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Der treue Zionswächter · 1848-09-08 · 36 (8.9.1848) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
36 (8.9.1848)
Date
1848-09-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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gewährt würde, welche auch wahrscheinlich bewilligt worden ist. Du vielgepriesene deutsche Eintracht, Freiheit und Brüderlichkeitl Wann wird dieses alles eine Wahrheit werden? So lange man noch einzelne Bürger beunruhigt und durch militairische Hülfe erst ihnen Sicherheit gewähren kann, so lange wird die deutsche Brüderlichkeit nur ein 2deal sein. — n — Darmstadt. Unsere Landstände haben die völlige, unbedingte Emancipalion der Juden ausgesprochen. Das Factum an und für sich selbst, so erfreulich cs auch ist, würden wir kaum der Mittheilung werth gehalten haben, da die Emancipation eine Nethwendigkcit geworden/ unsere modernen Staätszustäude ohne dieselbe sich nicht mehr denken lassen, weshalb denn die wenigen Staaten, die ohne Grundsatz bisher noch nicht officiell ausgesprochen und anerkannt haben, sich bald nvlens volens dazu genöthigt sehen werden. Die Sette aber des Gesetzes, die uns im Interesse der Erhaltung unserer Religion ganz besonders beachtenswert!) erscheint, ist die, daß zugleich die völligste Gewissens-Freiheit in demselben garantirt, der öffentliche und Privat-Gottesdienst unter dem Schutz derselben gestellt worden ist. Das Treiben der Reform- Vereine und der Deutsch-Juden hier, so wie in Mainz, Worms, Offenbach und in andern Gemeinden des Großherzogthums ist hinlänglich bekannt, so wie, daß es sich um nichts Geringeres handeln als um Aufgebcn des jüdischen Gesetzes, nnd Einführung einiger allgemeinen, abstrakten Vernunfts-Dogmen. Auf den Gottesdienst angewandt, soll der ganze bisherige Ritus abgeschafft, eine neue rein deutsche Liturgie an dessen Stelle gesetzt werden. Wie sehr aber derartigen Uebergriffcn von Seiten der zahlreichen Orthodoxen begegnet werden würdeist wohl keinem Zweifel unterworfen und das Bild des größten Unfriedens und der Zwietracht würde bald in krassen Zügen in unserer Gemeinde sich überall entwickelt haben. Jetzt indcß sind wir hinlänglich gesichert. Die Aegidie der Gewissensfreiheit, des öffentlichen und häuslichen Gottesdienstes gewährt uns hinlängliche Sicherheit gegen - alle etwaige- Uebergrissc jener Partei. Mögen sie nun Mich gerne ihren Gottesdienst einrichten, wie cs ihnen am besten dünkt, mögen sie für Judcnthnm ausgeben, was ihnen immer gefällt, so sind wir doch sicher, daß wir unfern alt-jüdischen, ehrwürdigen Gottesdienst in hergebrachter Weise cultiviren können, und r.m diesen Preis können wir das Treiben Jener gerne hinnehmen. Es gehen übrigens viele Gemeinden damit um eine Eingabe in diesem Sinne abzufasscn und besonders das ungestörteste Recht zur Einrichtung des Gottesdienstes, ganz nach ihrem eigenen Sinne zu fordern, eine Forderung, die unbedingt gewährt werden muß. Freie Städte. Frankfurt, 25. August. Von Seiten des Vorstandes der israelit. Gemeinde dahier wurden auf den ihm zugekommenen Beschluß Hohen Senats vom 15. d. M., den Ausschluß der hiesigen Bürger israelitischer Eonfession von. der Wählbarkeit und der Mitwirkung bei den Wahlen zum Verfassungs- Ausschuß betreffend, am 23. d. folgende Erklärung an Hohen Senat abgegeben. „Am 6. vorigen Monats fühlte der.gehorsamst Unterzeichnete Vorstand der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde sich gedrungen, bei dieser, hohen Stelle eine Eingabe gegen den Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 1. desselben Monats, dw Wahlen zu dem neu zu bildenden Verfassungsrath betreffend, einzureichen. Daß hierauf die Bestätigung des erwähnten Beschlußes bis zur Mitte dieses Monats von Seiten eines Hohen Senats nicht erfolgt war, hatte uns mit frohen Erwartungen erfüllt- Es . war dieses um so mehr der Fall, da mittlerweile die Berarhungen über die Grundrechte des deutschen Volks. bei der hier versammelten vcrfassuugsgebenden Reichsverfammlung vorgerückt sind. Schon ist zum ersten Male beschlossen, daß-jeder Deutsche das allgemeine deutsche.Retthsburgcrrecht! hat, und daß (§.3) vor dem Gesetze kein Unterschied der Stände statt findet. Voraussichtlich.wird in kurzer.Zeit der §.13 der Grundrechte zur ersten Abstimmung kommen, welcher lautet: „Durch das religiöse Bekeuntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgersichcn Pflichten darf dasselbe' keinen Abbruch thnn." Bei, dem Geiste, welcher unsere Reichs- Versammlung beseelt, wird es gewiß nicht als Vermessenheit erscheinen, wenn das Resultat dieser

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