Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1848-02-22 · 8 (22.2.1848) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
8 (22.2.1848)
Date
1848-02-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2625941-2626200-2626209--1301-2628921
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

»W 66 h-'ir durch anqezeigrc Präservative jeden möglichen Rückfall zu verhüten. Nicht minder dreifach ist sein edles Wirken. Jeden ausgesorschren lasterhaften Keim d s verirrten Herzens, jede ausgesuchte unlautere Smneslust des fehlenden Menschen als Schlacken adzusondern, dann durch seinen musterhaften Wandel so wie durch seinen hinreißenden, süßen Vortrag und sanfte» gemüthliche Zusprache mehr Schutz für die Tugend und Abscheu für das Laster, sowie aufrichtige Reue über vollzogene Verirrungen und feste Vorsätze zur Besten»,»g eiuzufiössen, und endlich durch seine treue Pfitchtersüllung vereint mir den heiligen Anklängen der sanft beglückenden Tugend das reizende harmonlsche Verhälrntß des Menschen gegen Gorr, sich selbst und seinen Nebenmeuschcn wieder herzustellen, den gebesserten Menschen wieder mit der Gottheit und seiner Mitwelt auezusöhnrn und ihn für die unvergängliche himmlische Glückseligkeit wieder empfänglich zu machen. Toleranz moderner NabbLuen. Eine Rubrik, nicht zum ersten Male in den Spalten d. DI. enthalten, und das mit Recht, als jene gepriesene Toleranz, mir der der sogenannte aufgeklärte Rabbinismus sonst so allgewaltig zu prangen, zu coguctlircn pflegte, längst schon kaum dem Namen nach no l> gekannt, dem orthodoxen Zudenrhnme gegenüber wenigstens bereits »n die härteste, unerträglichste Unduldsamkeit. in die qualvollste Geistes- und Gewiffenstvrrur übergeganyen »st. Kürzlich erst war in diesem Organe des intoleranten Verfahrens Erwähnung geschehen, dessen der Mecklenburgische LandeSrabbiner De. E. sich gegen den Schächter der jüdischen Dissidenten daselbst habe zu Schulden kommen lassen; jetzt hären wir von eine»» bei Weitem ärgeren Gewrffensständen damals definitiv erlassenen Gesetzgebung fancrioniren mußte, dessen wahre Verantwortlichkeit aber, einzig und allein auf den jüdischen Seelsorger znrückfallr. der ihn veranlaßt, der sich dessen bedient zur Knechtnng und Unterdrückung derer, die in ihrem Gewissen ihn nie als Iud. n, geschweige als Geistlichen anerkennen können und dürfen. Die jüdischen Dissidenten wollen einen eigenen Neligionslehrcr für ihre Kinder annehmen; für dessen Fähigkeit bürgt das Zeug mß der anerkanntesten Rabdinen de» Auslandes, und scheuet man nicht die Prüfung betreffender — christli chen Behörden de» Inlandes. Allein da« Landesgesetz fordert die Spprobakion Seitens des Landesrabbiners. Ein nur halb sriedterriger, auch nur den Schein von Humanikätund Toleranz wahrender Rabbiner würdeunrer solchen Verhältnissen, entweder selbst der Regierung vorgestcllr haben, wie er die Prüfung eines Neiigionsiehrers der Dissidenten nicht vorzunehmen im Stande se', oder würde wenigstens seine Prüfung so eingerichtet haben, baß mit Umgehung aller Cvnkroversen und Geivtssenefragen, dem Geprüften ermöglicht werde, seine sonstigen Fähigkeiten hinlänglich zu documentiren. Was thur indeß unser Großinquisitor? Glücklich den fe gehaßten Dissident»nlehrer jetzt sich überantwortet zu sehen, enthält die erste Frage bereits ein solchem2->p'2st, daß dem Geprüften nicht« übrig bleibt, als zu erklären, solche Fragen dürfe er als kaum anhören, geschweige denn beantworten, worauf dann alsbald das verhängnißvlle Interdikt erfolgte: Nie und nimmer als Religionslehrer approbirr. Die von Seiten der Dissidenten darauf bei der Regierung erhobene Klage, muß trotz der augenscheinlichsten Wahrheit, daß Ronge sowenig einen katholischen, als Rupp und Uhlich einen evangelischen Lehrer zu prüfen befähigt und im Stande seien, dennoch znrückgewiesen werden, und zwar einzig und allein aus dem formellen Grunde, weil die Regierung bisher nur ein organisches Iudengeseh anerkannt hat und anerkennen will, und so lange dieses nicht aufgehoben, zumal auf geschehene Klage, nur nach dem klaren Aus» spruche desselben entscheiden kann. Der Geistliche aber, der seine Amtsgewalt zu derartiger Knechtung der Gewissensfreiheit mißbrauchen konnte, ihn trifft die Anklage gekränkter und enrweiheter Menschenwürde, ihn die Verachtung aller gut und edel Denkenden. Für die jüdischen Dissidenten Mecklenburgaber bleibt kein anderes Mittel übrig, als die unrerthänigste Bitte, einen Geistlichen ihres eigenen Glaubensbekenntnisses für sich selbst anstelle», zu dürfen, und wird diese Bitte auch anfangs und wiederholt abgeschlagen, wir sind fest überzeugt, die Gerechtigkeit und wahre Frömmigkeit des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.