Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 1 (5.1.1849)
- Date
- 1849-01-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2625941-2626254-2626256--1712-2629377- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
»ZÄ? deS „Rechteö' wegen für die Juden sprach: „Er sähe es »urr ungern, wenn ein Jude in der Versammlung sein Nachbar wäre; und jetzt ist er sogar sein Präsident. In Betreff der Zulassung zu Ämtern, sagt das Ergesctz, sind die Juden von Ämtern, mit welchen eine ritterliche, polizeiliche oder erekutive Gewalt verbunden ist, ausgeschlossen. Die Lehrstühle an den Gymnasien waren ihnen versagt. Und doch sehen wir jetzt schon in Hirschberg einen Israeliten als Direktor des Gymnasiums, in Berlin einen Israeliten Mitglied des höchsten Gerichtshofes. Auch im übrigen Deutschland sind alle Glaubensgenossen auf einmal — ganz sonderbar — befähigt worden, Ämter zu bekleiden. So hat, so viel mir bewußt, ein jüdischer Gelehrter den Lehrstuhl der Mathematik an der Universität zu Göttingcn inne. Hoffen wir, daß wir diese wohlerworbenen Rechte auf ewig erworben haben. Denn es ist ein erhebendes Gefühl, wenn die früher bei jeder Gelegenheit Zurückgesetzten, jetzt in jeder Beziehung Gleichgestellten, dieselben Rechte, wie ihre Ncbcnmenschen ausübcn. Früher glaubte man, wenn Juden Ämter bekleiden, wäre der christliche Staat gefährdet und jetzt bekleiden Juden Ämter, und doch besteht der christliche Staat noch. So bewährt sich auch hier die schöne Prophezeiung des Propheten: „Gott wird aufhcbcn die Schmach seines Volkes in allen Landen." So—jo. Breslau, 10. Dec. An unsere hiesigen Glaubeusbrüdcr. Unsere hiesigen Gemcindeverhältnisse haben sich in der letzten Zeit dahin gestaltet, daß ein Verband der Gcsammtgemeinde lediglich für die Wohlthatigkeitsanstalten bestehen bleibt; die Kultusangclegenheiten sind aus demselben ausgeschlossen. Wir ehren den Sinn der hiesigen Gemeinde, die auch in der schwersten Zeit immer für die Armen bedacht ist; wir dürfen aber eben so wenig daran zweifeln, daß Diele mit uns die Nothwendigkeir fühlen, auch in dieser Zeit dafür zu sorgen, daß die in den letzten Jahren erworbenen Güter eines veredelten Kultus nicht verloren gehen. Wir rechnen dahin namentlich folgende-Anstalten: 1) das dermalige zeitgemäße Nabbinat, 2) den Gottesdienst der großen Synagoge, 3.) die ReligiousunterrichtS-Avstaltz und 1) den Bserdignngsverein vom Jahre 1811. Für die Erhaltung, dieser Institute muß Sorge getragen werden. Nnr ein enges Zusammentreten der Gleichgesinnten, die Gründung einer Kultusgemeinde, kann die Erhaltung sichern. Diese Institute müssen der zu gründenden Kultusgemeinde in der Art untergeordnet werden, daß nur derjenige von demselben Gebrauch machen kann, welcher Mitglied der Kultusgemeinde von einem dieser Institute ist. Nnr so kann einer gänzlichen Auflösung unserer religiösen Verhältnisse, mit einem verhält- Nkßmäßig sehr geringen Kostenaufwand, der für notorisch Unbemittelte gänzlich vorgebeugt werden, und zwar werden die Beiträge um so geringer sein, da drei der genannten Institute auch ferner, wie bisher keines Zuschusses aus der Knltusgemeindekasse höchstens eines sehr geringen bedürfen werden. ES wäre überflüssig unser» geehrten Glaubensbrudern die Dringlichkeit des Unternehmens vor Augen zu führen, cs wird ein Jeder das Bedürfnis fühlen, unsere Kultuseinrichtungen nicht der Regellosigkeit und der Willkür prciogeben zu sehen. Das Unterzeichnete provisorische Komitee von mehreren Gleichgesinnten beauftragt, die nöthigen einleitenden Schritte zu beschließen, hat einen Statntenentwnrf bcrathen und denselben dem Drucke übergeben. Dieser Entwurf kann bei Herrn Buchdrucker Leopold Freund unentgeltlich abgeholt werden. Wir laden daher sämmtlicbe Gleichgesinnte der hiesigen Gemeinde ein, namentlich alle diejenigen, welche ihre Gesinnung bereits thatsächiich Lokumeutirt haben, und zwar alle diejenigen, welche Stellen in der großen Synagoge haben, sämmtliche Eltern deren Kinder die Religionsunterrichtsanstalt besucht haben oder noch besuchen, alle Mitglieder des Beerdigungsvereins vom Jahre 1811, ferner alle Andern, die sich in gleicher Gesinnung mit uns vereinigen, zu einer Besprechung dieser Angelegenheit m einer General-Versammlung am 17. d. M. Vormittags 9 Uhr im Saale des ^ulv lestaurrmt zu erscheinen. Das provisorische Komitee für Bildung einer hiesigen jüdischen Kultusgemeinde. Im Aufträge: Günsbnrg.