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Der treue Zionswächter · 1848-01-11 · 2 (11.1.1848) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
2 (11.1.1848)
Date
1848-01-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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»M > r M» israelitischen Religionsgemeinschaft, und das mosai'che Gesetz sagt: „Wer sich nicht beschneiden läßt, deß Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk, meinen Bund hat sie gebrochen" (1. Mos. 17, 14). Er sagt: jedem von Mischen Eltern Gezeugten, kommen als solchem die religiösen Pflichten, Rechte und Fähigkeiten eines Israeliten zu, und das mosaische Gesetz sagt: kein Unbeschnittener darf das Peßach essen (2. Mos. 12. 48), es macht also die Theilnahme an dem ersten und grundlegenden aller Feste von der Beschncidung abhängig. Und was versteht denn die Thora darunter, wenn sie Denjenigen, der die Beschneidung nicht an sich vollziehen läßt oder Gesäuertes am Peßach ißt, mit der Karath-Strafe belegt? Die jüd. Ausleger antworten darauf richtig, daß frühzeitiger und kinderloser Tod darunter gemeint ist, also Auswurzelung aus der Gemeinde Israel mit Stumpf und Stiel. Wie reimt sich nun damit die Behauptung des Dr. E., daß bei der Unterlassung der Beschneidung ein Sichlosreißen von der Gemeinde nicht statlfindet, da sie nach der Thora die noch viel schlimmere Folge des Losgerissenwerdens durch göttliches Gericht haben soll? Als das Synedrium noch bestand, nahm es die Kinder, für deren Beschncidung die Eltern nicht sorgten, und vollzog an ihnen die elterliche Pflicht, damit kein Unbeschnittener in Israel sei. In unserer Zeit, wo man erkannt hat, daß in Sachen der Religion keine andere Gewalt, als die der Ucberzeugung des Widerstrebenden gilt, hätte wol Mancher vom israelit. Oberrath erwartet, daß er den widerstrebenden Vater von der Verbindlichkeit und dem Sinne des Beschneidungsgebotes zn überzeugen gesucht hätte. Statt dessen hat er ihn durch Gründe bestärkt, von denen ein großer Theil der israelitischen Bevölkerung Mecklenburgs sagen wird, daß sie in der Luft fliegen und keinen Grund haben. Ohne die Entscheidung selbst, soweit sie das unbeschnitten gebliebene Kind betrifft, angreifen zu wollen, glaubte der Unterzeichnete, obige Bedenken gegen die Begründung derselben nicht unterdrücken zu dürfen. Er hat sich dabei auf den israelit. Standpunck gestellt, ist aber auch zugleich in der Ueberzeugung befestigt worden, daß der Weg auf welchem der wahre Israelit von der Verbindlichkeit des alttestamentlichen Gesetzes und der Strafe seiner Uebertretung loskommt, ein anderer ist, als der einer unberechtigten Selbstentbindung, welche zwischen Iudenthum und ChristeNthum ein Ding mitten einschiebt, welches weder Schaale mit Kern, noch Kern ohne Schaale ist. Rostock, den 6. Der. 1817. Prof. Delitzsch. Preußen. Berlin. Im November v. I. wandte sich ein Doctor der Rechte jüdischen Glaubens an das hiesige Kammergericht mit der Bitte, ihm späterhin die Praris als Justiz - Commissarius (Advocat) zu gestatten. Er wurde aber dahin beschieden, daß, da mit dem Amte eines Refercndarins, welches doch die Staffel zum Iustiz-Commissariat bildet, richterliche Gewalt verbunden ist, die Stellen als Iusiiz- Commissarien auch jetzt meist den länger gedienten Assessoren, der über das. Referendariat stehenden Amts-Kategorie, zu Theil werden, unter den jetzigen Umständen seinem Gesuche nicht gewillfahrt werden könne. Nack Lage der Gesetzgebung ist kein anderer Bescheid möglich. Ein Bericht in Ihrer No. 308 vom 30. Decbr. spricht aber ein Gutachten, welches der hiesige Cabinets - Vorsteher in einer Ehescheidungssache abgegeben und knüpft daran allerlei haltlose Bemerkungen. Bei der Rectification der von dem Briefsteller vorgebrachten Widcrsinnigkeiten muß zuvörderst erinnert werden, daß, da die katholische Kirche durch ihre Päpste und Bischöfe bis in die neueste Zeit Misch-Ehen überhaupt verdammt, die deutsche evangelische Kirche durch Consistorien und hohe Landes- Iustiz-Collegicu Misch-Eben zwischen Inden und Christen entschieden verwirft, ein Rabbiner scdon gewissermaßen von einem defensiven Standpunkte aus ein analoges Verfahren wird einhalten müssen. Im vorliegenden Falle kann übrigens der angegriffene Rabbiner, Hr. Oettinger, uicht nur der vollen Zustimmung aller gebildeten Juden, sondern überhaupt aller vernünftigen Menschen, welche nur irgend noch für das Positive in der Religion Sinn haben, um so mehr gewiß sein, als der jüdische Ehemann selbst von der zum Christenthume übergetretenen Frau geschieden sein wollte und es also, um in der Modesprache der halbgebildeten christelnden Reformer zu reden — von einem „Seelsorger" eine wahrhaft frevelnde Charakterlosigkeit gewesen wäre.

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