Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 50 (14.12.1847)
- Date
- 1847-12-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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iM Mt M« Bcsclnieidnng, d«e ihm nationales Bündniß ist, beibehalren. ll>d Israeliten sollen jenen Vorwand sür Ernst nehmen? — Wir soilun ein so heiliacs 'göttliches Gebot lci-bcsinnig anfgebei-, nur vielleicht einige Rechte hierdurch zu erhandeln? — Wer har euch hiezu Verrat!) am Iudcnlhume zn begehen? Und wer könnre Euch hiezu beauftragen. irdischen Vorrherls wegen ernen inregrirenden Brsiandkheil des Judcnrhums aus;ngebe>.? Nenner die Befchncidung ein nativualcs Bündniß, rin neuner sie, wie ihr wollr, und leger ihr eine Ursache bei die Euere Bernnnfr und Philosophie Euch eingeben. wäre sie auch noch so sicher so undestreirbnr wir eine nrachcmalisch« Wahrheit, »o habt ihr noch kem Nechr dazu, Mitglieder der Nclig'vnsgcnvffcnschafr zu bleiben und das Burideszeichen, daß Euch äußerlich zu Mitgliedern dieser Neligionsgenossrnschaft stempelt, srcventdie Dcschncibung äußerlich und faktisch Religivnemitr glied geworden. Selbst beim Proselyten ist diese der Recepnonsakt, dem sich selbst ganze Völker unterwerfen mußten, wenn sie in die Gemeinde des Herrn emireten wollten (^Jos. L, ch7). Die heilige Schrift legt nichr umsvtisi der Beschneidung «in solches Gewicht bei, daß sie uns durch dreizehn Verpachtungen ancMpsohlen wurde, daß der Nnbeschnittene vom Pasiahvpjer nichts genießen durfte, daß selbst am Sabbach solche vorgcnommcn'werden'muß; denn sie ist ein unvertilgbarer Stempel an unserem Lerbe, ein unauslöschliches Zeichen, das Gott als religiöses Bundeszeichen «insehre, Jedes andere Gebot ist sür bestimmte Zeiten, für bestimmte Verhältnisse, vorübergehend und wiederkehrend; die Beschneidung aber ist ein Akt, der nur einmal im Leben vorgenommen, für ein« Zeit festgesetzt, in welcher der Schmerz weniger fühlbar ist, und, ist diese verstrichen, nicht leicht nachgehvlt werden wird. Der Vater, welcher diesen Akt in der vom Gesetze vvrgeschriebenen Zeit an seinem neugebornen Sohne nicht vollziehen läßt, hat somit die'Gewissensfreiheit wcwn er herang« wachsen und der Neligion^gemeinde, der er der Geburt und seiner Wahl nach angehörr, bcigezählr werden will, solches von einem ökr bedingt ist, dem er sich «n den reifer», Jahren nichr wvl unterziehen möchte. Wie ein Fremdling sieht sich derselbe ausgeschlossen von jeder Theilnahme an gottesdienstlichen Handlungen, ansgcstoßen aus der Gemeinde, in der er kein Ehcdündniß schließen kann; was bleibt nun einem so isolier dastehenden Geseilschaftemitgliede anders übrig, als sich von jener ReKgionsgenossenschast, selbst gegen seine Ueberzengnng auch äußerlich zu trennen? Geschichte der Römerherrschaft in Judäa u. der Zerstörung Jerusalems. Von Z. Salvador. Deutsch von Di. Ludwig Eichler. (Fortsetzung.) Eine andere gesetzliche Maaßregel, welche ferner die Vers cidigung des hebräischen Bürgers mit dem vaterlan- Theilung des Landes Canaan unter die Stämme und Familien nach Verhälmiß der Personenzahl vor sich gehen solle, war dem hebräischen Eigenthümer die Freiheit gelassen, den ihm als Erbe zugefallcncn Grundbesitz zu veräußern. Aber dieser Act hatte nichts absolutes und beraubte keineswegs die Nachfolger des