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Der treue Zionswächter · 1848-01-18 · 3 (18.1.1848) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
3 (18.1.1848)
Date
1848-01-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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»ZH 18 sogar sich selber vergjßt, indem er hie Kirche» von der gar nichts die Redmar, i» den Streit hineioziehr. Zn dem Reftripre hatte Dr. E. ferner ohne alle Einschränkung behaupker, daß dem Juden, schon vermöge seiner Abkunft die religiösen Pflichten, Rechte und Fähigkeiten eines Israeliten zukommen. Ich hielt ihm entgegen, daß noch 2 Mos. 12, 48 der llnheschnitkene Israelit, trotz seiner jüdischen Abkunft, vom Genüsse des Passah ausgeschlossen ist. Vergeblich sucht dicS Dr. E. durch die Gegenbemerkung zu verhüllen, daß dem Unbeschnittenen nur als Unreinen die Teilnahme am Passah verweigert werde, und daß die Fremden (Knechte und Deisaffcn) huxch die Beschneidung zwar die zum Pastah erforderliche Reinheit erlangt hätten, aber nrchr in. die israelitische Gemeind« ausgenommen worden seien. Eben dadurch, daß die Bcschneidung nach ihrer negativen Seite ein Zeichen des Adlhuns der natürlichen Unreinheit, wie nach ihrer rzpstripen Sefte ein Zeichen des Gnadenbundes Gottes mir Israel ist, eben dadurch wird sie ja zum Mittel der -iufnahme in den Verband der israelitischen Gemeinde! Ohne die Deschneidung war svwol der Fremdling als der geborene Israelit von der festfeierndcn Gemeinde ausgeschlossen, Recht und Fähigkeit, daS Fest dex Erlösung mirzufeiern, war also an die Deschneidung geknüpft, und der Israelit konnte, ohne die Beschneidung seine, Pflicht, es zu feiern, nicht erfüllen. Dadurch hat die schrankenlose Behauptung deS RescripkS ein Leck bekommen, welches Dr, L. dadurch. daß, er die Unheschnirrenheir zu einex bjoßeu Art der.Unreinheit herabfths und die Bedeutung der Deschneidung. als Bundeezeichen ignvrftr. um nichts verringert wird. Die hohe Wichtigkeit und enge Wechselbeziehung deS BeschneidungS- und des Passah-Gebors läßt sich schon daraus schließen, daß' dies die beiden einzigen positiven Gebote sind, auf deren Nichterfüllung die Kararh-Strafe gesetzt isk Die Kararh-Strafe ist LoSgerissenwcrden aus der Mitte der Gemeinde durch unmittelbares Eingreifen Gottes. Daraus ziehe ich die Folgerung, daß der, welcher das Brschneidungsgebvt vorsätzlich und beharrlich Übertritt, sich selbst von der' Gemeinde losreißr. Dr. Er nennt das Begriffsverwirrung, und ruft aus: „Weil Gott einen pflichtvergessenen Israeliten mit dem Tvde bestraft, soll der ohnehin schon Bestrafte noch obendrein schon bei Lebzeiten die noch weit schwerere Strafe der Ausstoßung aus seiner Glaubensgemeinde nebenbei erdulden müssen." Ich h-be nirgends gesagt, daß gegen den vorsätzlichen und beharrlichen Uebertretcr des DeschneidungsgeboteS mir dem positiven Act der Ercommnnication einger schritten werden müsse. Dr. E: bildet sich das nur ein, die Leidenschaft macht ilfti blind. Urberhaupt habe ich nirgends gesprochen über das, was nach meiner Meinung geschehen sollte, sondern nur über das, waS nach Schrift und Tradition geschieht und geschehen muß. . Nach Anschauung dieser ist der, welcher den Bund GotteS freventlich gebrochen und deshalb das G» peremtorische AaSrotwngSgericht GotteS verwirkt hat, als ei» solcher anzusehen, der sich selbst von dev Ge« meiude loSgerisstn. Das behaupte ich nach wie vor. unk prorestire gegen die Entstellung, meiner Worte, durch welche Dr. E. nur seine Entstellung des geschichtlichem Sachverhaltes übertünchen will. Wie Dr. E. die Begriffe verschiebt, ersteht man darau-, daß er die Ausstoßung aus der Gemeinde bel Lebzeiten für eine weit schwerere Strafe erklärt, als das peremtorische Ausrottungsgericht^ Gottes. Die Epcommunicatioa ist doch eineDieciplinarstrafe. welche auf Umkehr abzweckk und diese frei läßt. DaS ist meine Ansicht, obwol Dr. E. mir eine andere andichtet: „Mit Prof. D. den Dann als Ercommunication. im eigentlichen Sinne zu betrachten, ist in der That eine zu lächerliche Ansicht, als daß sie eibe Widerlegung verdiente," sagt er an einer anderen Steve. WaS er lächerlich findet, daS hat er ersonnen. ES ist mir nies beigekommen, die Excommunication für Erret» mination zu halten. Jedoch habe ich über diesen Punkt keine. Silbe geäußert, da es ausreichte, Dr. E. daran erinnere zu haben, daß die ältere Synagoge Ercommunicationen in gewissen Fällen vorschreibe. Dr. E. denke an daS achte Gebot, welches auch auf der gegenwarti, gen Entwickelungsstufe noch verbindlich ist! In dem Rescripte hatte Dr. E> gewiß zur völligen Beruhigung deS Vaters in. Teterow, versickertdaß daS Zudenthum diejenigen nicht aus seiner Gemeinschaft hinausdränge; die das eine oder andere seiner Gesetze aus Leidenschaft- oder aus Leichtsinn oder gar bloS in Folge ihrer religiösen Ueberzeugung von der Nichtverbindlichkeit eines solchen Gesetzes auf der ger genwärttgen Entwickelungsstufe übertreten. Dagegen hatte ich, erinnert, daß das Zudenthum denjenigen, welcher den göttlichen Ursprung und die Verbindlichkeit auch nur Eines Geseesleugnet, als Nichtjuden betrachtet, während der, welcher aus Leidenschaft oder Leichtsinn znm Uebertretev wird/ allerdings der Gliedschaft an der Gemeinde deshalb noch nicht verlustig geht. Dr.- E. schiebt am diesem letzten Satz die De< merkung an: „Prof. D. negiere auf einmal alle seine bisherigen Behauptungen/^ Gegen diesen^ nichtigen Versuch, michin Widerspruchmit mir selbst' zu verwickeln, kann ich - nur wiederholendaß, wie scllom daS alttestamentliche Opfergesrtzbeweist, allerdings^ nicht alle Übertretungen aus der Gemeinde ausschließen, daß aber nach der entschiedenen Ansicht' deS ZudtnchumS jede Läugnung des göttlichen Ursprungs und der fortdauernden Verbindlichkeit eines Gebotes, wie z. B. des Gebotes der Deschneidung. zum Nichtjuden macht (Mair moni, ürleliotlr Pfteseftudsk III, 8, und dazu Io, seph Karo). „Eine jede von. einem jvlchen vollzogene religiöse Handlung ist ungültig, wenn man auch weiß, sie sei nach allen Vorschriften des Rituals vollzogen" — sagt ein rabbinisches Votum im Literaturblatt des Orients 1843 No. 6.

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