Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 40 (6.10.1848)
- Date
- 1848-10-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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zichung und Bildung ihrer Jugend organisicen und leiren. Der Commüne aber allein, d. i einzig ihrem Err messen und ihrer Willkür die Schule anverrrauen; das wird der Staat aus gar manchen Gründen nicht dürfen. Die Schule als Communalanstalt würde sich nie zur wahren Volks-, d. i. Nationalschule erheben, vielmehr nur als ijolirre Privatschule dastehen. Die Volksschule aber soll nicht in der Commüne, sondern im all, gemeinen Volksrhume wurzeln, soll nach den Principicn der allgemeinen deutschen Neichsverfassung für die So wie jede deutsche Provinz diesen Prinzipien folgen muß, ohne gerade ihre provinzielle Färbung ganz zu verwischen: so müssen sie sich in dem Schulleben einer jeden deutschen Commüne wiederspicgeln, daß man sie als lebendiges Glied des einigen nationalen Deutschlands erkenne. Das Leben in jeder deutschen Provinz, in jeder deutschen Volksschule soll nur ein Pulsschiag des deutschen Nationalherzcns sein. Dazu aber würde die Schule als Communalanstalt sich nicht erheben können. Dann fehlt sehr vielen Commünen bis jetzt noch die erforderliche Intelligenz und Sachkunde, eine Schule sehr, wenn nicht noch mehr, der rechte Sinn und Eifer, der Schule und den geistigen Interessen — der Volksbildung — die nvthwendigen materiellen Opfer zu bringen. Während hie und da eine vereinzelte Commüne ihre Schule aus selbsteigcnem Antriebe verbessert hat, mußten die Verbesserungen von 50 Schulen und darüber von oben herab geschehen, von der Regierung Vl. So soll die Schule denn wol ein rein kirchliches Institut werden? Noch weniger als Communalanstalt. Als Volks-, d. i. Narionalschule kann sie nicht auf dem Gebiete der Kirche erwachsen; denn die Kirche ist jetzt nicht mehr das Volk, die Nation, sondern nur eine größere oder kleinere Genossenschaft in derselben. Wir haben in Deutschland evangelisch-lutherische, reformirte, Mcnnvnitem, Brüder', katholische, deutsch katholische, freie protestantische, jüdische Gemeinden; wie wäre eine deutsche Volksschule, eine Nationalerziehung auch nur denkbar, wenn man den kirchlichen Gemeinden die Schulen übergeben wollte? So wie die bisherigen Provinzialschulen der 38 Bundesstaaten das Princip Vereinen deutschen Volksschule nicht zum Durchbruch kommen ließen, so würden die partiellen Kirchenschulen eS ganz unmöglich machen. Und selbst wenn wir noch eine Landesreligion und Staatskirche beibehielten: selbst in diesem Falle könne die weitere Sphäre der Nationalerziehung und Volksbildung nicht von der beschränkteren und einseitigen Unterlage des kirchlichen Gebietes getragen und genährt werden. Die Volks- und Narionalpädagogik hat einen allgemeineren Zweck, als die Kirche, ein umfangreicheres Gebier, als diese. Die Kirche fast nur die eine Seite des Menschen, die relir giöse, ins Auge, die Volksschule aber dagegen den ganzen inwendigen und auswendigen Menschen. Die Schule hat daher ein anderes und eigenes Prinzip, und darnach auch eine eigcnthümliche Aufgabe. Und nun gar jetzt, wo es fortan keine Sraatskirche und Landesreligion mehr geben wird, wo Staat und Kirche nach Luthers Wort: Die zwei Regiments (das geistliche und weltliche) sollen bis ans Ende der Welt nickt in einander gemengt werden. Wird's gemacht, so wird nichts daraus. — Wo also Staat und Kirche sich trennen, wo der Staat das Dekennlniß frei giebr, die Bildung neuer Religionsgesevschaften ausdrücklich gestartet sein, und Deutschland 10—12 verschiedene kirchliche Genossenschaften und darüber als gleichberechtigte Staatsbürger in sich fassen wird: jetzt kann der Staat, wenn er Nationalerziehung und Volksbildung wünscht, und für ein einiges und nationales Deutschland norhwendig erachtet, jetzt kann er die Grund- und Pflanzschule dazu, die deutsche Volksschule nicht mehr der Kirche, oder richtiger den kirchlichen Genossenschaften überlassen. Hätte die Schule nur den Beruf, die Kinder für das Wort Gottes empfänglich zu machen und zur Aufnahme in die Kirche vorzubereiren, dieser gläubige Glieder zuzuführen, dann wäre sie ein kirchliches Institut und der Geistliche auch der natürliche Leiter und Vorgesetzte derselben. Die deutsche Volksschule aber hat es mit dem deutschen Bürgerthum zu thun, und wird's daher hinfort nicht blos Bürgerschulen in den Städten geben; , auch die Landschulen werden in diesem Sinne deutsche Bürgerschulen sein, so gut wie Real- und Gelehrtenschulen. Eine Krummachersche Schule vermag aber keine deutsche Bürger zu bilden. Damit wäre denn die so vielfach von den Geistlichen angefochtene Emancipation der Schule von der Kirche ausgesprochen. Ja, die Emancipation der Volks-