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Der treue Zionswächter · 1848-10-18 · 42 (18.10.1848) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
42 (18.10.1848)
Date
1848-10-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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die ganze Woche beschäftigen, besonders wenn sie, wie's leider bei Vielen der Fall ist, nur Prediger und weniger Seelsorger sind, so daß sie immerhin wöchentlich 10—12 Stunden übrig hätten, die sie besser zum Wähle der Gemeinden verwenden könnten. Auch sind dle meisten Predigerstellen der Art, daß sie ihr gutes Auskommen haben und auf eine besondere Vergütigung dafür nicht wol Anspruch machen dürften. Aber von Seiten der Zugend tritt die Unmöglichkeit herein. Zhrer Anzahl wegen müßte sie in mehreren und in manchen Gemeinden in vielen Abtheilungen zum Prediger gehen, so daß 10—12 Stunden für Alle nicht ausreichen würden, und er den für die Zugend der Gemeinde nöthigen Religionsunterricht nicht zu ertheilen vermöchte. Dazu würden umfangreiche Landgemeinden mit vielen zerstreut liegenden Dörfern noch neue Schwierigkeiten bieren und der Schulunterricht durch die verschiedenen Abtheilungen zu verschiedenen Zeiten ungemein gestört werden. Die Consequenz also, den Religionsunterricht aus der Schule als Staatsanstalt zu verweisen, darf der Jugend und der Schule wegen nicht gezogen werden. Betrachten wir den zweiten Fall, nach welchem der kirchliche, konfessionelle Religionsunterricht aus der Schule zu verweisen sei, und sie nur einen Unterricht in den allgemeinen Neligionswahrheiten, vorzugsweise in der Sittenlehre ertheilen dürfe. Diese Ansicht scheint manche Freunde im Volke zu haben, und selbst viele der intelligentesten Volkssreunde stimmen dafür. Es hat diese Zdee, so oben hin betrachtet, auch so viel Wohlthuendes, Liebevolles, Friedfertiges und Versöhnliches, daß man gar leicht für dieselbe eingenommen werden kann, besonders noch mir Rücksicht auf ein einiges Deutschland. Warum sollen die Kinder, sagt man, nicht eher wissen, was sie in religiöser Hinsicht mit einander vereinigt und verbindet, als was sie von einander trennt? Wie gesagt, hat dieser Vorschlag gar guten Klang. Ob er aber in Praxi erstens möglich und rein durchzuführen ist, das muß ich nicht nur bezweifeln, sondern entschieden verneinen. Holland könnte mit seiner Erfahrung uns hierüber belehren; denn hier ist seit 1806 wenigstens etwas Aehnliches praktisch durchgeführt. Zm 23 Art. des holländischen Schulgesetzes: Es sollen Maaßregeln getroffen werden, daß die Schüler nicht des dogmatischen Theiles der Confessio», zu welcher sie gehören, beraubt werden; aber dieser Theil des Unterrichts soll dem Volksschullehrer nicht übertragen werden. Zn der holländischen Schulen ist also der kirchliche, confessionelle Theil des Religionsunterrichtes aus den Schulen ver, und den Geistlichen überwiesen. Der Grund dieser Maaßregel war wol, alle Kinder der verschiedenen Religionsparreien in den Schulen neben einander zu versammeln, sie an gegenseitige Achtung, Liebe und Duldung zu gewöhnen, ohne in religiöser Hinsicht den Eltern einen Anstoß zu geben, oder auf Widerstreben der Geistlichkeit gegen das Schulgesetz zu stoßen. „Als ich-« — erzählt Dr. Kröger in Hamburg, der im Spätsommer 1815 Holland bereiste; „Als ich die Bemerkung hinwarf, ob man nicht (wie ja oft behauptet werde), die Erzeugung einer Gleichgültigkeit gegen alles Confessionelle fürchte, erwiederte man lächelnd: „die Negierung wünscht, daß alle Confessionen in Liebe und Frieden neben einander im Staate leben mögen, und dazu trägt unsere Schulordnung gerade dadurch bei, daß sie diese früh, in der Schule schon, neben einander stellt; den confessionellen Unterricht überlassen wir gesetzlich den Geistlichen, sind aber überzeugt, daß es auch nicht schaden würde, wenn der Unterricht in den allgemeinen Neligionswahrheiten in der Schule behandelt würde. (Fortsetzung folgt.) Bayern. (Anfangs Oct.) Wir Bedauern sehr, über die Besserstellung der Israeliten in bürgerlicher wie in politischer Beziehung, seit mehreren Monaten unsere gewöhnlichen Berichte durch dieses Organ nützuthcilen, keine Veranlassung gefunden zu haben. Es ist weder während des Landtages, noch nach dessen Schlüsse irgend etwas Bedeutendes vorgefallen, daß wir hätten zur Offenkunde bringen können. Dem Allgütigen Dank, daß unsere im verflossenen Monat Nissan ausgesprochene Befürchtung vergebens war; denn die in der Thronrede bei Eröffnung der Kammern verheißene Constituirnng einer obersten Kirchcnbchörde unterblieb, sowol, weil sich gleich anfangs mehrere Abgeordneten dagegen aussprachen, als auch deshalb, weil die Regierung selbst eine solche mit den Bewegungen der Zeit, mit dem allseitiger Streben nach Aufhebung der Beschränkungen und Lasten im Widerspruche erkannte.

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