Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 38 (21.9.1847)
- Date
- 1847-09-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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§. 58. Die Kosten des Kultus und der übrigen die Syaagogengemeinde betreffenden Bedürfnisse, zu welchen auch die Einrichtung und Unterhaltung der Begräbnißplatze gehört, «erden nach den durch das Statur einer jeden Synagogengemeinde naher zu bestimmenden Grundsätzen auf die einzelnen Beikragepfltchttgen umgetegk. und nachdem Pie Heberosten von der Regierung für vollstreckbar erklärt worden sind, im Verwaltungswege etngezogen. Der Rechtsweg ist wegen solcher Abgaben und Leistungen nur in soweit zulässig, als Jemand aus besonderen Rechts titeln Pie Länzlsche. Befreiung von KMaye^ geltend, machen wist,, oder der Bestimmung sej^S.WchW,., Hbez^ie ^pHr^be.^ lasier zu ftin^behxmpter,^^^^' L)b, und f ^^.wiewe^. xinzeln^ vo^, dem Mir^spIn^ts.de^ H.WggogenheztÜ^ nende Zudey .zy ,den vyn der Synagogengemeinde., auf-, zubringenben Kosten,.. insbesondere., zu sten KyltUsbe« dürfnissen Heizulragen hoben, ist von Yen Regierungen ngch Maßgabe de^ ^erchsste fcstzuschen,, welche,. jeng^ - j«it„^.HVWogMM meinden zu Theil werden. Von neu anziehenden Zudez^Harf ein sogenanntes Eincrirrsgeld von der Sä^gog'e'ngememde auch an den: jenigeu^ Orrep^,wo solches bisher üblich gewesen,.^ünf- «MM rr.-1 d-i'-ßnö rr^nu! OrLustm Berlin. Das hiesige StM-Gericht hat nach Erlaß des Gesekes »ÄMrtzNMen vom 23. Juli '^tznitzsber^^.hfn ' Bezüglich i der in der gestrigen Zeitung entkaÜrnen Erklärung deS l)r. Saalschütz gehr uns die nachstehende Entgegnung zu: «Auch an der in diese Blätter aufgenommcncn Erklärung des Herrn v>. Saalschutz über den von idm neuerdings eingeführten deutschen Sonntagsgottcsdienst bewahrheite sich das alte Sprichwort: Wer sich entschuldigt, klagt sich an, und cs bedarf nur der kurzen Erörterung einiger unbestreitbaren Thatsachen, um die Vertheidigung des vr. S. in ihr wahres Licht zu setzen. Herr vr. .S. meint, daß die neue Einrichtung gesetzlich begrutidet seft Um aber zu bestimmen, wäK.WeM v^bieie.^ »vaö nicht, muß man dsjse.lhe'geMV^ kknncn; sy wir aber wißen, hat Herr. vr.^^chs^;heM keine genügende- Beweise voy, seiner.^Musniß^deS Talmud abgelegt, 1MK Äeb1ingsMUflsch^Llsw/Iqh.kiE^^ imcher noäs sticht astch M, e^ denn er. ist bei ^MKge^Hr^jitiiHfA. MiMs, MMKonSM-i; Wirkungskreis. ist^deMgch.,-der qchF r r i ch t. / .Bej^ dieser. denn auch den ÄMst M eigenen Worten ein Arenst^^'A^nilftchk^r^; ist, hiermit öffentlich LU ^frage^ ' wse^ es'.^enn' ei^c.tttlich um den, Pcligionsstsite^ Wd...wann /er, beispielsweise im ^teMnchaMn^atzr ertkeilt woxdest i^ nnh^st'ie, viel, ^.indxr ikA KArsicht nMw ststseytHgelmDMMira^^b^ sM «Wl» M tzW'rMM« wEdOnW^M.'!?MMMrK-Mk-- "PMR N?, KMWtzG' MMMA- HMMME .fsgeittllch.abßepgßt^O chze zurnchgehjicl'eneu Dorstatthsukitglieder mit Briefen wahrhaft erstnrjnt hat. War der Glaube in Gefahr, daß diese Reform so Knall nnd' Fall cingeführt werden mußte? Mir können auch dem Herrn S. nicht zugebcn, daß sein Sonntagsgottcedienst nur eine Konzession an diejenigen sei, die am Sabbath ihrer Geschäfte und Studien halber die Synagoge nicht besuchen können; denn warum läßt er nicht hebräisch beten, warum nicht Gebetmantel und