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Der treue Zionswächter · 1848-01-11 · 2 (11.1.1848) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
2 (11.1.1848)
Date
1848-01-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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»M rs M» üben darf, daß er vielmehr, so lange er Vet Beschneid ung sich entzieht, von Tag zn Tag, als der göttlichen Strafe verfallen, anzusehen ist. Dr. E. behauptet ferner : »Wer die Beschneid düng nicht vollzieht, der hat ganz dieselbe Sünde begangen, wie derjenige, der irgend eine andere Gesetzesübertretung worauf Karathstrafe steht, wie z. B. den Genuß gesäuerten Brotes am Pesachfeste sich zu Schulden kommen läßt." Diese Behauptung würde der Anschauung destalmudischen Judenthums nur dann entsprechen, wenn unter demjenigen, der die Beschneidung nicht vollzieht, der verstanden fein soll, der sie nicht an sich selbst vollzieht; denn der Vater des Kindes, der die Beschneidung desselben vernachlässigt, gilt nur als Uebertreter eines positiven Gebotes (miLvv.it 28oIi>- während der majorenne Unbeschnittene selbst, wie der, welcher Gesäuertes ißt, der Karathstrafe anheimfällt. »Wo hat man je," fragt Dr. E. — einen Juden, der gesäuertes Brot am Pcßach ißt, oder selbst den Sabbath öffentlich verletzt, als einen aus der israelitischen Religionskörperschaft wirklich. Ausgeschiedenen betrachtet, wo je eine mit demselben geschlossene Ehe für ungültig oder verboten erklärt, ihn aus der Minjanzahl ausgeschlossen, ihm das Aufrufen zur Thora verweigert, oder ein jüdisches Begräbniß versagt n. s. w.? Soweit mir die synagogale Praxis bekannt ist, hat es »nr im Verfall der Gemeindezncht seinen Grund, wenn man gegenwärtig selbst einen Uebertreter desPesachgebots oder einen Sabbathschänder zum Minjan zuläßt und zum Thoralesen aufruft. Denn nach dem gesetzesstrengen Judenthnm verwirkt ja vorsätzliche Sabbathentheilignng. den Tod, und Genuß von Gesäuertem am Pesach das Gottesurtheil der Ausrottung. Die ErcoMMUNicatiou(nttI6us) erfolgte da, wo die Synagoge nicht von sich selbst abgefalleu war, schon aus leichtere Vergehen-, auf thätliche Mißachtung des traditionellengeschweige des geschriebenen Gesetzes. Wer unbußfertig starb, den legte man einen Stein auf den Sarg (botlr-Sm, so§Un ot aron«) und weder Trauerfeierlichkeit noch Leichenbegängniß war gestattet'. Mit einem Gebannten (mnekrsm) aber, wie Aeosta und Spinoza es waren, darf man nach rahbinischer Satzung, nicht essen und trinken u. s. w. Herr Dr. E.. hat die weitherzige Reform- Praxis im Auge, die doch nicht je und je gültige gewesen ist und sich auch jetzt noch nicht allgemeiner Anerkennung schmeicheln kann. Dr. E. behaupte? fernerdas Judenthnm wolle diejenigen nicht aus der israekitische» Gemeinschaft hinausdrängen, welche daS eine oder andere seiner Gesetze anS Leidenschaft oder Leichtsinn, oder gar bkos rn Folge ihrer religiösen Ueberzengang von der Nkchtverbindlichkeit eines solchen Gesetzes ans vergegenwärtigen Enkwickelungstnfe übertreten. Das letzte Motiv betrachtet Dr. E. als VaS edelste, das Judenthnm dagegen sich meine daS geschichtliche, nicht das nach individuellem Wunsch idealisirke) betrachtet er aks schlimmste. Allerdings ist, wer ans Leidenschaft oder Leichtsinn ein gesetzliches Gebot Übertritt, deshalb noch nicht der Gliedschaft an der israelitischen Religionskörperschaft verlustig, aber er ist als ansgeschieden anzusehen, wen» der Beweggrund zur Ucbertretung des Gebotes, Läugnnng seines göttlichen Ursprunges ist. Auf einen solchen ist das nnimnr leorlot gar nicht anwendbarer ist nach den: Talmud und selbst nach so aufgeklärten Lehren, wie Joseph Aldo (ikrnim 1, 14), als Läugner der Offenbarung überhaupt zu betrachten, und es ist ganz gleich, ob es sich um die Beschneidnng, oder um das Gebot vom Entlassen der Mutter aus dem Dogelneste handelt. Denn das Judenthnm wie es die Geschichte uns kennen lehrt, hat selbst, wenn es seine Fundamentalartikel auf daS Minimum von Dreien reducirte, doch stets die Geoffenbartheit des alttestamentkichen Schriftwerks darunter begriffen, was ihm wahrlich nicht zur Schande gereicht. Doch Dr. E. redet vom talmudischen und rabbinischen Standpunkte als einem fremden. Aber hätte denn nicht, nachdem der Zaun der Thora, die Tradition-beseitigt war-die Thora selbst zum Quell oder doch Ausgangspunkte der Bekehrung genommen werden Müssen, welche er kraft seines Amtes der Gemeinde in Teterow ertheilt? Nirgends in dem Schreiben eine Spur, daß das israelitische Volk seinen hohen Beruf, feinen unerlöschlichen Charakter nicht durch sich selbst, sondern durch ein geoffenbartes Gesetz hatwelches für sich selbst rechtsentscheideudes und normatives Ansehen in Anspruch nimmt. Freilich sucht man für die Behauptungen des Dr, E. in der Thora vergeblich nach einer Stütze. Er sagt : auch der unbeschnittene Jude? ist Mitglied der

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