befriedigenden Ergebnisses sind. Der §. 50 erwähnter Hetzer Verordnung sagt ausdrücklich, daß der Stundenplan für jedes Schuljahr von dem Ortsschulinspektor (Pfarrer des Orte) gemeinschaftlich mit dem Lehrer zu entwerfen sei, welcher dann vom Vezirksvisiraror zu genehmigen und der Ortsschulbehörde alljährlich mit den Prüfungsakten zur Einsicht und allenfallsigen weitern Anordnungen vorzulegen ist. Zn diesem Stundenplan nehmen nun die Lehrer statt einer halben Stunde Ne, ligionsuntcrricht, täglich drei Stunden ans, und dieses verdanken sie der Nachsicht der ebengenannten drei hohen Stellen. Die Gemeinden selbst mäßen daher ihren Lehrern nur Dank wissen, da letztere in den^ übrigen drei Schulstunden leisten, wozu dem christlichen Lehrer sechs Stunden eingeräumt sind. Fänden nun aber unsere Näbbinen in mancher so ist ihr Schweden gar nicht zu verantworten, und giebr es nicht solche Schulen, wo es um den Religionsunterricht sehr schlecht steht? Gewiß! aber noch weit schlechter sind bann diejenigen, die sich über die Verantwortung hinwegsctzen. Doch genug davon, da wir nicht von den Näbbinen, sondern von der Kommunalschule sprechen wollen. Zn den Schulen, sagten wir im Eingänge, muß ein religiöser Geist wehen. Dielcc wird, dieser muß sich aber durch Errichtung von Kömmunalschulen gerade verlieren, weil in diesen der Religionsunterricht verdrängt ist. Wahr ist cs, daß durch Errichtung dieser Schulen der Lehrer in pekuniärer Hinsicht besser gestellt wird, — welcher brave Lehrer wird aber auf Kosten eines solchen Verlustes, auf das Sicchthum und das allmählige Vcrlorengeheu der Religion, besser gestellt sein wollen? und was sollen denn eigentlich diese Kommunalschulen fruchten? Will man hierdurch etwa die Kinder einer Konfession an die andere gewöhnen und dadurch einer oft anzupflanzen und zu pflegen suchen, so kann dieses eben so zur in den Konfessionsschule» und besonders von der Kanzel herab geschehen. Soll den Gemeinden durch Vereinigung ihrer Schulen in eine. Geld erspart, der Lehrer aber besser gestellt werden, so kann man doch beide berücksichtigen ohne Errichtung von Kommunalschulen. Und wer soll, wenn diese Schulen ins Leben treten, den Religionsunterricht ercheilen? Der Geistliche. Aber wo finden wir, wenn wir speciell vom jüdischen Religionsunterrichte sprechen wollen, jüdische Geistliche, die sich einer derartigen Mühe gerne und mit Liebe unterziehen würden? Wenn es auch hie und da ehrenwerthe Ausnahmen gibt, so ist doch im Allgemeinen noch nicht geholfen; denn bei der ausgesprochenen Glaubensfreiheit wird mancher seine religiöse Ansichten und seine religiöse Denkungsart geltend zu machen suchen, so daß wir nach mehreren Zähren unter uns die verschiedenartigsten Sckrcn zu erwarten hätten. Aus diesen unvermeidlichen Mißverhältnissen stimme ich gegen die Kömmunalschulen. Dke Civilehe. Von Är. K. (Fortsetzung.) 1) Hateine Ehe durch bloße Voll- Gültigkeit? Bevor wir zur Beantwortung dieser Frage schreiten, finden wir uns zu der Erklärung veranlaßt daß wir hier keineswegs die Zdee und die Bedeutung der Ehe, wie sie im Judenrhume vorherrscht, auseinandersetzen wollen, um aus diesem heraus die specicllcn Verhältnisse zu deduciren, sondern daß wir uns einzig und allein an den bereits in der Schrift enthaltenen, und durch Tradition näher bestimmten Vorschriften halten, und was diese beide uns lehren, das wollen wir darstellcn. Diese Bemerkung würde im Ganzen überflüssig sein, wenn nicht leider in den letzten Decenien theils aus Mangel an positiver jüdischer Bildung, theils aber auch aus Jrreligiösität der umgekehrte Weg vorherrschend wäre. Zene Männer, welche sich als Reformer aufdrangen, glaubten als Vr. pliil. daS Recht zu haben, das historisch göttliche Zudenthutn,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.