Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 26 (27.6.1848)
- Date
- 1848-06-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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»M 20-1 der Kirche und deS Staates bei. Vind'ciren wir also die Kirche die freieste Therlnahme an der Gesetzgebung über ihre innern Verhältnisse, insbesondere auch über nähme über die Kirche in Form von Synoden nicht der Geistlichen, welche als solche die Kirche weder darr stellen noch vertreten, sondern dura) Vereinigung geist, licher und weltlicher Glieder, welche daS Vertrauen der Gemeinde in freier Wahl zur Vertretung beruft. Wollte man dagegen einwenden, daß einfacher und minder kostspielig die kirchlichen Gesetze in den Versammlungen der weltlichen Stande beratben werden Kirche zusammengesetzt seien, so möchten wir dagegen nur dies Einzige einwcndcn, wie dann nach heuriger allgemeiner, politischer Verfassung jüdische Ständcmirglieder über das Recht, außerjüdischer Kirchen und umgekehrt, zu beschließen berechtigt sein werden, und daß immermehr die Leistung eines politisch gebildeten Advokaten, Beispiels halber, zur Srimmgebung über kirchliche Verhältnisse befähigen kann. Hiemit ist aber auch zugleich schon die Ansicht derer zurückgewiesen, welche in der, in verschiedenen Ländern verfassungsmäßig stattfindenden Theilnahme einzelner Kirchenbeamren an der weltlichen Ständeversammlung eine Vertretung der Kirche erblicken wollen. Insofern nämlich die Kirche als Grundbesitzerin erscheint, hat sie auf diese Art der Repräsentation ein volles Recht; aber offenbar kann sie ihre Interessen niemals dadurch als gewahrt herrachten, daß wenige, nicht durch da- Vertrauen der Kirche, sondern den Willen de« Gesetzes und ihre Stellung berufene Geistliche an den DiScusfionen einer zur Befchlußnahme über kirchliche Verhältnisse nicht einmal kompetenten Versammlung Theil nehmen. Die «eitern Grundsätze über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Synoden betreffend. ist besonders hervorzuheben, daß selbige eine volkkmmene, lebendige Wahrheit, nicht aber eine todte Form und ein leerer Rame fei. Deshalb bedarf eS zuvörderst hinreichender Garamieen, verantwortlicher Bürgschaften, wie die Kirche etwaiger Verletzungen ihrer Verfassung sich zu erwehren im Stande fein solle. Ein zweites Mittel, der Kirche dem Staate gegenüber ihre Selbstständigkeit zurückzugeben, ist die Herstellung einer freien Gemeindeverfaffung, welche überhaupt schon nach der historischen Bedeutung der Kirchengemetnden mir Recht angesprochen werden kann. Als wichtigstes Attribut derselben betrachten^ wir vornehmlich die weit ausgedehnteste Mitwirkung bet der Bestellung der geistlichen Aemter, mittels des Rechtes der Verwerfung, ebenso die alleinige Verwaltung deS Gemeindevermögens, ohne alle und jede eingreifende Bevormundung der weltlichen wie der geistlichen Behörde. Ob dagegen die Gemeinden die Mitwirkung bei der Ausübung der Kirchenrecdre ebenfalls zugestanden werden dürfe, daS ist freilich eine andere, in der neueren Zeit fast überall verneinte Frage, zu deren Der settigung namentlich entgegnet worden ist, daß Religiös sität und Sittlichkeit nur aus wahrem Glauben, auS freier Entschließung und Liebe zum Guren he»vorg,hen könne; ein gesetzlicher Zwang also bei den Schmacken Heuchelei, bei den Stärkeren Unwillen und Widerstand Hervorbringen müsse. Wir verkennen die Gewichtigkeit dieses Einspruches in keinerlei Weise, behaupten aber dennoch unverhohlen, daß jene Entschließung und Liede allein auf dem Boden fester Ordnung und Zucht gedeihen könne, und halten deshalb die in einigen Ländern getroffene Verfügung, nach welcher der Gemeinde eine gehörig beschränkte und festgesteüre Mitaufsichr über die Kirchenzucht, durch sogenannte Kirchenvorstände zugestanden worden ist. für entsprechend, heilsam und der Nachahmung würdig. (Beschluß folgt.) Auf welchem Gebiete darf und muß allein reformirt werden? Der mächtige Ruf: „Reform", der die französische Republik zu Tage förderte, und der in allen Gauen Deutschlands mit tausendfachem Echo wiedcrhallte; er har alle Herzen durchdrungen, er har alle Gemüther mit wahrhafter Begeisterung erfüllt. Reform ist die Parole deS jetzigen Zeitgeistes, sie ist das Felbgesckrri der gegenwärtigen Generation. Wenn eS wahr ist, daß die Volksstimme GottcSstimme ist, wenn eS wahr ist, daß daS eifrige Streben nach Reform ein der Zeit angemessene- und erwünschtes ist, und wenn es wirklich zu einem glücklichen Resultate führt, so ist es Pflicht eines Jeden, kein Opfer zu scheuen, um zur Beförderung der Reform beizutragen, und