Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 48 (1.12.1848)
- Date
- 1848-12-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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..W ist zur Kunde des Unterzeichneten gelangt, daß die -Wirtwe Antoinette Mankiewicz, geb. de Lemos, sich ohne zuvor das jüdische grundgesctzliche Levirats Band (5. B. M., Cap. 25. V. 5. bis 10.) vorgcschriebencrmaßen aufgelöst zu haben, eine weitere Ehe in «er Gemeinde einzugehen, beabsichtigt. Hievon einemlöblichen jüdischen Gemeindevorstande amtliche Anzeige, zum Zwecke der Nichtgestattung und Verhinderung dieser widergesetzlichen Weiterverheirathung ergebenst zu machen, sieht sich Unterzeichneter um so strenger verpflichtet, als nach jüdischem Gesetz (resp. Ebcnhoeser,) Cap. 159 §. 2. eine solche Verbindung, den in Hitieum Cap. 18. vcrzeichnctcn verbotenen Graden in allen ihren poviirrl. Folgen gleichgeachtet und behandelt wird, und die Schließung derselben in einer jüdischen Gemeinde nicht allem von vorue herein durch alle und jede zu Gebote stehende Mittel verwehrt und verhindert, vielmehr, falls solche wider Erwarten heimlich geschloffen worden, überall von Gemeindcwegen durch Scheidung aufgelöst werden muß." worauf mir am 10. d. das sich t.n annerirte Lxtr. Urot. des Vorstehcrcollegii den 9. d. zugegangrn. Da nun derselbe besagt, daß die Herren Vorsteher die Vertretung der religiösen Gemcindeintcressen in dieser Sache von sich ablchnen, und mich, dieselben bei einer Wohllöbl. Wedde zu vertreten, Hinweisen, so sehe ich mich nunmehr, als alleiniger Vertreter dieses höchst wichtigen Religionsintcrcsses in der Gemeinte, pflichtgedrungen, meine obige amtliche Anzeige bei einer Wohllöbl. Wedde mit der feierlichsten Erklärung ehrerb'ietigst zu wiederholen, daß eine Wiederverbeirathnug der Wittwe, ohne vorgängigc Lösung des Leviratsbandes bei den Juden gesetzlich und praktisch überall als Blutschande angesehen und behandelt, sofort solche niemals, so lange Judenthum bestehet, in einer jüdischen Corporation geduldet, vielwenigcr von vorne herein antorisirt worden, und stelle demnach die geziemende Bitte: Eine Wohllöbl. Wedde möge die Schließung dieser Ehe, bevor die Leviratsbande nicht ritst gelöst sind, durchweg uicht gestatten Diese Bitte geschieht um so zuversichtlicher, da es sich nicht darum handelt, ein Gemeindeglied zur positiven Ausübung eines religiösen Aktes rein zu zwinge«, ..sondern ^nupi zri verhindern, daß das jüdische gesetzlich Verbotene und Verpönte in der Gemeinde! nicht geschehe. 2s a a c P e rnays, geistlicher Beamter der Deutsch- Israelitischen Gemeinde in Hamburgs Hamburg, den 19. Oktober 18:8. Lxtract k>rotoooU des Vorsteher-Collegiums, den 9. Oktober. prosslitis prenstaukim, der Weddeschein in der gewöhnlichen Form auszustellen, zugleich aber dem geistlichen Beamten^ Herrn Jsaac Bernays, Wohlehrwürden auf seine erwähnte Eingabe vom 4. d. zu erwiedern, daß die in den Weddescheinen, abseiten der Vorsteher ausgesprochene Erklärung: „daß gegen die Verheiratbung der N. N. ihrerseits kein Hindcrniß obwalte" lediglich auf die administrative Gemeindeordnnng und auf die Erfüllung der pekuniären Verpflichtungen der nachsuchenden Individuen Beziehung habe, und auf kirchliche Bedingnisse überall keine Beziehung finde, womit denn Sr. WoklEbrwürden, die ihm bei dem vorliegenden Fall nötbig erscheinenden Schritte behochlöblicher Wedde unternommen bleiben. - Außer dem vorstehenden Nachtrag wird uns noch berichtet, daß der Cultusvorstand solche unerlaubte Che in der Hauptsynagoge vorgängig zu proklamiren verboten, und das Vorstehercolleginm ein Gesuch um Erlaubniß znrCopulation abschläglich beschicken hat. Ungeachtet also alles Gesetzliche gegen eine solche Ehe spricht, scheint cs dem Dr. v. d. P. auf besonderem Wege gelungen zu sein, sich die Erlaubniß zur Copulation vom Senate, direkt zu verschaffen und hat auch Dr. Salomon auf seine eigne Weise die Trauung vollzogen. Daß die in solcher Ehe etwa erzeugten Kinder in keiner israel. Gemeinde zur weiteren ehelichen Verbindung zngelassen werden dürfen, bedarf keiner ferneren Erwähnung. Hesftn-Caffel. Die Deputaten der verschiedenen Provinzen befinden sich bereits in Cassel, und wir erwarten demnächst ein glückliches Resultat in unfern jüyi-