Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 44 (3.11.1848)
- Date
- 1848-11-03
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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»ZH S4S müssen, man berücksichtig» ihr« Vergnügung-- und Badereisen nach Deutschland wahrend der Sommermonate und eS ergiebt sich unbestreitbar, daß das Geleit eine höchst drückende Steuer für dir polnischen Juden ist, und daß die polnische Regierung durch ihren großen ReligiouSfanatiSmus so kurzsichtig, sp verblendet ist, den Ungeheuern Nachtheil nicht einzusehen, der für sie durch das Geleit entsteht, indem sie auf der einen Seite 50000 p. Gld, gewinnt und auf der andern Seite eben deshalb das Zehnfache verliert. 2) Fleisch-Steuer. Zn der Reichssttzung vom 24. März 1809, in welcher die Polen beschlossen hatten, Napoleon zu seinem Feldzüge gegen Rußland zu unterstützen, wurde dieie Steuer für Juden festgesetzt, mir der Hinzufügung, daß sie nur während der Dauer des Krieges erhoben werden sollte. Nämlich für 1 Pfund 6 p. Gr., dann 3 Gr. Taxenauflage, also 9 p. Gr. theurer als das christliche. Für 1 Henne oder Ente 10 Gr.. 1 Gans 20 Gr., 1 Truthuhn 1 p. Gld. Diese Steuer ist bis sehr geblieben und blos im Gouvernement Mafovien, wozu Warschau gehört, wird jährlich 700,000 P Gld. Pacht gezahlt und für ganz Polen beläuft sich die Summe auf mehr 3 Millionen. Jeder ansässige Jude, auch der ärmste, der das ganze Jahr kein Fletsch genießt und froh ist, wenn er am Sabbath oder am grüßten Feierrage etwas Fische oder einen Häring hat, muß sich mit dem Pächter vergleichen und ihm wenigstens 50 poln. Gld. jährlich zahlen. 3) Tagzettel. Ein königliches Edikt vom 7 September 1824, daß jeder fremde Jude, der nach Warschau komme, täglich 20 p.Gr. zahlen soll, wofür er einen Aufenrhalszettel erhält. Hiervon sind auch polnische und russische Juden ja selbst ihre säugenden Kinder nicht ausgeschlossen. — Artikel 11. dieses Gesetzes lautet: „Daß alle Einkünfte dieser Abgabe nebst den daraus entstehenden Strafgeldern nur zu jüdischen Elementarschulen verwendet werden dürfen " Anfangs waren Beamte zur Beaufsichtigung und Einkassirung dieser Steuer bestimmt, später aber wurde sie verpachtet und seit mehreren Jahren zahlen die Pächter mehr als 300,000 p. Gld. jährlich. — Seit dem Entstehen dieser Tagzettel-Abgabe, nämlich von 1824 bis 1836 sind jährlich folgende Summen zur Erhaltung jüdischer Schulen und anderer jüdischer Anstalten verwendet worden: 27 000 p. Gld. für Elementarschulen, 30,000 für sie Rabbinerschule, 50,000 für dasj bereiterwähnte Commitee und 10 000 für dajüdisch» Censnrcommiktee, zusammen 117,000 p. Gl, die übrige Summe von 183,000 p. Gld. ist niemals zu irgend einer jüdischen Anstalt »der für jüdische-Interesse verwendet worden. Folgendes Beispiel, daS ganz hierher gehört, giebt einen zweiten Beleg dafür, daß die Polen die günstigsten Gesetze für Juden garnichk in Kraft treten lassen. Dakönigliche Edikt vom 22. Mai 1825. das aus mehreren Artikeln in Betreff der Juden besteht, tautet im 10. Artikel r „daß nur für das Halbs Jahr 1825, in welchem dieses Edikt erscheint, der Gebranch für die Nabbinerschule, also 15.000 p. Gld. von den Geldern de- TagzektelS genommen werden sollten, dann aber, nämlich von 1826 an sollten 30,000 p. Gld. zum Bedarf dieser Schule nur aus der Staatskasse genommen werden," welches aber niemals geschehen ist. — Hiermit allein war man indessen noch nicht zufrieden, man wandte alle Mittel an, um de» Juden diese Gelder ganz zu entziehen. Man bot alles aus, um die großen Einkünfte des Tagszettels, ganz wider den Willen des Kaisers, nur der Staatskasse oder den Staatsbeamten zuzueignen und die Juden wie ihre Schulanstalren ihrem eigenen Schicksale zu überlassen. Dies gelang auch nur allzusehr, denn was läßt sich nicht gegen Unterdrückte alleunternehmen? WaS kann man gegen die verlassenen und hülflosen Juden nicht alles in Ausübung bringen?? 1836. als das Comitv: Do spruv rc. auf Befehl des Kaiserzum Wöhle der Juden endlich aufgehoben wurde, wodurch also einige polnische Beamten von ihrem Gehalts mehr als 10 000 p. Gulden jährlich verloren, trat auf Anrarhen mehrerer der Finanzminister F. .. hervor und verlangte von den Juden 35,000 Thaler jährlich, welche sie während der preußischen Negierung als jährliche Schutzgelder zu zahlen hatten. Man beachtete nicht, daß diese Abgabe damals die einzige war, die von ihnen verlangt wurde; man berücksichtigte nicht, daß sie zur damaligen Zeit und während der ganzen Dauer, daß Preußen in Polen regierte, fast aller bürgerlichen Rechte und Freiheiten bis auf öffentliche Anstellungen cheijhaftig waren; man zog nicht einmal in Betracht, daß die höchst drückende und unerhörte Fleisch-Steuer, die erst nach der Abtretung Preußens und nur von der polnischen Regierung gewaltsam und rr.it unerfültem Versprechen eingeführt wurde, jährlich mehr als 3 Millionen, also fast 20 mal so viel als