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Der treue Zionswächter · 1848-07-04 · 27 (4.7.1848) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
27 (4.7.1848)
Date
1848-07-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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hin, daß Viele, denen schon dieser Name ein Greuel ist, eben darin eine Aeußerung kirchenfeindlichen Sinnes ein Haupkhemmniß der Umgestaltung unserer Kirchenverfassung erblicken werden. Die Consistorien sind je harre hervorgehen können. Warum also auf's Neue in dem Augenblick, wo die Gemeinden frei zu arhmen beginnen, denselben die alten drückenden Fesseln anlegen und das gurr Werk in seinem Anfänge schon, in seinem ersten Keime auS Engherzigkeit und Serviliss mus vernichten? Diese Borwürfe aber werden wir in Wahrheit als einseitige und ungerechte bezeichnen dürfen. Wir gestehen es zn, daß einzelne Consistorien oder derartige andere Behörden ihren Beruf verkannt und deshalb nachrheilig auf das religiöse Leben einge, wirkt haben mögen; auch leugnen wir nicht, daß die bisher bestandene Verfassung, in welcher alle Zweige der kirchlichen Gewalt in die Consistorien sich einten, mir den nunmehr zum Bewußtsein gekommenen, gerechten Ansprüchen den Gemeinden auch nickt im Ent» fernresten in Einklang gebracht werden können: auf der andern Seite aber müssen wir mit Nachdruck entgegenhalrcn. daß in einer Zeit, in welcher fast alle religiösen Regungen im Innern der Kirche untergegangen, die Consistorien den angestammten Urglauben ver< theidigr, ihre Zucht aufrecht erhalten und ihr Besitzthum gewahrt haben. Darum also soll man, wie man ein krankes Glied nicht abschneiden, sondern heilen soll, auch wegen einzelner Gebrechen und Mißverhältnisse jene Consistorien nicht ganz verdammen, sondern zeitgemäß umschaffen und bessern. Za, wir sind sogar der Meinung, daß sie oder ihnen analoge Colle, gien von dem praktischen Standpunkte aus als Verwaltungsbehörden überall nicht zu entbehren seien. Um dieses einzusehen, vergegenwärtige man sich nur eine Versammlung , wie sie jetzt hie und da als Cen, tralpunkt der Gesetzgebung und Verwaltung! gefordert wird, und frage sich selbst, ob nicht durch sie die nur nach längern Zeitabschnitten zusammentretende, in der Verwaltung aber von Allem nöthige Einheit gänzlich verloren gehen müsse. Wollte man aber neben den Synoden eine für die jedesmalige Zwischenzeit anger ordnete Synodalregierung festsetzen, so würde eine solche, einem fortwährenden Wechsel unterworfene, aus ungeübten und unerfahrenen Mitgliedern zusammengesetzte Behörde nicht minder jenem Einwurfe unterliegen, abgesehen davon, daß der Staat weder sie noch jene Synode zulassen könnte, da sie ja, wenn sie anders für die Kirche thärig werden sollen, eine Zwangsgemalt sich anmaßen müßten, welches außerhalb des Berufes der Kirche gelegen, ist. Damit also der kirchliche Organismus in seinem stetigen Gange nicht gehemmt werde, ist die Beibehaltung der Consistorien als stehender Behörden für die Administration neben den Synoden nicht nur räthlich, sondern norhwendig, und nur dieses würde alles Ernstes gefordert werden müssen, daß mehr, als bis jetzt geschehe, für eine zweckmäßige Ausgleichung zwischen dem geistlichen und weltlichen Elemente Sorge getragen werde. Inwiefern eS nun gelingen werde, durch alle diese anempfohlenen Maßregeln den Neligionsgemeinden die ihnen so norhwendige Freiheit zurückzngeben, muß der Erfahrung überlassen bleiben. Doch hoffen wir. eben weil die geborenen Mittel weder dem Begriffe der Kirche widerstreben, noch zu dem des Staates im Widerspruch stehen, von der Ausführung für die Religion Heil und Segen. Zugleich aber setzen wir nickt geringe Hoffnung in die treue Mitwirkung wahrhaft religiöser Seelenhirten zur Erweckung lebendigen und kräftigen Sinnes für wahre Neligiäsitär, ohne welche auch die freieste Verfassung eine codke Form und ein leerer Schatten sein würde. Was nun ans diesen allgemeinen Verhältnissen der Kirche zum Staate für die Synagoge speciell resulrirt, welche Consegueuzen aus den angegebenen, allein zulässigen und ersprießlichen Maßregeln auch für sie sich folgern lasse,: das beabsichtigen wir später in eigener Behandlung den Lesern dieser Blätter vorzuführen. Metrische Harfenklänqe. Von H. Cap 2. Die glänzende Ankunft Israel s in der Erlösung. Worte des Trostes.

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