Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1849-01-12 · 2 (12.1.1849) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
2 (12.1.1849)
Date
1849-01-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2625941-2626254-2626257--1717-2629383
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

»W 11 einem Male über den Haufen werfen. Ohne uns einstweilen auf die Stiftung neuer religiöser Sekten, beziehungsweise sogar Konfessionen einzulassen, wollen wir für'S Erste einzig und allein die Bedeutsamkeit dieser Gesetzesbestimmung für den äußeren Bestand der Zudenschaft herauShebcn. Zn dem ersten Entwürfe der Grundrechte waren diesem Satze noch die Worte hinzugesügr, „oder sich zu einer bestimmten Konfession zu bekennen." Dieser Zusatz ist bei der zweiten Lesung hinweggefallen, weil selbstverständlich aus dem bereits Gesagten hervorgehend, derselbe nur eine pleonastisch, überflüssige Redensart darstellen würde. Wer nicht verpflichtet ist eine religiöse ttcberzeugnng zu offenbaren. braucht natürlich sich zu irgend einer Konfession nicht zu bekennen, braucht irgend welcher religiöser Observanz nicht nackzukommen, braucht am Wenigsten irgend einer religiösen Gemeinschaft anzugehören. Wir haben es gleich anfangs offen gestanden, wir verkennen es keineswegs, die unzähligen Nachcheile, die der Synagoge, der Gemeinde, somit dem Zudenlhume, wie der Zudenheit durch diese Gesetzesbestimmung werden wird. Die Fälle vom Abfall vom väterlichen Glauben, die bisher vereinzelt darstanden, sie werden leider an Umfang sehr, sehr gewinnen, die Unterlassung derDeschneidung sie wird das eigenthümliche Nakionalbundeszrichcn cm Kreise der jüdischen Bekenner beschränken, die Mischehen, sie werden unsere religiöse Eiqenlhümlichkeir mächtig untergraben. Und dennoch, so traurig auch solche Wahrnehmungen sein können, wir gehören nicht zu denen, die in ihnen absolut Schädliches sehen können. Die längst uns schon im Geiste nicht mehr angehört Habenden, ste werden nun auch äußerlich von uns geschieden sein, kein Band der gemeinsamen Religion wird uns ferner mir ihnen zusammensassen, keine Macht uns die aufdrängen, die zu uns nicht gehören können und wollen. Die Gemeinden werden fallen, mir ihnen die so verkehrte, wie aristokratisch gewaltsame Weise, in der selbige bisher verwaltet und geleitet wurden, die pekuniären Mittel werden schwinden, eS wird hinführo keine fetten Pfründen, keine Sincuren in unserer Mitte geben, man wird sich beschränken müssen, aber auch Haushalten lernen, mit Gemeindevermögen. Unsere Armen werden leiden? Allerdings! Aber verwenden wir die hälfte der Ausgabe, die iu so vielen Gemeinden unnütz verwandt wurden zu diesem Zwecke, nehmen wir hinzu, die Gemeindesteu.'rn, hie dann ganz wegfallen würden; ich glaube unsere Armuch, würde sich abgesehen von der oiiv kaum schlechter als bisher stehen. Deshalb also nicht den Stab gebrochen über jenen Schlußsatz unseres ersten Satzes; hoffen wir im Gegenkheil, daß er »ns werde zum Ahrons-Stabe, knospend, blühend, Früchte tragend, ein Symbol der stets neu sich verjüngenden Zsraelskrafr, ein Beweis seiner Lebensfähigkeit, seiner Ewigkeit. Berechtigt demnach dieser Z. 11 jeden Deutschen, jüdischen Glaubens, sich loszusagen, sich falls es ihm znsagr, gar keiner religiösen Gemeinschaft fernerhin anzuschlicßen, so bietet uns der folgende §. 15 eine nicht minder werthvolle Gabe. Zeder Deutsche, so lautet derselbe, ist unbeschränkt in der gemeinsamen, häuslichen und öffentlichen Ucbung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach den Gesehen zu b.snasei,. Hast Du es gehört, mein würdiger LaudeZradbiucr. H. zu E, und Du, mein Trauter, E. iu S., hast Du es vernommen, jenes schreckerrcgende Gesetz? Zhr könnt ste nicht ferner zwingen zu Euren modernen Gottesdiensten, die ihnen ein Gräuel, Zhr könnt sie nicht ferner wie die Heerden zu Euren Tempeln gewaltsam Hintreiben, ste sind frei wie Zhr selbst, behaltet ihr Eure Weisen, aber in den Ihrigen sollt Zhr Euch wahrhaft keinen Eingriff fernerhin erlauben. (Fortsetzung folgt-) Rückblick ans das verflossene Jahr 1848. Schon wieder stehen wir an einem neuen Scheidepnnkt. den Wechsel des bürgerlichen Zahres, und vom Neuen drängt sich uns die Pflicht auf, noch einmal auf das zurückgelegte Zahr unsere Aufmerksamkeit zu richten, und zu sehenwas dasselbe in seinen vielen welcher Nutzen uns speciell in unserer Augelegenhek' daraus entstand. Wir haben diesmal nrchr wie früher, als wir am Beginn des WelcjahreS 5609 einen Nu.iblick auf das Vergangene warfen, den engen Kreis unserer speciellenreligiösen Interessen ein Auge, vielmehr den großen weiten Kreis der Gesammrmenschheit, wie auch den unS besonders betreffenden. So sehr wir auch stecs behaupten, daß unser religiöses Ver- 1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.