Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 3 (18.1.1848)
- Date
- 1848-01-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2625941-2626200-2626204--1253-2628868- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der zur Wsshrnng Interessen deS Vrthoboxen Indenthnnrs. ' (Mit Königl. Dänischem Privilegio.) Verantwortlicher Redaeteur: vr. Gnoch, Director und Oberlehrer zu Altona. 4. Jahrgang. Altona, d«n 18. Januar 1848. Von diesem Blatte erscheint wöchentlich einmal. Dienstags, ein Bogen. Das Abonnement aus ein Jahr ist 5 K Ct. (2 Tblr. pr.,3Fl. 30Xr.) Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern, soliden Buchhandlungen und Zeitungs-Expeditionen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Selbstverteidigung des?andesrabbinats in Schwerin. Von Prof. Delitzsch. — Eine Reise in daS würtembergische Unterland. Bon Ulm. — Dank« ten aus: Mecklenburg, dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Michelfiadt- — Briefwechsel. Die Selbstvertheidrgung des Larrdesrabbirrats Ln Schwerin.*) Von Prof. Delitzsch. Z» No. 204 dieser Zeitung har der Landesrabbiner Hr. Dr. Einhorn auf die Einsprache ^erwiedert, welche ich iü Nr. 198 gegen den dogmatischen und geschichtlichen Inhalt des in Nr. 195 abgedruckren RescripreS an den Religionstehrer S. in Tererow erhoben hakte. Es würde mir übel anstehen, wenn ich auf den Ton eingehen wollte, den diese Erwiederung anstimmr. Sie hat Fremdartiges herbeigezogen, welches die eigentzweitcn Erwiederung die betreffenden Stellen E's. stets fast wörtlich citirt. D. R. lichen Streitpunkte zu verrücken geeignet ist. Dennoch beweist fie, ohne eS zu wollen, daß der Zweck des erhobenen Widerspruchs nicht ganz unerreicht geblieben ist. Denn zum Theil räumr sie die Maaßlosigkeit der Behauptungen des RescriprS, daich angriff, indirekt ein, zum Theil verwickelt sie sich, um jene Behauptungen zn halten, in neue Widersprüche, welche die Unhalrbarkeit derselben beweisen. Zn dem Rescripre war die Frage zu lesen: „Wo hätte man je einen Juden, der gesäuertes Bror am P.eßach ißt oder selbst den Sabbalh öffentlich enkwechc — ans der Minjanzahl ausgeschlossen, «hm das Aufrufen zur Thora verweigert, oder ihm ein jüdisches Begrabniß versagt u. s. w.?" Egewann nach dieser zuversichtlichen Frage den Anschein, als ob seit Mens schengedenken die Praxis deS Schweriner Landrabbinars die allein herrschende gewesen wäre. Jetzt gesteht Dr. E. ein, daß daS rabbinische Zudenthum zwei Grade der Excommunication kennt, daß dieser älkern synaqogalen Dieciplin gemäß auch schon mit dem, der den zweiten Grad verwirkt hat (menui16kk). zu essen und trinken verboten ist, und kein Excommunicirrer zum Muiian gezogen werden darf; auch läugner Dr. E. nicht, daß einem solchen, wenn er unbußferrig gestorben, die übliche Trauer- und Degräbnißfeierlichkeit versagt ist. Was hilft eS ihm nun, daß er über die altere Praxis, die er in obiger Frage ganz ignvrirt haue, sich ereifert und sie als Aurodafe'S und Dastonade brrudmarkt, auf welche die Synagoge, möge immerhin die Kirche den Verfall ihrer geistlichen Herrschaft beklagen, gegenwärtig verzichte? Es liegt zu Tage, daß Dr- E. die Geschichte vergessen hatte, und daß er u.un