Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 32 (11.8.1848)
- Date
- 1848-08-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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»W 233 M-o Verfasser verspricht uns zwar als Lohn einer solchen schmählichen Capirulation das irdische Paradies der Freiheit. Wie »„gegründet dieses Anlockungsmittel, und wie entehrend ein solcher Religionsschacher ist, wurde schon vielfach erörtert, und bedarf keiner ferneren Be» leuchrung. Oder glaubt Herr Anonym sich das Ber» trauen deS Volkes dadurch erworben zu haben, daß eS wenn schon wirklich G. b. einstweilen durch sein Blendwerk gerauscht, ohne mindeste Ge oissensskrupel unserm Lehrer MoseS den Rücken z »wenden wird, um da stets Stelzen gehen, um seine Glaubensbekenner von dieser Höhe als solche Kleingeister zu betrachten, daß sie sich immerwährend von ihm am Gängelbande werden führen lassen — Oder will Verf. einer ihm gleichgesinnten Parrhei Kräfte gleich Lichtstrahlen ,n einem Brennpunkte vereinigen müssen, wo uns Einigkeit so sehr noch rhur, die Drachenzahne eines unseligen Krieges in das sonst friedliche Ieschurnn streuen, und das einzige Band welches das zerstreute Haustein Zusammenhalt, zerreißen will. — (Fortsetzung folgt.) -- «- Zritrurgsnschrichtru. Preußen Perlin. Das MLuistrial-Blatk enthält folgende Verfügung die Juden in Pose» betreffend: Circular-Verfügung an sämmtliche König! Oberpräsidcntcn u. Regierungen, so wie an das König!. Polizeipräsidium hicselbst, die Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung des Großherzogthums Posen betreffend. „Ew. Ercellenz erwiedere ich auf den gefälligen Bericht vom 20. v. M., daß die bisherige Unterscheidung der jüdischen Bevölkerung des Großherzogthums Posen in naturalisirte und nicht naruralisirte Juden, als durch das Gesetz vom 6. v. M. aufgehoben zu betrachten ist. Es sind daher die Bestimmungen der §8- 24—33 des Gesetzes v. 23. Juli v. I. außer Kraft getreten. Dagegen sind die Vorschriften des §. 34, in Betreff der Verbindlichkeit zur Ablösung der Korporationsverpflichtungen Seitens der wegziehendcn jüdischen Gemeindeglieder in der Provinz Posen, nach wie vor zur Anwendung zu bringe». Vorstehender Erlaß ist den übrigen Herren Oberpräsideuten und sämmtlicken Regierungen, so wie dem hiesigen Polizeipräsidio mitgetheilt worden." Berlin, d. 8. Mai 1848. Der Minister d. Innern, v. Aucrswald. Saden. Karlsruhe. Die hiesige Zeitung bringt eine ..Erläuterung" rc., der wir unter Andern folgende Stelle entnehmen: Was hat aber schuld, daß jetzt so viele Juden in ihrer Religion so ausgeanet sind? — Ihre Vorgesetzten, welche gewöhnlich aus Reichen bestehen, die ihren Trost nicht in der Religion, sondern in ihrem Reichthum suchen, somit meist irreligiös sind, und daher auch ihre untergebenen Gemeindeglieoer so zu bearbeiten suchen, daß ihnen dieselben in Beziehung der Religionsausübung gleichstehen. Hauptsächlich aber veranlassen dieses ihre Rabbiner, welche zum Theil vom nämlichen Schrot sind, und daher einen Religionsgebrauch nach dem andern, auch wenn er noch so deutlich in unfern Rel igionSbuchern vorgeschrieben steht, theils ganz aufheben, theils abäudern, und dafür sclbsterdachte Neuerungen einfnkren, wodurch die Gläubigen in Israel in allen Religionsgesetzen nicht zu unterscheiden wissen, zwischen den aus triftigen Gründen schon seit so vielen Jahrhunderten eingefuhrren und angenommenen Religionsgebräuchen und den Hauptgesetzen, sodann keines von beiden mehr befolgen, was diese Rabbiner jetzt schon auszusprechen noch nicht wagen. Und wenn oft auch einzelne religiöse Juden oder Gemeinden gegen solche Neuerungen protestiren, oder sich der Aufnahme eines Rabbiners oder Lehrers — weil er ihrer Ansicht nach keine strengreligiösen Grundsätze hat — widersetzen wollen, wer Kat darüber zu entscheiden? Antwort: der israelitische Oberrath; dieser bestellt aber (mit Ausnahme eines Einzigen) aus Personen, welche nach unser» erwähnten Religionsgrundsätzen blos dem Namen nach noch Juden sind, indem sie die Speisegesetze nicht beachten, den Sabbath öffentlich entweihen rc. Dieser entscheidet daher gewiß immer zu Gunsten der Neuerer, grade so, wie wenn die Abgeordneten Blum, Zitz, und Konsorten über die Hecker'sche Handlungsweise ein Unheil zu fälle» hätten.