Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 8 (23.2.1849)
- Date
- 1849-02-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2625941-2626254-2626263--1770-2629442- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
in das religiöse Leben seiner Bürger entsagt, und sich eine andere Aufgabe gestellt. Er hat das Glück und die äußere Wohlfahrt, nicht des Geistes Heil und die ewige Glückseligkeit seiner Individuen» zum Ziele. Ihm ist daher auch nur -as Individuum, ohne dessen speciclle Beziehung zu irgend einem andern Verbände, Unter» rhau. Er versichert sich auch deshalb seiner nur in so weit, als dessen Thun und Lassen auf die Gesanrmtheit überhaupt auch nur auf einzelne Personen von Einfluß ist. Indern nun die Ehe bei ihrer, erhabenen sittlichen Würde und religiösem Charakter auch ein äußeres Verhälrniß mit in sich schließt, har der Staat das volle Recht zu bestimmen, daß die Gültigkeit einer bürgerlichen Ehe von der Vollziehung des CivilakteS abhängig ist; nnd insofern das bürgerliche Verhassniß das-Primäre im Staate bildet, wurde auch mit gleichem 91 echte festgesetzt, daß die kirchliche Trauung nur nach Vollziehung des Civilaktrs stattfinden kann.. Als eine norhwendige Folge der ganzen staatlichen,Bestimmung, ist der Schluß dieses Paragraphen anzufthrn.. Hier heißt es: die Neligiousverschicdenheit ist kein ,b ärgerlich es Ehehmderniß. Der Staat hat sich ^e, Me Grenze gezogen, über die er nicht schreiten kann.;...da er seine Gewalt nicht zum Schutze einer anderl^M^z verwenden darf, wie auch andererseits . jeLeö. Verhältmß zu überwachen hat, so ist df^r..crwsthM Schlußsatz nur Specialisirung der früheren Paragraphen. Aus dieser höchst einfachen, kurzen Darstellung geht also zur Genüge hervor, daß hier nur ejn bloßes staatliches Recht gegeben ist; es bleibt aber ferner jene religiöse Bestimmung über die Ehe in ihrer vollen Kraft. Schon die Wörter die kirchliche Trauung kann.nur nach Vollziehung des Civilakres stallfinden, zeigen.zur Genüge, das; der Staat nicht die religiöse Fner des Ehebündniß aufhcben will, und wie konnte er e^S auch, nachdem er sich ganz von der Kirche ge trennt hat. Dennoch aber wurde diese nun auferlcgte Pflicht schon als ein Recht beansprucht, und die Ehe zwischen zweien, welche verschiedene Religion sind, geschlossen. DLerkwürdig genug, daß die Einsegnung einer solchen Ehe bis jetzt nur von einem Rabbiner und-von einem unbefugten Gelehrten vollzogen wurde. Die Geistlichkeit anderer Konfessionen haben sich noch nicht also dazu einverstanden. Wir finden daher auch uns genöchigr, mir Bestimmtheit auszusprechen, wie daS jüdische Gesetz über Civilwie über Mischehen lautet. Die Juden Ln Deutschland. Wohl kein Volk, keine Nation, kein Stamm war je dem allgemeinen, leichtfertigen und widersinnigen Urcheile mehr preisgegcben als das jüdische Volk. Har Ein Jude irgend ein Unrecht begangen, bald wird das Verdammnißurtheil über die Juden gefällt; Hai rin Jude sich aber ausgezeichnet, dann heißt es; Nation. Wir sagen über eine Nation, ohne hier wirklich den wahren Begriff dieses Wortes auf die in allen Welktheilen zerstreut lebende» Juden anwenden zu wollen; wir sprechen dieses nur im Sinne unserer Gegner hier aus, denen schon das Individuum als Repräsentant des Ganzen gilt, und deshalb dem nordamerikanischen Juden den knechtischen Sinn des russischen Juden, und diesem wieder die freie Gesinnung des amerikanischen zuschreibt. Ihnen rufen wir zu: Mit welchem Rechte, ja mir welcher Gewissenhaftigkeit schleudert ihr so oft euer Unheil über eine ganze Masse, die wenn auch Individuen geringerer An, doch auch sicherlich viele gute, edle, ausgezeichnete Männer in ihreh, Mille hat. Was berechtigt Euch, die Juden iu^Allgemeineu für einen Auswurf der Menschheit z.' ^NrHchlen. daß ihr die von einem Einzelnen begangene .bös§ Thal sofort.der Gesammiheil zur Last legt? Hoffenr. lich doch nicht die religiöse Ueberzeuguug, die dem Unmöglich scheint fS auch, daß ihr überhaupt so unedel und falsch denken sollet, und daher wider Willen von dem Einzelnen auf daS Allgemeine schließen müsset, wäret doch so edel, nach langer, beinahe zweitausendjähriger Vorenthaltung unserer einfachen Rechte uns endlich einmal als ebenbürtig zu betrachten, und rmr erst eine solche humane Handlung auegeübt har. der kann doch nicht bald darauf gegen seine Begünstigung so verschmitzt handeln. Falsch zu urcheileu, ist Euch auch nicht zuzutrauen. Ihr seid ja Deutsche und der Deutsche lebt ja in der Theorie, ihm ist Gründlichkeit Bedürfuiß. Wenn Ihr also ein Unheil fället, habet Ihr gewiß das größte Recht dazu. Tretet nun her und beantwortet mir folgende zwei Fragen. - 1) Als nach jenen glorreichen Märzragen die Staarsumwälzungen glücklich von Statten gingen und ihr freudenvoll in einem Freiheitsjubel ausbracher, und in diesem Taumel überall hin Eure laurtönende Posaune