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Der treue Zionswächter · 1847-12-07 · 49 (7.12.1847) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
49 (7.12.1847)
Date
1847-12-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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SK man von diesem Zrrchnme zurückgekommen sei, den einzusehen angefangen, und icrfl geworden ist. Adgefthen aber hievon, wenn wir auch zugeben wollen, zu schließen. Aber Herr Fasse! har noch andere Hülssmircel, die in seinem Vorhaben ihn unterstützen sollen, und wo lhn seine eigene Kraft verläßt, sucht er Gewährsmänner auf, und hier will er an dem einen solchen gefunden haben, der l'pr, 'o schreiben soll: er habe während einer Fleischnorh Häringe am Peßrch zu essen erlaubt. Und doch verbietet der solche mir dem Ausdrucke Aber lieber Herr Fasset, sind Sie etwa so kurzsichtig, daß Sie nicht sehen konnten, oder war es eine mühevolle Arbeit, daß Sie nicht sehen wollten, was der eine Zeile weiter schreibt, und seinen -)0'7> hinzufügt, der b'v-, habe nur jene Fische verboten, welche eine kurze Zeit nur eingesalzen waren, weil solche, ohne geweicht und gewaschen zu werden, ungenießbar sind, daher mit Fleisch einen und denselben haben. Immer aber, Herr Fasset, bleiben Sie dafür verantwortlich, solche Stellen nur aufzusuchen, die zu Ihren Gunsten sprechen, und die Sie Ihrer Behaupt runa anzupassen glaubten. Ich könnre Stellen zeigen, wo ieder n-v aurhorisirr wird. rnit' 7pw heißt es sehr oft. cro -rva s-,'77> 'p. Diese Worte werben von Männern gesprochen, deren Autoritär auch ^err Fasset anerkennen muß. (Beschluß folgt) Auszüge aus de« Nabbinischen Gutachten für -ie Beschneidung :c. rc. (Als Manuskript gedruckt.) Frankfurt, 1814. (Fortsetzung) Herr Oberrabbiner Dr. Wolff in Kopenhagen spricht in seinem Gutachten unter Anderm folgendermaßen: -Wenn auch da- Individuum, bei welchem die Deschneidung unterlassen worden, keines» wegvon der Beobachtung der israelit. Religionsvorr schriften entbunden werden kann, so ist doch keine Frage, daß der, welcher sir freventlich bei seinen Kindern unterläßt, eben ans dem Grunde, weil es dieseheilige Gebot als unwesentlich erklärt, -amirzn erkennen giebr. zu bekennen vorgiebr. verwirft-, und somir sich vom kirchlichen' Verbände lo-sagr. tlm' sö^ nichr, "als 'sich auch geschichtlich Nachweisen und erhärten läßt, daß die Deschneidung ein charakteristische- Merkmal des Israeliten ist und wer nur immer zum Indeiirhume gehören wollte, durch die Beschneidung in den Glau, bensbund ausgenommen werden mußte, so daß Jude und beschnitten sein, einzelne, im Zudenthume kaum einmal vorkommende Fälle ausgenommen, adäquate Begriffe — Die Samaritaner ließen sich beschneiden, und beschneiden noch heurigen Tages am achten Tage ihre Kinder. Sowot Saddncäer» die sonst Mose- Wort buchstäblich in Anspruch nehmen, als Karaireu befolgten und befolgen dieses Gebot ganz »vie die Rabbaniren Es springt um so mehr ins Auge, daß Derjenige, als aus dem israelitisch-kirchlichen Verbände herausgerrelen zu erklären sei, der freventlich die Deschneidung bei seinen Kindern unterläßt, wenn man die ununrerbrochen fortdauernde Versündigung erwägt, und den zerstörenden Einfluß, den die Unterlassung der Deschneidung auf das ganze Ceremonialgesetz übr, an dessen Spitze sie gleichsam gestellt ist. — Man sagt, eS wird ja auch sonst manches Eeremonial und Silrengesetz übertreten; es gibt deren, die öffentlich den Sabbath schänden, am Sühnrage den Sinnen ftöhnen, und sonst Gebote übertreten, die, wenn auch nicht wie de« der Deschneidung. deren Unterlassung als Bunde-zerstärung nach 1 D. Mos 17, jl, Extermination zur Folge hat Zernichrung de- Individuums dabei auf die Uebenrernng gesetzt ist, doch immer hochwichtig sind ohne Paß deshalb eineArr Exeommunieation über die Uebcrrrerer von den Rabbinen unser-Jahrhundertausgesprochen worden. Wir wollen nicht hierauf ent gegnen, daß unter gewissen Umständen dieses allerdinggeschehen wäre, sondern hervorheben wie sehr eben die Uederrretung der Deschneidung sich von andern Uederrretungen unterscheidet. Sobald man von dem Gesichrspuncte ausgehtdaß die Deschneidung GlaubenSsiegel ist hat man schon den bedeutsamen Unterschied ausgesprochen. Allein der muß auch Jedem sich ergeben, der auf Veranlassung, Dauer. Erfolg und Einfluß der Versündigungen gegen die Religionsvorschriften

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