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Der treue Zionswächter · 1848-10-06 · 40 (6.10.1848) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
40 (6.10.1848)
Date
1848-10-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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schale von der Kirche ist eine nothwendige Folge von der Trennung der Kirche vom Staate, eine nochwendige Folge von der Aufhebung der Landesreligion und Sraatskirche. Mit dieser Trennung ist die Emanciparionsfrage der Schule in eine neue Phase getreten. Bis dahin verstand man unter Emancipation der Schule nur die Befreiung derselben von der privilegirten Bevormundung und Beaufsichtigung der Geistlichen, als von Nichr- Sach- und Fachkennern. Die Schule begehrt dagegen von Fachd. i. von bewährten Schulmännern geleitet und beaufsichtiget zu werden, wie's in jedem andern Stande der Fall ist. Auch sie wollte Freiheit, und frei ist nur, wer von seines Gleichen regiert und gerichtet wird. Diese Forderung ist auch eben so gerecht als ersprießlich für die Volksschule und Volksbildung, und wird jetzt zu einer nothwendigen Consequenz. Denn kann die Volksschule ihrer breiteren und volksthümlichen Basis wegen nicht auf der beschränkteren und einseitiger kirchlichen Unterlage erbauet werden: so darf sie schon aus diesem Grunde der einseitigeren kirchlichen Leirung und Inspektion der Geistlichen nicht überlassen werden, um so weniger, wenn diese im Allgemeinen ihre Unfähigkeit dazu haben nicht verbergen können. Ich bin weit entfernt, undankbar zu verkennen, was die Pädagogik überhaupt und die Volksschule insbesondere sowol der Kirche als manchen Geistlichen zu verdanken hat; aber ich nehme auch keinen Anstand, zu bemerken, daß sie eS diesen nicht als Geistlichen, sondern als Pädagogen zu danken hat. Die Geistlichen als solche haben bisher wenig oder Nichts für die Volksschule gethan. Campe, Salzmann, Schwarz, Nremeyer, Dinrer, Denzel, Hergenröcher, Zerrenner, Harnisch u. A. waren zwar theilweise Geistliche und hatten Alle Theologie siudirr: aber sie verließen mehr oder weniger das geistliche oder kirchliche Gebier, und betraten das der Volkspädagogtk und Volksschule, weshalb die Geistlichkeit diesen und jenen derselben auch von der Liste der Geistlichen unbedingt streicht. Und eben weil die Geistlichen bisher im Ganzen — denn es gibt auch sehr rühmliche Ausnahmen — nur geringen Eifer und spärliche Thatsachen in der Beförderung des Volksschulwesens aufzuweisen haben: so kann man unmöglich geneigt sein, ihnen das Schulwesen anzuvertrauen, und dürfen sie solchesauch weder erwarten, noch beanspruchen. Hiemit ist aber nicht gemeint, daß hinfort kein Geistlicher Schulinspector sein dürfe, die Emancipation fordert vielmehr nur Aufhebung des Privilegiums der geistlichen Bevormundung und Inspektion, nach welchem der Geistliche mit dem geistlichen oder kirchlichen Amte eo ixso auch Schulinspektor und das doch so wichtige und einflußreiche Amt derSchnlinspection nur ein nebensächliches Erbgut und Anhängsel deS geistlichen Amtes ist. Geistliche, die sich als Schulfreunde und Pädagogen bewährt haben — aber auch nur solche, können, wenn sie'S wollen, auch fernerhin Schulinspeetoren werden; aber im Allgemeinen eignen sie sich nicht für dieses Amt. Den Religionsunterricht mögen sie inspiciren können; ob aber der Lehrer seine Schule gut organisirc habe, der Sprach-, der Rechen-, der mathematische und naturwissenschaftliche Unterricht rc. zweckmäßig errheilr werde, und hier dem Lehrer rächend und helfend zur Seite zu stehen: das vermögen sie im Allgemeinen nicht. Und ihre Praxis lehrt auch, daß sie sich von diesen Gebieten bescheiden zurückziehen. Sie erkennen, und müssen es erkennen, daß ihnen der erforderliche Grad von pädagogischer und didaktischer Bildung und technischer Geschicklichkeit, so wie auch die aufrichtige Neigung fehlt, um in alle Fugen des Schulmann weniger, wir würden überhaupt ein aan; anderes Schulwesen haben, wenn wir eine einsichtsvoller und tüchtigere Schn!in,pecrion gehabt hätten. Es ist nicht fein, nach den Fehl- und hierarchischen Uebergriffen Einzelner die Geistlichen im Allgemeinen Pfaffen, und wer weiß wie noch sonst, zn schellen; aber was wahr ist, und vor Aller Augen liegt, müssen sie sich auch gejagt sein lassen. Vom Standpunkte des Einzelnen aus läßt sich die Unfähigkeit der Geistlichen zur Schulinspecrion zwar nicht mathematisch beweisen, aber man würde sie statistisch begründen können, wenn eine sachkundige Oberschulbehörde mal eine gewissenhafte Visitation der Schulinspecrion abhalren wollte. Es ist aber auch unbillig und unnatürlich, zu erwarten, daß man in jedem Geistlichen norhwendig auch einen tüchtigen Schulinspector finden müsse. Nach dem Bildung?, gange der Theologen ist vorauszusetzen, daß er nicht genügende Einsicht, nach dem eigentlichen Berufe des Geistlichen, daß er in demselben zu wenig Zeit oder Aufforderung, nach der Stellung des Geistlichen zum Lehrer, daß er entweder wenig guten Willen, oder zu viel Nachsicht, aus dem Titel eines Nebenamtes, unter

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