Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 34 (25.8.1848)
- Date
- 1848-08-25
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»W sri Daß aber solches in Würtemberg doch geschehen, ist männiglich bekannt! Darum, ihr Herren Rabbiner zu Ober-Türkheim! folget der Summe Eures eigenen Herzens, die Ihr in Eurer weit größeren Mehrheit denket und fühlet wie wir, überhöret nicht die Stimme Eurer Gemeinden, fasset denMuth indem entscheidenden Augenblick das rechte Wort zu sprechen, wenn dieses reckte Wort auch von Einer Seite mißliebig ausgenommen werden sollte! Sprechet Ihr also, wie es in dem Volke, für das Ihr doch da seid, crn ,7002^2«' bw. Thur Ihr aber das nicht, seid 2hr lieber die Herren als die Freunde Eurer Gemeinden, füblt Ihr Euch lieber gefürchtet als geliebt, wollt Ihr lieber befehlen als rathen, trotzet Ihr mehr auf die äußere Gewalt, die Euch angestellt als auf die Liebe, die Euch trägt, ist die Gunst eines einzigen Menschen Euch lieber als die Verehrung und die Dankbarkeit so vieler Gemeinden; dann: 22:2, r>n 7?? 2-swv -E'. Und unsere gerechte Sache wird doch geführt werden, '2, und sie wird siegend aus dem Kampfe geben, cvc2.-bt?, denn unsere Sache ist die Sache unsrer hochheiligen ^Religion! si'2 27 2^2^ v?cv2 »2. Freie Städte. Frankfurt. Auf die in diesen Blättern erwähnte Eingabe des hiesigen Gemeindevorstandes, über gleichberechtigte Mitwirkung der Israeliten bei den vorzunehmenden Verfassungs-Wahlen, ist unterm 15. d. Seitens des Senats eine näher motivirte ablehnende Antwort erfolgt, die wir in unfern Nächsten ausführlich mittheilen werden. Preußen Berlin. Die Kasse der hiesigen jüdischen Gemeinde leidet am bedeutender Geld-Calamitär, welche veranlaßt, daß wesentliche Veränderungen in dem ganzen Haushalt der Gemeinde eintreten sollen. Unter diesen heben wir hervor, daß die Gehalte der Beamten von über 300 Thlr. mit 10 Procent, und die über 500 Thlr. mit 20 Procent reducirt werden sollen. Der einen ungeheuren Kostenaufwand erfordernde Synagogenchor soll aufgelöst werden, und man spricht davon, daß der Vorsänger Lichtenstein dem Gemeindevorstande kündigen wird, da seine Einnahme mit seiner Stellung, die er hier einnehmen muß, in keinem Verhältnisse steht. (H. C.) Äon -er Elbe. (Fortsetzung.) Jedoch haben wir, bevor uns diese Zeit zu Theil werden wird, noch manchen Kampf zu durchkämpfen, manchen Jrrthum aufzudecken, und die Arroganz mancher Leute, welche als Verbesserer der Lehre sich einmal hergegeben haben, und denen die neueste Zeit keine Glanzperiode bietet, um sich in den großen Begebenheiten bemerkbar zu machen, entschieden zurückzuweiseu. Schon jetzt ergreifen unsere Zeitmänner ihre reformistischen Umtriebe und suchen sich nach langem Stillschweigen bemerkbar zu machen. Wir verfehlen nicht daher unserer Parthei auf das unjüdische Treiben derselben aufmerksam zu macken, begnügen uns aber ohne weitere Widerlegung ihre Umtriebe wiederzugeben, sie richten sich von selbst. Der plötzliche Umsturz aller bis dahin bestehenden Verhältnisse hatte zu sehr alle Gemürher ergriffen, und sie auf das, die ganze Menschheit beinahe beunruhigende Ereigniß zu sehr hingelenkt, als daß der Einzelne auf seine eigene Lage Rücksicht nehmen konnte. Jeder wurde ans seinen eigenen Kreise herausgedrangt. Und so hatten auch hier eine kurze Zeit unsere Reformisten ihre Verbessernngöpläne anderweitig anzubringen gesucht und ließen das Wesen des Indenthnms unangetastet. Doch nickt für immer kann das Gemüth in einer gereizten Spannung bleiben; bald gewöhnt man sich selbst an das Seltsamste, und mit Ruhe kehrt dann Jeder wieder zu seinem eigenen Berufe zurück. Und so sehen wir auch unsere Retigionsverbesserer mit erstärkter Kraft sich ihrem Lieblingsplane zuwenden. Der mächtige Hebel, der Zeitgeist, der ihnen zu jeder Zeit norm und maaßgebend war, derselbe har sie nun eines Besseren belehrt. Nicht mehr hat eine Rabbinerversammlung das Recht über das Wesen des Indenthnms zu berathen und Beschlüsse zu fassen, denn es giebt keine kompetente Behörde, welcke für den Einzelnen bindende Gesetze festsetzen kann, zumal im Iudenthume, wo der Unterschied zwischen Laien und Geistlichen nie eristirt hat; sondern jedes Individuum ist berechtigt jetzt sein Votum abzugeben nnd zn sagen: „Das will ich;