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Der treue Zionswächter · 1849-02-23 · 8 (23.2.1849) · page 1

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
8 (23.2.1849)
Date
1849-02-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Der zur ZVahrring der Zrrtere^sen des -orthodoxen Zndenthnrns. Redaeteur: vr. En och, Direktor und Oberlehrer zu Altona. 5. Jahrgang. 23. Februar 1849. > Altona. I v'-)7) -)7b 'b 8. Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal. Freitags, ein Bogen. Das Abonnement aus ein Jahr ist 5.K Ct. (2 Thlr.pr.,3Fl.30Xr.) Man abonnirt der allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und ZeitungS.Erpeditionen. Inhalt. Leitend e Artikel: Die Civilehe. — Die Jud.n in Deutschland. — Zeitungsnachrichten aus: Halberstadt, Posen, Hamburg, Berlin. — Anzeiger. — Briefwechsel. — Die Civilehe. Durch die deutschen Grundrechte tritt das Judenlhum oder richtiger die Juden in Deutschland, in eine neue Phase. Nicht nur das bürgerliche, auch das sociale Verhältniß hat und wird eine neue Gestaltung erhalten. Vielfach wurde in diesen Blättern ans die Folgen, welche diese Rechte auf uns Juden ausüben werden, hingewiesen; auch wir erlauben uns heute auf einen Paragraphen der Grundrechte hinzuweisen, der nicht weniger von Wichtigkeit für uns sein dürfte, als der §. 16, der uns unsere bürgerliche Gleichstellung ver bürgt. ES ist der §. 20, nach welchem die Nothwendigkeit und die Priorität des C'vilaktes bei einem Ehebündniß gefordert und gesetzlich ausgesprochen ist. Dieser Paragraph har eine solche bestimmte Fassung, daß wir ihn selbst von der strengsten Orthodoxie aus vollkommen billigen; dennoch aber müssen wir vor Mißbrauch dieser, nur eine Pflicht und nicht ein Recht enthaltenden Bestimmung warnen, Mir andern Worten dieses Gesetz räumt nicht dem Deutschen ein neues Recht ein, sondern es legt ihm eine Pflicht auf, welche der neue, erst zu begründende Staat in Folge seiner Gei stalrung zu fordern hat. Deshalb also sagen wir von vornherein, wir erklären uns vom jüdischen Stand, punkre aus einverstanden mit dieser Bestimmung, welche die sich Vermählenden nun zu beobachten haben, und daß wir nur vor der falschen Deutung desselben warnen wollen. Die Aufgabe des Staates, wie sie in den Grundr reckten enthalten ist, was sie stets sein sollte, das äußerliche Verhältniß der Bürger in seinem ganzen Um, fange zu wahren, zu schützen und zu fördern. Er entsagt sich hiermit allen und jeden Einflusses auf jedes andere nicht seiner Verwaltung unterworfene Verhältniß seiner Bürger, wie er aber umgekehrt jedes mit ihm in Verbindung stehende Ereigniß seiner Aufsicht unterwirft. Welche Wohlchat für die freie Entwickelung des Geistes, her nun jeder Oberaufsicht entledigt ist! Nicht darf Jemand ferner fürchten von der Polizei zu irgend einer von ihm nicht erkannten Handlung gezwungen zu werden. Slus freier Ueberzeugung darf und wird in der Folge Jeder handeln, Diese Freiheit ist GoldeS werrh. Wer als Jude lebt, der ist mir Leib und Seele Jude, er ist nicht durch äußerliche Macht dazu gezwungen; es existirt keine Behörde die ihn dazu zwingen darf, Der Staat hat sich jeder Einmischung

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