Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1847-11-02 · 44 (2.11.1847) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
44 (2.11.1847)
Date
1847-11-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/2625941-2626146-2626191--1156-2628760
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

geti§nnt her., WK-yh,. LH,M ch^chM^KM-g. ,Msxtztyr,/, «u/^eiW^ Lolche Messe HtMMMHge MhalW;Merd^ M,jdas Mrzlich dßv Fall,Mf, 7^M^MreHc;MylW.qtzer^jM Mö' ,Mo.rt. ^.K^KUchWY^-'M dar.dcr^eehtzte Mn^.M^nd^WeLMMrsoMWA vrhalw.n,. welche wixp.<, W.S für ihU sM'L. die HLefige Gemeinde ..das. Wünsetzcnswerrheste sein wird." v , ... ... Der Correspondtznt scheint, weder dem Gange der bisherigen Verhandlungen der kurhessischen Ständeversammlung genau gefolgt, noch mit unsern Landesgesctzen vertraut zu sein, sonst würde derselbe nicht angegeben haben, daß 80 der contribuabelften Mitglieder der Gemeinde sich zu einer Neformgemeinde constituireu würden. Denn die langen Verhandlungen der Ständevcrsammlungen im Jakre 1816 und das erfolgte Erkenntniß des Oberappelationsgerichts in Sachen der Dissidenten, über die tztz. 30, 132 und 133 der Verfassungsurkunde, wonach Dissidenten keinen öffentlichen Gottesdienst und keine religiöse Gemeinde bilden dürfen ohne Genehmigung der hoben Regierung, würde jede Hoffnung, selbst wenn in Cassel 80 Gcmcindemitglicder wirklich cristiren sollten, die sich zur Reform , neigten, Niederschlagen. Dieses ist aber, G. s. D., der Fall nicht, denn wenn auch manches Gemeindentttglied nicht dem orthodoxen Iudentbume angchört, so kann dennoch behauptet werden, daß sich nicht 5 Mitglieder zur Rcformgcnossenschaft hinneigcu. Es kann aber von der Bildung einer Reformgeuossenschaft bei den Cassclanern um so weniger die Rede sein, da besonders nach 8« 3 der Verordnung vom 30. Dcc. 1823 Privatgottcsdienft den Israeliten untersagt ist. Endlich liegt cs ganz, im Sinne des tz. 20 der Verfassungsurkunde, daß eine indische Reformgeuvsseuschaft in Kurhesseu auf staatübil^gerliche Rechte keinen Anspruch zu machen haben wird. Die Easseler Juden, welche den Nutzen ihrer Emaucipativn zu schätzen wissen, sind keine Thoren, um eines Nabbinen willen ihre Gleichstellung im Staate zu verlieren, und somit fällt die ganze Sache in ein großes Nichts zurück. Felsberg. Ich lege Ihnen anbei das Programm der Einweihung unserer Synagoge, welche vorigen Donnerstag unter dem Andrange einer grMyM-ffe Menschen,. ayH dff-Mhe und Ferne NNd vyn asixn Mufesfioufn zusa.mmcygesetzt,stast-- fa)w.Eireg. MMtzette..wa^n.Wd wol 100Y,Menschen mussten Müchgewiesxn werden, tzgu»MtsichepPegM^ und H^^tjyM«ahnleu,xinen leh^afM^lMill./in Mer.Axier,-die ihrem ganzen Umfange nach allen an sie gestellten EWartmMN eHMrach,,.,7.P,-sMpgx^m»;ZsMtetrjßolg^erWßen: 1 P r - g r a m.m.. , ,, zu den. Feierlichkeiten .beideW> Auszüge aus dem bisherigen Betlokale und der-Einweihung der neuen Synagoge zu Felsberg,am 4. Eheswon, den 14. October 4847. -..,, - 1) Mittags 12 Uhr versammeln..sich die Männlichen Gemeindemitglieder im Männerbetlokale, die Frauen, im Frauenbetlokale, woselbst die Psalmen 27, 122, und 132 vom Vorsänger und der Gemeinde recitirt worden, Hierauf wird das Minchar gebet, ^nachdem der Kreisrabbiner eine kleine Rede gehalten, vom Vorsänger vorgebetet und von der Gemeinde leise nachgesprochen.. ») 2) Der Kreisrahbiner Wetzlar tragt nach Beendigung des Minchagottesdienstes, a»ls dem 1. Buch Chronik vom 25. V. des 15. bis zum Ende des 16. Cap. vor, alsdann wird das v^v-Gebet vom K reisrabbiner gebetet und von der Gemeinde leise nachgesprochen; hierauf entfernt sich die Versmnm-? lung und bildet alsdann den Zug vor dem Hause, worin sich das Betlokal befindet, die Frauen und alle die, welche berechtigt sind zum Einlaß in die neue Frauensynagoge, nehmen indessen ihre Plätze in derselben ein. *) **) *) Zn dieser Rede, vor . gehalten, setzte derselbe die. : straft «irrt r, wie wir' erfahren r-r^ '? ebenso.-ow.pr, u. s, w, i-Ätzch. in unserer. Zeit,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.