Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 47 (23.11.1847)
- Date
- 1847-11-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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M ,"'Dir^.Hüterrichttlrihtt ist demnach der Inbegriff aller detjeUlgen Vorschriften nUb Regeln, nach Welchen dem Denschtüuttterricht verfahren tvekden Muß. Hie Vorschriften und Regeln können der Moderten Sicherheit wegen Nickt aus der Erfahrung tzeNominen werden, sonderMMüMn Hß nvlhwendig und untrüglich schon zum daraus anerkannt - sein. . Sollen sie bkesec ^otderling entspreckrn, so müssen sie auf ganz bestimmte und nicht zu bezweifelnde, au« der Narur HeS Är-Nschen selbst genommene Grundsätze gestützt sein. Hieraus folgt, daß wer die Vorschriften und Regeln de« UnrertichrS nicht blos mit Sicherheit kennen, Mdern in ihrem ganzen Geiste durchdringen will) vor, her schon auch die Grundsätze kennen müsse, auf welche jene sich stützen. Soll diese Kennn,iß der Vorschriften und Regeln de« Unterrichts nebst ihren Grundsätzen, wvraaS.sie geleitet werden, eine gründliche sein, so muß der Lehrer Ven ganzen Zusammenhang der Grundsätze mit den Vorschriften und Regeln durchschauen. Eine solche Kennrniß ist eine systematische, oder Mit einem andern Worte — eine wissenschaftliche. Die gesammr« Lehre vom Unterrichte muß demnach ein System oder eine Wissenschaft sein, oder mir anderen Worten: Die Unterrichtelehre ist der systematische Inbegriff von Grundsätzen, Regeln Und Vorschriften wodurch das Geschäft des Unterrichts mit sichern» Erfolge zum Ziele geleitet wird. Dieser Punkt ist für den Lehrer voh äußerster Wichtigkeit, und die Ueberzeuqung von der Norhwenbigkeit einer wissenschaftlichen Unterrichrelehre ist allein das Mittel, ihm vom Mechanismus, und von der Schulmeisteret als Handwerk zu bewahren. Wenn der Lehrer seine Grundsätze und Regeln tm Kopfe hat, dann mangelt ihm zu seinem Berufe nichts mehr, als die Fertigkeit und Gewandtheit in der Anwendung derselben. Diese Fertigkeit und Gewandh«t nennt man Kirnst. Warum? werden wir weiter unken noch angeben. Die Kunst kann zwar auf einer 'Natürlichen Anlage beruhen, allein sie besteht doch in gewissen Bdrcheilen, wodurch die Anwendung der Regeln erleichtert, ja sicher und gedeihlich wird. Werden diese Bvrrheile aufgefaßt, und in der Form von Vorschriften zur Belehrung gegeben, so erhalten wir eine neue zum Unterrichten gleichfalls nöthige Lehre, nämlich — die von dsr Unterrichrskunst, d. i. den geordneten Inbegriff von Vorschriften, wodurch . die Anwendung btr Regeln gesichert und erleichtert wird. . Demzusojge müssen , wir unsere -, Uyterxichkslehre Wenn sie' vollständig sein soll,. in zwei. Hquprrhesie thejlen, nämlich, in den ersten. Theil von, der. Uvtrrrichtswisicnschaft, und den zweiten, von der Unterricht«, kunA Erster Theil, von der Unten ichrswiffenschaft. Erstes Hauptstück vom Unterrichte im Allgewemen. I Alle Lehre vom Menschenunrerrlchr redue»rk_M am Ende auf die Kennrniß vom Menschen. Kenn sollen obige zwei Hauptfragen beantwortet werden, so kann die« lediglich nur durch die Beantwortung, folgender Fragen geschehen : WaS ist des Mensche« Bestimmung, und wie kann man durch Unterricht a«f den Menschen so einwirken^ daß man ihm zur Erreichung seiner Bestimmung behilflich wird? Die Beantwortung der ersten Frage federt die Krnnkniß des Menschen im Verhälkniß zum Weltall; die zweite, die Keumniß des Menschen nach seiner eigen - thümlichen Narur; folglich muß das Srudmm des Menschen für den Lehrer das hauptsächlichste sein, wenn ihm sein Beruf heilig ist. . Wir werden dieses Studium nur hier, in so weit eS zunächst zum Zwecke erforderlich ist, zu unterstützen krackten, und die Kennrniß des Menschen nach dieser zweifachen Beziehung zu erleichtern suchen. - Zeitungsnachrichten. Mecklenburg Schwerin. Rehna. H-w' prib bö. Noch!lst, G. s. -D., DaS Iudenthmn nicht verloren, und so viele Mühe, man sich hier zu Lande auch von gewisser Seite gegeben, solchen Untergang herbkizuführen, eS ist Glicht gelmtgen, wird nicht gelingen. Acht Mitglieder dieser Gemeinde waren eS, die bei hoher LandeS- Regierung um Dispensativi» von der Synggogal- Lrerordntmg eingekommen.; und in Gründen ist solches .jetzt bewilligt worden. Und .als am «c bv v wir unsernGottesdienst in einem eigends dazu gemietheten Locale.vom Neuen einweiheren, und als wir wieder zuerst nachdem wir inL Jahren die Synagoge mit ihrem modermsirten Gottesdienste