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Der treue Zionswächter · 1848-01-11 · 2 (11.1.1848) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
4 (1848)
Issue
2 (11.1.1848)
Date
1848-01-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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»W> 12 EGD vorliegenden Falle.' der Vater des nnbeschnittenen Kindes nicht nur keine Absicht, sei» Kind von der israelitischen Glaubensgemeinschaft zu trennen zu erkennen giebt, sondern vielmehr auf das bestimmteste den Wunsch ausspricht, seinem Kinde eine« Namen in Israel zu erlheilen und dasselbe sonach im israelitischen Märchen zu erziehen; so handelt sich's ja hier nicht darum, ob der Vater des unbcschnittenen Kindes, sondern ob das unbeschnittene Kind als Mitglied der Gemeinde Israels gelten solle. Niemand wird behaupten wollen, daß der Vater als Uebertretrmg willen aufhöre, Jude zu sein. Und das unschuldige, unzurechnungsfähige Kind, das bloße Object der übertretenen Verpflichtung, sollte — wenn dies auch möglich wäre, wie cs in der That unmöglich ist — aus unserer Gemeinschaft gewaltsam verstoßen und so ohne Wissen und Willen und Verschulden des heiligsten Rechtes und der höchsten Wohlthat beraubt werden? Welche Ungerechtigkeit, welche Absurdität! Wenn unsre Alten schon in Bezug auf zeitliche Interessen den humanen Rechtsgrundsatz: „klm ebodin. leaclam seltelo bexansv" als Norm aufstellen -77 um wie viel schwerer würden wir uns nicht erst an diesem schuldlosen Säuglinge versündigen, wenn wir ihn schonungslos von uns wiesen und ein, von ihm weder verschuldetes, noch begriffenes Verdammungsurtheil über ihn aussprechen, daß den Verlust des höchsten Gutes und Glückes eines jeden wahrhaften Israeliten, nämlich Israelite zu sein, nachziehen soll. — Sie sind sonach verpflichtet, dem nnbeschnitteuen Sohne des H. daselbst, nach Anweisung der Synagogerwrdimng S. 68 einen Namen in der Synagoge zu ertkeilem Möge Gott dieses Kind segnen und' es schmücken mit den Tugenden eines Israeliten nach seinem Herze», eines Israeliten beschnittenen Herzens, und möchten alle diejenigen, welche durch solche Vorgänge den Fortbestand unserer göttlichen Religion, die unsere Vorvordern tausendmal als erneu Bund zwischen Gott und Israel und der gesammten Menschheit mit ihrem edlen Blute besiegelten, bedrol-et sehen und deshalb in innerster Seele sich betrüben, den Gedanken sich zur Beruhigung dienen lassen, daß Vas Göttliche seiner Natur nach unvergänglich ist und daß das Indenthum auf den unerschütterlichen Säulen des Rechts, der Wahrheit.nud des Friedens beruhet; Säulen, die nimmer wanken, wenn auchdie Erde wie ein Kleid altere und die Himmel wie Rauch zerflössen. — Indem ich Sie schließlich noch auffordere, den ganzen Inhalt dieses Schreibens in der dortigen Synagoge unmittelbar vor der betreffenden Ramensertheilung vorzutragen und ferner in jedem einzelnen ähnlichen Falle über das einzuschlagende Verfahren hierorts auzufragen, zeichnet sich rc. Dr. Einhorn, Landrabbiner. Schwerin, 25. Nov. 1847. Die Namensertheilung. ist bereits, nach abgehaltener Predigt am Sabbath-Chanukka, in dem „Gebet für die Wöchnerin" (und das neugeborene Kind) bei ihrem ersten Gange nach der Synagoge" (viele Synagogenordnung S. 67) feierlichst geschehen. (Beil. z. Rostckr. Ztg.) Als Entgegnung gegen diesen Entscheid eines Lsrael. (?) Oberraths, ließ einige Tage später ein christlicher Professor, der bekannte Delitzsch, fich also vernehmen: Der israel. Oberrath über die Beschneidung. 1. Mak. Kap. tt3. In einem Schreiben, welches in der Beilage zu No. 195 dieser Zeitung mitgetheilt worden ist, hat der Landrabbiner, Herr Dr. Einhorn, auf Anlaß der von einem israelitischen Vater in Teterow verweigerten Beschueidung seines SohneS, seine milde. Entscheidung durch Behauptungen motivier, denen kaum Jemand bristimmeu wird, der den principielleu Sachverhalt der BeschneHungsfrage unparteilich zu würdigen im Stanl^ ist. Dr. Einhorn behauptet) es sei ein selbst, auf den: Standpunkte des talmudischen Iudenthums allgemein anerkannter und - unbestrittener Grundsatz, daß die Beschneidung keinosmegsdie Aufnahme in die jüdischeGlaubensgenoffeaschast bedinge. Diese» Grundsatz hat innerhalb des talinudrscheu Iudeuthums deshalb Niemand bestritten, weil er innerhalb desselben unerh ö r t ist.. Denn nicht allein lehrt das talmudische Iudeuthum, daß der Prosekyt, welcher in die jüdische GkaubeNsgenossenschaft (diLbal Zisrael): eingehen will sich vor allem der Beschneidnng zu unterziehen hat, weil er erst durch die Beschneidung in die Gemeinde Israels hineiugeboren wird, sondern es lehrte aüch> daß der Uabeschuitene von jüdischer Abkunft, die religiösen Pflichten und Rechte eines Israeliten so wenig aus-

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