Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 45 (10.11.1848)
- Date
- 1848-11-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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»M .358 MD Schuld nicht gezahlt werden kann. Wol behaupteten wir schon mehrere Mal, und verlangen es noch jetzt, eine Reorganisation der Gemeinde, doch können wir nicht billigen und zugeben, daß dadurch irgend wie dem Unrechte gesteuert werde. Die durch Legate übernommenen Schulden müssen selbst bei der Umgestaltung der Gemeindeverhältnisse berücksichtigt werden, und kein Mitglied der Gemeinde kann und darf sich von der Zahlung dieser Steuer entziehen. Wir freuen uns, daß es wieder nur, laut der uns gewordenen Berichte, die sogenannten Neologen sind, welche sich dieser Pflicht entziehen, und was wir von dem nicht religiösen Manne zu erwarten haben, lehrt die Erfahrung. Hannover. Hannover. Die Kommission zurVerwaltung der Bildungsanstalt für jüdische Lehrer macht Folgendes bekannt: Bildungsanstalt für jüdische Lehrer. Die Unterzeichnete Kommission macht hierdurch bekannt, daß die Bildungsanstalt für jüdische Lehrer am 7. November d. I. eröffnet wird. Als Oberlehrer ist der mitunterzeichnete Dr. S. Frensdorff angestellt. Der volle Kursus ist ein dreijähriger. Die Unterrichtsgcgcnstände sind vorläufig: Hebräische Sprache, Bibel mit Kommentaren, Mischna, Orach chajim, biblische und jüdische Geschichte, Religion, deutsche Sprache und Literatur, Pädagogik, Geschichte, Geographie, Naturkunde, Rechnen, Schreiben und Singen. Nach dem Bedürfniß der Schüler werden darin, wie in der Dauer des Kursus Modifikationen eintrcten. Bei der Beschränkung der Mittel können zunächst höchstens zwölf Schüler ausgenommen werden. Dieselben müssen 15 Jahre alt, sittlich und religiös-unbescholten sein, die nöthigen Vorkcnntnisse und Fähigkeiten besitzen, und sich darüber durch ein Eramen answeisen. Für ihren Unterhalt müssen sie selbst Sorge tragen, auch müssen ihre Heimathsverhältnisse genügend nachgewiesen sein. Das Schulgeld beträgt 12 Thlr. per Jahr, doch kann dasselbe nach dem Ermessen der Commission ganz oder theilweise erlassen werden. Meldungen sind, soweit solches noch nicht geschehen, mit den behufigen Zeugnissen unverzüglich Lei dem mitunterzeichneten LändrabbLner einzüreichen, und haben sämmtliche Aspiranten, behuf der nöthigen Vorprüfung sich spätestens am Z. November Hieselbst persönlich einzufinden. Hannover, den 9. Oktober 1818. Die Kommission zur Verwaltung der Bildungsanstalt für jüdische Lehrer. Unger, Dr. Meyer, Adolph Berend, Reg.-Rath. Landrabbiner. Banqnier. Salomon Abr. Cohen, Frensdorfs, Dr. B'anquier. Oberlehrer. Metrische Übersetzungen. Der Du vernommen hast das Schofarblasen Vergib, daß unsere Pflicht wir oft vergaßen. Verzeihe denen, die Dein Volk sich nennen Und Dich als ihren König anerkennen. V. Allmächtiger. Herrscher der himmlischen Heere, G. Versprachst uns Vergebung in heiliger Lehre! V« O kehret zurücke mit reuigem Sinne, V. Herr, Deine Verheißung wird ewig bestehen. G. Nur darauf begründet sich menschliches Flehen. V Gedenke doch unser zum glücklichen Leben! G. O mögest Du gnädig uns Seligkeit geben! P. Du bist ja allgütig den Bösen und Frommen, G. Der reuige Süuder ist Dir ja willkommen, V- Dir ist nicht gedient mit der Schuldigen Tode, G. Drum beten wir spät und mit frühestem Rothe. V. O König, gepriesen im Chore der Engel, G- Laß frei uns erscheinen von Fehler und Mängel! V» Verzeihe, renn groß ist die Menge der Sünden,