Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 36 (7.9.1847)
- Date
- 1847-09-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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kommen. Kräftig gestützt von den Gaugraten des Nreses, die spärer die Fürstenwürde erhielten, und in Oetlinger und Wallersteiner Linien sich rheiltcn. floß im NieS — mit Ausnahme in der freien Reichsstadt Nördlingen — nie Judenblur. Darum konnten ihre nccheirsanstatren sich befestigen, ihre Schulen blühen und so dem orthodoxen Judenrhum die sicherste Grundlage geben. Und auf dieser Grundlage wird noch heute forrgebaur, so daß sämmrliche jüdische Gemeinden des Rielcs, die in humaner Bildung sicherlich keiner andern nacksiehen, es sich zur Ehre rechnen, dem streng-orthodoxen Judcntbume anzugehören. Im Ries, dessen weit größerer Theil der Krone Bayerns und der kleinere der Krone WürtemdergS einverlerbr ist, zahlt man zur Zeit fünf Rabbinale, und zwar im baierischen Anrheil vier: zu Oetkingen, zu Wallerstein, zu Haarburg und zu Wasserrrüdingen, und im würrcmbergischen?lnrheil das zu Oberdorf. Sammrr liche Nabbiuen sind Anhänger und wuthige Kämpfer d-r Orthodoxie und einige von ihnen auch im Auslande rühmlichst bekannt. . - Wie wäre es aber auch. nur denklich^ dgß die Gemeinden . des Mieses ihre Nabbinen nicht aus den Anhängern der Orthodoxie^ wählen sollten! Gemeinden, die' immer, Nabbjinen hatten, die zuden gelehrtesten und und frommsten in Israel gezählt wuxden, Gemeinden, die aus> ihrer Mjlte selbst Stxrne erster Größe in die Ferne, schickten, , daß. sie auchdort Lehre und GvtleSr LuxchL-,verbrestekeynin':st^.'.n i?LZW:Öerliugen.vexighen^ynßkr< andern, ssehr.gelehp. reniUUd frglyme» R-hhinen in älterer Zeit» somit se«t dem AufgsUg^ des svNWM ZMHiinNabhi.-Jakob- Tarnopel, RgbhiastLnkSb uW^Mabd^ MchqB-- Kgzen.ellknd.d-> Barer und Sch,y< lstkckkiu-hk^jn -^ylleS.Iahrhundert 'W SjMB.stWdey-4daMg KKistE6« WÄerstejn,, Rabbi ÄMd Wd ^onhjomw«nRapp.opon- Patep. und. Sohn,. diesem lctzren-- folgte' der.aü Gelehrsamkeit seine ByWänacr noch weit überstrahlende Rabbi Ascher Läw, der im I. 1809 nach Karlsruhe berufen wurde, nachdem er einen Ruf als Oruurl Ilktlrltür beim Ccntral- Cvnsistorium in Paris adgelehnr hatte. Die übrigen Rabbinate des Rieses sind neugeschaffen und wurden gen oder Wallerstein untergeordnet waren - verwaltet- . (Beschluß folgt.) Das preußische Zuderrgesetz. . (Forschung.) i: § 18. Die Festsetzung der im § 17? Ängebröheten Strafe erfolgt durch gerichtliches Erke'nnrniff?^ §. 19. Die Orte-Mizeibehörden ch'nd verpflichtet, auf die rechtzeitige Anzeige der -Geburten und Skerbefälle zu achten und bei Unrerlaffüstg derselben das Erforderliche von Amts wegen zu veranlassen. §. 20. Für die den Gerichren durch gegenwärtige Verordnung überwiesenerl Geschäfte ^stnd Gebühren zu entrichten, über deren ^Betrag der-Jusiizminisier nähere Bestimmungen zu treffen hat. ' §. 21. Insoweit nicht durch gegenwärtige Verordnung abweichende Bestimmungen gegeben sind, haben die Gerichte bei dem Aufgebot und der Führung dcs Registers diejenigen Vorschriften zu betölgen, welche den Geistlichen der christlichen Kirchen für das Aufgebot und die Führung der Kirchenregister ertheilr sind. 8- 22 Zn den zum Bezirke des Appellations- Gerichtshofes zu Kölln gehörigen Landeerheilen bewendet es beiden über die Feststellung der Geburten, Heirathen und Skerbefälle bestehenden Vorschriften. 8- 23. Die über die Schulverhältnisse einzelner jüdischer Korporationen erlassenen Vorschriften und besonderen Änordnnngen bleiben bis zur Tilgung dieser Schulden-in Kraft: - ' '? Die an d>e Staatskasse von den Juden als solchen zu entrichtenden persönlichen Abgaben und Leistungen werden ohne Entschädigungen aufgehoben.' Bei derartigem-,Abgabe«! und? Lejstuwgen-i an-Kämmereien, Grund- Herren, Institute rc. behält esivorläufig sein Bewenden; es--;werden-; jedoch Weitere. Bestimmungen üb'er Äderen Anshibung und Ablösung Vorbehalten. ' Abschnitt II. Bestimmungen für das Groß Herzogtum Posen. 8. 21. Die bisherige Unterscheidung der jüdischen Bevölkerung dcs Großherzogthums Posen in naruralistrter und nicht naturaUsirler Juden bleibt zur Zeit noch bestehen. 8- 25. Die allgemeinen Bedingungen zur Erhaltung der Naturalisation sind: 1) ein fester Wohnsitz innerhalb des Großherzogkhums Posen;