Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 44 (2.11.1847)
- Date
- 1847-11-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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bildung der- Lehrer^'!:und deren, »so 'wie Takmudr L Hora-vereine ,wcrdcn-.bald^recht vieleublsthen. Jmurernuuriven Spruch,Heherzögt .^r'.-k.-n^ÄA?«12.2.'p^vc4 '-hfpetr r-' sM der «PtWpL-tzrkH. Wi^ vieke^SckMlbL rkgkelten und' Mfähren' dem^neuien-Msetzd>Äbeb'Hrr Verhältnisse- 'derJUren^^besonders' den^' 8 - 50 des beregten iNesctzbs eütgvgiitsteheü^^kann jeV?r"Üickefäügene leicht' einsehen. -' Nachdiesem 8. »st de« zu eonstitüirenven Vorstands- und Repräsenkanten- Eöllcgien der einzelnen- SynagoHengemeinden der Entwurf der Statuten zur Regelung ihrer inner» Angelegenheiten überlassen. Daß bei so viel verschiedenen Ansichfen und Aeußerungen Zerwürfnisse Ln unser» Einrichtungen kämen, wäre höchst wahrscheinlich. Dies erwägend wurde schon am 10. Aüg> siiie Versammlung der Depütirten der Rheinprovinz darünter auch der Oberrabbiner — abgehaktenworin man das betreffende Gesetz einer umfassende» Besprechung unterwarft ' Es sprach sich in dieser Versammlung der Wunsch aus, daß von der ganzen Provinz übereinstimmciide Müaßregeln zur Aufsikbnng gleicher iNötmen" für dir ganze Provinz ergriffen wervsn möchtö. Es wurde nun ein Eömitb gewählt, btstehenv aus drei Oberrabbinen und fünfzehn'Mitgliedern aus verschiedene» Städte» der RhtinpVSVinz, die das Weitere veranlassen sollten. 2» eineur Eircülat desEentral-Ansschufses vom 8. Dctöber bemerkte derselbe, daß ihm vom Koben Oberpräsidio der Rheinprovinz ein wohlwollendes Schreiben zugegangen, mit dem Inhalte, daß die nach 8» 88 des neuen 2»dengesetzes in den Händen der einzelnen Regierungen beruhende Bildung der Synagogenbezirke vorab zu verwirklichen sei. Kerner, daß die Gemeinden Berlin, Breslau, Königsberg , Magdeburg, mit denen er (der Eentral- Ausschuß) sich in Verbindung gesetzt, von den weiteren Schritten derselben Kenntniß zu erhalten wünsche, um die Resultate ihrer Bemühungen als Anhaltspunkte benutzen zu können. Dann bemerkt der Ausschuß in demselben Schreiben, daß ihm schon sowol von mehreren Depütirten als auch von andern für die heilige Sache sich interessirenöen Israeliten der Rheinprovinz Arbeiten und Vorschläge in Betreff deS neuen Jndengcsetzes zugegangen. Er (der Central-Ausschuß) hege die innerste Urberzeugung , daß nur die geeignete Abgränzung der /lSy»agogenbezirkr)mit^entsprechenden Verordnungen rücksichtlich der RÄigionSlshrer d«n> richtige» Grundstein einem? -ünftrgowgutrUFortbaa livsern könne,r-. wesha lb pp Vs, VuvchÄuSnvllBeuhrg-eracht tttk-Antbiesbrr Angelegnchext üjrgonk.4m ''auf > Einheit him»visy,vesihSch*sibv^ ÄnnaüöoMeKirvungett 'der Provinz zstvichten>," -^vollv chiesi ^och."nicht ohnd Zustimmung des'rnfämMtlichvu EoMirs's:i beschließen» WeAew dieses und - anderer das Ges»tz vom 23. Juli betreffenden Angelegenheiten beraume er eine Sitzung auf Sonntag, den 10. Oktober in ELln an, deren Resultate nächstens folgen. Kurhetten. Cassel. Die zweite Beilage des Frankfurter Journals No. 270 enthält folgendes Urtheil ans Eassel: „E a s s el, 25. Sept. Mehrfach ist in diesen Blättern von den Verhältnissen der hiesigen israelitischen Gemeinde die Rede gewesen und namentlich, daß sie sich nunmehr bereits 5 Iabre ohne Rabbiner befindet. Diese Angelegenheit hat nunmehr ein neues Stadium erreicht Nach langem Zögern hatte die Mehrheit der Gemeinde im Juli vorigen Jahres endlich sich für einen Eandidaten, dem Rabbiner Kassel, entschieden und denselben zur Bestätigung ein Vorschlag gebracht. Gegen diesen Vorschlag waren nun freilich einige wenige Personen, Unter denen ein Vorstandsmitglied, aufgetreten, um diese Wahl zu hinterrreiben. Vorläufig schienen sie einen Sieg davon getragen zu haben, denn von Seiten kurfürstlicher Regierung, welcher das Bestätigungsrecht zusteht, ist die Weisung an das israelitische Lorsteheramt ergangen, über zwei andere Eandidaten, die Rabb. Lippschutz und Femktwang, welche ebenwokl früher sich um diese Stelle beworben, ohne eine Majorität zu erlangen zu berichten. Hiergegen haben nun 80 der conrribuabelsten Mitglieder der Gemeinde Verwahrung mit der ausdrückliche» Bemerkung eingelegt, daß, menn ihnen ein Geistlicher aufgenöthigr werden sollte, sie sich zu einer eignen Gemeinde (Reformgemeinde) constituiren würden. Es giebt dies einen höchst interessanten Fall, der nöthigerweise seine Erledigung durch die Gerichte erhalten wird. Der beklagenswerthe Zustand der Gemeinde wird aber hierdurch nicht abgekürzt, und daß er mit Recht s»