Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 4 (1848)
- Issue
- 2 (11.1.1848)
- Date
- 1848-01-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»GA 15 HG» wenn er ihn zu einer Misch-Ehe hätte zwingen wollen, in welcher er, nach den Landesgesetzen, seine eigenen, nach der Conversion der Mutter etwa zur Wett gekommenen Kinder in einer fremden Religion erziehen, vielleicht ihnen sogar einen Vormund bestellen mußte. Auf die bei dieser Gelegenheit angeregte Beschneidungsftage mögen wir hier weiter nicht entgehen, obwol das Rabbinat, wenn es eine Maaßregel, wie die berichtete, wirklich beantragt haben sollte, nur im vollen Rechte ist, da es in seiner Stellung von den Geboten der heil. Schrift nicht abweichen darf; das aber steht fest, daß jene, die Beschneidung beseitigenden Juden, die aus eigener Machtvollkommenheit dem „geoffenbartcn" Gesetz fernere Gültigkeit absprechen, nur ans Dünkel oder Affectation nicht zur freien Gemeinde, der sie dem Wesen ja doch angchören, offen übergehen; aber freilich dann könnten, nach dem Ausspruche eines geistvollen Mediciners, die Einen sich nicht geltend und die Andern nicht Geld machen. Ueberhaupt kann nicht oft genug daran erinnert werden, daß die sogenannte „jüdische Reform" ebensowenig eine Analogie zu den Reform-Bewegungen in der christlichen Kirche darbietet, wie das Judenthum an und für sich zu dem christlichen Kirchenrcgimente, da jenes weder Dogmen noch Geistlichkeit, noch auch eine geweihte sichtbare Kirche hat, wol aber jetzt leider! einen wuchernden Ueberfluß an „Rabbinern," welche ohne alle solide Vorbildung vom schlechten, dünkelhaften Talmudschüler. ko urplötzlich, unter allerlei Operationen, so a!a Freiberg, Doctoren der Philosophie werden und dann halbgebildeten jüdischen Handelsleuten und ihren empfindsamen Töchtern mit einem zusammengeflickten Wissen imponiren. Möchten doch die neu sich bildenden Synagogen - Gemeinde» bei Abfassung der durch das Gesetz verordneten Statuten jenem Unfug endlich einen kräftigen Damm entgegensetzen. (H. E.) Österreich. Wien. Die in neuesten Zeit für Preußen und England erfolgten Reformen in Betreff der Juden scheinen auch auf unsere Regierung nicht ohne Einfluß geblieben zu sein, denn es wird versichert, daß in dieser Hinsicht auch hier Gesetze vorbereitet werden, die einer Judenemancipation den Weg bereiten. So heiße e-, eS soll daseit Jahrhunderten bestehende Zudenamt, vor welchem alle Angelegenheiten der Juden, ausnahmsweise polizeiliche, verhandele wurden, aufgelüst und in Zukunft die fremden Juden denselben polizeilichen Ger setzen, wie andere christliche Fremden, unterworfen sein. Auch soll ihnen das BesitzthumSrecht in den Erbländern bewilligt und alle andern beschränkenden Auünahmsgesehe gegen sie ansgehoben werden. (D. N.) Die Jsraelirengemeinschaft in Wien ist bei dem Kaiser in einem Jmmediar Bittgesuch um staarsbürger« liche Emantipation eingekommen, welches vom Monar, chen signirr, d. h. angeordnet worden ist, daß der Gegenstand von den betreffenden Behörden in Ver» Handlung zu nehmen und allerhöchsten OrrS ein geeig« nerer Vorschlag darüber zu unterbreiten sei. Die Dnrsteller sprechen zwar selbst die Meinung aus, daß der gegenwärtige Zeitpuncr noch nicht geeignet sei. um eine vollständige Gewährung ihrer Wünsche erwarten zn dürfen, und sie haben daher ihr Gesuch hauptsächlich auf drei Puncre, nämlich Aufhebung der Judenstemr. Abschaffung der AufenchaltSrare und Verleihung der Meister- und Bürgerrechte gerichtet. Die Landesregierung soll, dem Vernehmen nach, die Eingabe im Ganzen günstig begutachtet haben, und es ist wahr; scheinlich, daß wesentliche Erleichterungen für die Juden daselbst erfolgen werden, wirwvl in Bezug auf den drillen Puncr vorerst nur die Gewährung von Meister-, nicht aber von den eigentlichen Bürgerrechten zu ge» wärrigen steht, d«e auf einen starken Widerstand in der öffentliche» Meinung stoßen würden. (N. C.) Altona, den 2. Janaar. Unter der großen Zahl religiöser Gesetze und Obliegenheiten, die das Judenrhum von seinen Bekennern, zu deren eigenem Wohls und ewiger Glückseligkeit fordert, ragt Eins mächtig vor den Uebrigen hervor, umschließet, durckdringer sie Alle gleichsam mit dem Hauche göttlicher Weihe, der ihm ganz besonders innewohnt. Es ist aber dieses Gebot kein Anderes, als das des cn'p oder der Heiligung deS göttlichen Namens. Das ganze Leben des Juden ist, soll ein ununterbrochener Gottesdienst sein, jedes seiner Worte, jedes seiner Werke eS verkünden, daß er sich bewußt fei der ihm obliegenden hohen Pflicht, durch sein Thun, durch sein Wirken, durch sein Leben, die Ehre des Gesetzes zu verkünden, dessen treuer Diener er sich nennen darf und soll. Auf daß