Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 26 (27.6.1848)
- Date
- 1848-06-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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^M> 203 der Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse bandelt, zur 3ten Beräthung. Nach längerer Debatte wurden die Anträge des Abts von Loccum angenommen, die im Wesentlichen dahin gehen,, daß die Anhänger anderer Glaubensbekenntnisse, als die 3 durch die Bundesacte anerkannten christlichen Confessio nen, erst zum Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte kommen können, wenn sie nachgewiesen haben, daß ihre Glaubenssätze mit den Anforderungen des christlichen Staates nicht im Widerspruch stehen. Ferner solle in dem Bcgleitungsschreiben zu dem Gesetze über die Aendcrungen in der Verfassung die Regierung ermächtigt werden, den Juden, falls sie diesen Nachweis liefern, oder schon geliefert haben sollten. alle bürgerlichen uno politischen Rechte beiz »legen. Die beiden Minister, die ihren Sitz in der Isten Kammer haben, v. Bennigsen und v. Düring hatten der Debatte schweigend zugchort. So hat denn die Iste Kammer die Emancipation der Juden verworfen, denn das und nichts anderes ist der Sinn der Anträge des Abts von Loccum. Ein Nachweis, wie er ihn verlangt, ist fast unmöglich; denn wer soll ihn geben, wer soll darüber entscheiden? Eine Frage des Rechts ist in der Wüste theologischer Zänkereien verstoßen. (M. Z.) Können wir nun auch den Befürchtungen der M. Z. in sofern nicht beistimmen, als wir vielmehr durchaus davon durchdrungen sind, wie der bcregte Nachweis allerdings möglich, wie jeder Rabbiner, jeder des jüdischen Gesetzes Kundige ihn geben kann, wie der Volkswillc, der demselben innewohnende Gerechtigkeitssinn in höchster Instanz darüber entscheiden kann und soll, ob unsere freimüthig bingcstclltcn Glaubenssätze in der That Etwas dem Staatswohle feindliches enthalten, so sind wir doch mit demselben über den Sinn der abgegebenen Entscheidung gänzlich einverstanden. Die Hannöversche Iste Kammer hat von Neuem ihre gänzliche Uutauglichkcit klar an den Tag gelegt; hat cs von Neuem bewiesen, wie ihr jegliche Fähigkeit abgche, den hohen Anforderungen unserer von Freiheit durchglüheten Zeit zu genügen, wie ihr sogar der Wille fehle, den entschieden ausgesprochenen Forderungen des Volkes zu entsprechen. Und in seiner ganzen Feigheit und pfäffischen Schlauheit hat sich wieder der höchwürdige Abt von Loccum gezeigt. Frei und offen sich der Emancipation zu widersetzen, dazu gebrach es ihm an Muth, durch Klauseln und auf Umwegen suchte er feige das zu erreichen, was in ehrlichem Kampfe selbst in einer Aristokratenkammer kaum zu erreichen gewesen wäre. Doch und das ist unser Trost — die Sache der Gewissensfreiheit ist nicht ferner von dem Votum einer Isten Kammer abhängig, und Deutschlands Nationalvertrcter haben es bereits ausgesprochen, wie alle Sonderbestimmnngen einzelner Landesverfassungen nur Ln sofcrne Bedeutung und Gültigkeit haben, als selbige mit dem allgemeinen deutschen Rcichsgesetzc übercinstimmen. Auch uns wird und muß Gewissensfreiheit, Emancipation werden; das fordert die ewige Gerechtigkeit, der gewaltige Volkswille , und solche Mächte verletzt heute Niemand, mithin weder ein Abt noch eine Iste Kammer, ungestraft. Hinzufügen wollen wir nur noch, wie bereits von den vorzüglichsten Gemeinden des Landes entschiedene Schritte gegen den Sinn und die Conscquenzen jenes Beschlusses, verabredet, theilweise schon unternommen sind. Aus Kurhessen. Der Zwiespalt des bisher schon in Bezug auf jüdisch religiöses Leben, zwischen den weniger größer» Stadt- und der überwiegenden Anzahl der Landgemeinden bestand, hat sich in neuerer Zeit noch um ein bedeutendes Mehr herausgestellt. Nicht nur, daß die bereits vollzogene Nabbinerwahl von Seiten der Städte, vorzüglich Cassels, angegriffen, sind außerdem Forderungen gestellt worden, die an s Unglaubliche grenzen. Dem' sei indeß wie ihm wolle, die Masse der religiösen Landgemeinden wird ihre numerische Ueberzahl nicht dazu Mißbrauchen, ihre Ucberzeugung d,en 3 oder 4 Stadtgemeinden anfdringen zu wollen, dahingegen mögen jene sich wol hüten und wahren, dem Lande Personen und Principien anfzubürden, die wir nnn einmal nicht haben wollen, und welche zurückzuweisen, mit allen uns zustehenden Kräften wir nicht unterlassen werden. So gerne wir auch den bisherigen einheitlichen Verband zwischen den verschiedenen Gemeinden des Landes erhalten wissen möchten - werden wir doch jedenfalls lieber einer gänzlichen Trennung unö unterwerfen, ehe die geringste Be-