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Der treue Zionswächter · 1849-02-23 · 8 (23.2.1849) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
8 (23.2.1849)
Date
1849-02-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Wittel, nicht daS Volk sei schuldig, daß eS den Juden gelben Bürgers. Hier also wird dem Juden seine deutsche Nationalität zum Vorwurf gemacht; dorr wird er wieder des Mangels irgend eines patriotischen Eifers beschuldigt. Wir wollen diese Sache nicht weiter beleuchten, wir erkennen daraus zur Genüge, welche Früchte überhaupt die neueste Zeilbewedung hervorgebrachl hat. Wer sich von seinem Voruriheile gegen die Juden nicht frei macken kann, der ist überhaupt nicht frei, und bedarf des Gängelbandes. Mir Ruhe können wir also der Zukunft entgegensehen, wer über uns richtet, richtet zugleich über sich selbst. Ein Jude. - «- ZertRAgsNschrLchten. Preußen. Halberstadt, im Januar. Auf die Gefahr hin in gewohnter Weise in Lokal- und jüdischen Blättern als Dunkelmann und Hypororthodov bezeichnet zu werden, erfüllt Unterzeichneter die heilige.Pflicht der gesummten Judcnhcit nah' und fern Mitthcilung folgender Ereignisse zu machen, und bemerkt nur im Voraus, daß ihn Schmähungen und Schimpfwörter, auch Ln den stärksten Ausdrücken, wie bisher ganz kalt lassen werden, daß er aber, wenn ihm eine Unwahrheit nachgcwiescn wird, gern Rede zu stehen bereit ist, ebenso, wenn ihm ein gegen die von ihm vertretene Sache stattgefundenes ofstciclles Ercigniß nachgcwiescn wird. Unsere Gemeindeleitung ist bis ans den heutigen Tag nach der früheren, westphälischen Gesetzgebung geordnet, wonach alle Machtvollkommenheit bei Gemeindesachen in die Hand eines zn erwählenden Vorstehers und sechs Beigeordneten gelegt ist. Über diese unter Leitung des Magistrats vorgenommenen Wahlen, war hier, wie allenthalben beim Herannahen des Wahltermins sehr oft Zank und Streit, besonders dadurch, daß die „Neueren" (ein im Allgemeinen sehr vager Begriff, dessen specielle Bedeutung wir später kennen lernen werden) immer in der Minorität blieben. Es wurden dabei den „Alten" Wahlumtriebe vorgeworfcn, allein 1) fallen diese auf beide Seiten, 2) erkennt jeder Vernünftige, und der Unterzeichnete, obgleich er sich nie in irgend einer Art dabei betheiligt, mit ihm in Wahlumtrieben nichts absolut Unrechtes, sondern im Gegentheile Etwas, welches einer erleuchteten Gesellschaft Ehre macht, wenn mit den Waffen des Geistes und innerhalb der Schranken der Sittlichkeit gekämpft wird, dafür aber, daß diese Grenze überschritten sei, ist man unserer Fraktion bis heute den Beweis schuldig geblieben. Die vieljährigen Erfahrungen bei den Wahlen liefern vielmehr den erfreulichen Beweis, daß die Majorität der Gemeinde zn den „Alten" hielt und hält. In Folge der neuen Gesetzgebung vom 23. Juli 1847 hatte sich der Vorstand beeilt eine Vorlage über die innerhalb dieses Gesetzes vorzuuehmende Konstitution der neuen Gemeinde anszuarbeiten, und hatte deshalb Konferenzen mit den Ortschaften der Umgegend abgeyalten. Ta jedoch durch die Revolution des vorigen Jahres auch dieses Gesetz antiquirt wurde; so ergriff der Vorstand wiederum die Initiative, berief im November eine Plenarversammlung sämmtlicher steuerpflichtigen Zemeindemitglieder und forderte sie in einer feierlichen Ansprache zur Bildung von Kommissionen auf. 1) zum Entwürfe des Etat pro 1819, 2) zur Prüfung der Legate, 3) zum Entwürfe einer zeitgemäßen Gemcindeordnung. Hierzu muß ich folgende Bemerkungen machen. Uli l, dasselbe wurde bisher gemäß der Westphälischen Gesetzgebung von drei Schätznngskommissarien, von denen der Eine der Vorstand, der zweite der Rabbinerernannte, diese Beide aber den Dritten kooptirten, angefertigt. Hierzu war schon lange die Tüchtigkeit und keine religiöse Farbe »maßgebend. sä H. Unsere Gemeinde hat von früher» Zeiten her cirka 500 Th. Zinsen zu bezahlen, wozu die Kapitalien zur Hälfte behufs des SynagogcnbaucS ausgenommen wurden, deren Zinsen zur Erhaltung zweier Klausgelchrten dienen, zur andern Hälfte ans einzelnen Legaten, deren Zinsen theils den Kultusbeamtcn an Gehalt angerechnet werden, theils geradezu zur Unterstützung Armer verwendet werden, bestehen.

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