Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 41 (11.10.1848)
- Date
- 1848-10-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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»M 325 Wo Abneigung gegen Staatsschulen, eben weil ich eine Volksschule wollte. Der Staat bis dato die Regierung, und zwar eine mehr oder weniger absolutistische büreaukratische. Ich wollte die Schule nicht zur Maschine regiert sehen, und Maschinerie wäre das Schulwesen in diesem Falle geworden. Ein Pröbchen von einer Schule als Staatsanstalt im bisherigen Sinne ist in unserm Lande die wechselseitige Schuleinrichrung mit ihren obligatorischen Tabellen. Warum denn auch die Schule der „Priesterherrschaft" entziehen, und sie unter die „Zwingherrschaft" stillen? Darum wollte ich die Schule mehr zur Communalanstalr d. i. zur Volkssache gemacht wissen. Jetzt aber, da der Staat ein ganz anderer wird, da der Staat bas Volk, und daS Volk der Staat ist und sich aus sich selber, durch seinen esxrrt üe corx8 in seiner Elite bestimmen und regieren will, jetzt da der Staat daS selk-Aovermnent ist: jetzt sage ich aus vollem Herzen: Die Volksschule muß Staatsd h. Volksanstalc Nationalsache werden. Der Staat d. i. das 8elk-Fovernmen1 muß nach den Principien der Narionalerziehung den ganzen äußern und inner» Organismus seiner Schulen im Allgemeinen übernehmen und leiten, damit diese wirkliche Volksschulen —Volksbildungsanstalten — werden, im Volksrhume wurzeln, vom Volkstkume getragen und genährt werden und auch durch sie für seinen Zweck die Freiheit in der unbedingten Herrschaft des Rechts zur Geltung komme. Möchte denn die deutsche Nation, möchte denn die deutsche Nationalversammlung alsbald die deutsche Volksschule für eine ihrer, als eine ihrer wichtigsten Angelegenheiten erklären und — anfassen! Nur dadurch allein kasin sie eine Volksschule im wahren, weiten, großen Sinne des Worts werden, eine Volksschule, in welcher das Volk als Volk, als nationale Körperschaft, erzogen und gebildet wird! Es ist heilige Verpflichtung der Nation, sich der Erziehung und Bildung ihrer Jugend d. i. ihrer Zukunft mit aller Sorgfalt anzunehmen; es ist die Pflicht und daS Recht der Selbsterhalkung, die Pflicht der Sorge für daS Wohl Aller. Die Volksschulen aber sind die Geburrs- und Bildungsstätten der Nation, durchweiche sie sich verjüngen, erhalten, heben und beglücken soll. »Man kann den Begriff des Staates drehen und wenden, wie man will, man wird immer ans die Schule als Hauptmittel zu feiner Verwirklichung zurückkommen. Der Staat ist die allgemeine Vernunft, wie sie sich in bestimmter Gestalt verwirklicht; er ist versittliche Geist eines Volkes, der Leib dieses Volksgeistes selbst; denn Alles was ein Volk in sich trägt, seine Erkenntniß, seine Bildung, sein Wissen und Wollen, das gestaltet sich zu einem sichtbaren Organismus im Staate. Die Wahrheit der Sittlichkeit, die Verwirklichung deS „(Rechts)" Guten und das dadurch erreichte Wohl Aller sind der Zweck des Staates. Matthias in seiner „Idee der Freiheit" faßt den Staat auf als „eine wahrhaft freie und geistige Gemeinschaft, wie sie in einem Volke Wirklichkeit har, mir keinem andern Zwecke, als die Freiheit nach allen ihren Beziehungen zu realisiren." Ohne uns weiter in weitläufige Untersuchungen über das Wesen deS Staaes einzulassen, halten wir ein Doppeltes fest, daß der Staat das (Recht) Gute will, daß dies sein Zweck ist, und daß er, weil er daS Allgemeine ist. weil er die Vernünftigkeit, welche Gemeingut ist, in sich darstellt, somit auch eine rein geistige Macht wird. DaS (Recht) Eure, welches der Staat will nnd welches er in seinen Gesetzen aussprichr, kann nur und da,u erzogen werden, es auch zu khun. Mithin weist der Staat sogleich auf die Schule zurück, als auf das Hauptmiktel seiner eigenen Existenz. Despotien haben ohne Schulen bestehen können, aber keiner Monarchie, keiner Republik ist dies möglich gewesen. Um aber auch das andere Element deS Staates, seine Geistigkeit, zu begreifen und zu verstehen, ist Bildung als Voraussetzung nothwendig. Denn wenn der Sraar als die allgemeine Vernunft durch die Einzelnen verwirklicht werden soll, so müssen diese selbst erst zur Vernunft, zu deren Gebranch herangebildet werken. Man kann also den Begriff des Staates drehen und wenden, wie man will, man wird immer auf die Schule als Hauptmiktel seiner Verwirklichung zurückkommen. Daher sagt denn auch Mathias mit Recht: »Die Schule ist und bleibt die wesentliche Grundlage aller Bildung, zur Sittlichkeit oder zur Freiheit — die Bedingungen znr Civilisation eines Volkes überhaupt." Die Nation hat aber neben der Verpflichtung der Jugend- und Narionalerziehung, auch daS erste und