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Der treue Zionswächter · 1848-08-11 · 32 (11.8.1848) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
32 (11.8.1848)
Date
1848-08-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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(Ueberhanpt wird von den meisten badischen Juden der Wunsch gehegt, daß das Institut des Oberraths aufgehoben, und die Juden von den desfalsigen Abgaben befreit werden möchten, was bei unserer Staatsverfassung auch ganz geeignet und rechtlich wäre; denn als Kirchenbehörde kann er doch nicht betrachtet werden, da blos dessen Sekretär wirklich theologische Kenntnisse in unserer Religion besitzt, die übrigen alle aber nichts von unfern Religionsgesetzen wissen. Als politische Behörde ist er doch gewiß unnöthig, weil setzt die Juden in Allem den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt sind, somit wir keiner besonder» Behörde als Stütze unserer Angelegenheiten mehr bedürfen.) Tiefem nach wäre es zu wünschen, wenn von Seiten der Staatsbehörde der Befehl erginge, daß bei künftiger Aufnahme von Rabbinern, Lehrern, u. dgl. — da sie Religionsfunktionen haben — darauf Rücksicht genommen werden soll, daß sie im allgemeinen Ruf strenger Religiosität stehen, und an die schon angestcllten Rabbiner des Landes der Befehl erginge, daß sowol in der Synagoge, beim Gottesdienst, als auch bei den andern Religionsausübungen keine Neuerungen eingeführt werden dürfen, was sowol im Interesse der Juden, als auch im Interesse des Staates wäre. Im Interesse der Inden, damit sie . hiedurch in ihrer Religionsausübung nicht wankend werden, und, Gott behüte, ganz von unscrm Glauben abfallen; im Interesse des Staats, damit er dadurch, daß die Juden religiös sind, auch an ihnen solche Untertbanen habe, welche dem Gesetze und der Verfassung unwandelbar treu bleiben. Von der Tauber. (Beschluß ) Was sollte der Ausdruck, die Rechte des Staats der Kirche gegenüber zu wahren, sagen? was soll dieser pomphafte und hochklingende Ausdruck bei solch' geringfügiger Sache bedeuten? wem sollte durch solche leere Phrasen Sand in die Augen gestreut werden? oder ward der würtembergische Staat wol wirklich durch ein erschüttert, daß er nur durch ein theologisches Mitglied einer Kirchenbehörde gerettet werden kann?? Das würtembergische evangelische Gesangbuch wurde 1809 abgeschafft und ein neues eingeführt; vor wenigen Jahren wurde auch dieses durch etn neueres ersetzt. Denken wir uns den Fall, eine Gemeinde sänge doch ein Lied, das in der neuen Sammlung nicht ausgenommen worden ist: würde wol das königl. evang. Consistorium auch mirCriminaluntersuchung und mit Amtsentsetzung drohen? Sicherlich nicht!! Ferner fragt man sich: War das Anhängsel über die Mikwcfrage, wobei es sich um nichts Geringeres als um Iw handelte — Gottlob! das Ministerium nahm von diesem Anhängsel und von der hohen Autorität der Rabb.-Versammlung keine Notiz — auch ein Stück von der Wahrung der Rechte der israel. Kirche. Noch fragt man sich: Wenn eine Gemeinde sich in ihrem innersten Gewissen beunruhigt findet, daß der Vorderer, der am Sabbath seine Cigarren sich schmecken läßt, wenn sie cs für eine Blasphemie hält, daß solch' ein Individuum dem lieben Gott tausend Danksagungen macht, rwü rwn »!> icsi lw, das da 7^21 lnp ^I vorlrest, vI-^ILw ln cü nnr» f>l>, und darum bittet, man möge diesen Vorbeter seiner Funktionen entheben, und Seitens der Oberkirchenbehörde nickt einmal eine Antwort auf dieses Gesuch erhält; ist das ein Wahren der Rechte der Kirche? Bei solcher Stimmung der Gemüthcr ließ Tr. Maier. Kirckcnrath und theol. Mitglied der Oberkirchenbchörde, also der Referent bei allen religiösen Fragen, durch die Rabbiner des Landes ein Cirkular an alle Gemeinden ergehen, des Inhalts, bis znm 1i. des Monats Juli, Abgeordnete nach Stuttgart zu senden, damit über Zeitfragen, (wobei alle von rein religiösen Charakter unberührt bleiben sollen) namentlich über die Stellung der Synagoge zum Staate, über Ersparnisse der schweren Cultkosten rc. gelprochcn, und die Wünsche der Gemeinden gehört werden. Es war gleich anfänglich auffallend, warum Hr. Kirchenrath Dr. Maier diese Versammlung ausschrieb, da doch alle Fragen religiöser Natur ausgeschieden bleiben sollten? Die Rabbiner ließen sich aber nicht beirren, riefen vielmehr, einige ihre Gemeinden, andere blos die Vorsteher zusammen, um die Wahlen vorzunehmen. Da erklärten aber die sammtlichen Gemeinden der Nabbinatsbezirke Bcrlichingen, Brannsbach, Lchrenstcinfeld, Mergentheim, Mnhringen und Weikcrsheim, daß sie diese

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