Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 34 (24.8.1847)
- Date
- 1847-08-24
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»M 279 gerlicken Ehe gesetzlich nvlhwendigen Erfordernisse vorhanden sind. . Das Aufgebot erfolgt durch ein an der Gerichtssieüe und gleichzeitig an dem Rath- oder Ortsgemeindehause, in besten Ermangelung aber an der Wohnung des Ortsvorstehers, während 14 Tage auszuhängende Bekanntmachung. - - §. 13 Zur Eintragung der Ehe in das Register ist erforderlich: ' - 1/ der Nachweis des Aufgebots (§ 12); - - ' ' 2) -die persönliche Erklärung der Brautleute vor sm-Richrer,daß-stesorkan'aIs ehelich mit l-knänder veMnd^n sich Vetrachren-wollen. 7,2 1-n' '.'k .) . . ---i:-.:..>(8irrtketznng folgt.)- Metrrfch eBibö lnberfetzrrng ,5: .c> - - /v-, x'Z'rut Uns gebühret keine.EbrL . i GoM iss',HiMi alle'Denen, ^Dcinelw.Namest -nur, ., , Tie-, auf Hn vcrlramr. . ten'^ '"''«Wo'ist denn ihr Gctt?!»' Und Gerechte doch n'cht plagrcn Dcsszum Wohs hestänoig lenket ' JeglicheMfahr. ." Spend'^JsE'i.Mhle^^e^n,. ^DiedcrMcnsch^uichg -fennr. Unddie- Götzendiener -betest "- - Menschönwcrt noch an> r t- : Was nlchtfühlen uptznichtzfden,^ -DcrcäiHebsW^ Düke-'Schosst' Die Verehrer sein. Kennt rer Mensch,wäStMssgs-S Die,uyihres GMY-^Ü^i-, Solches seh'n nicbt-rin- ..D'ych'hix!'ErdLk«r:y.. O, Israel. Deinem Glauben Weiß nicht wann er ste verlassest! Bleibe ewig treu, Wann er scheiden s-)U; Laß Dich dessen nie berauben Sind doch viele, die erblassen. Nicht durch alt noch neu! Noch des Unrechts voll. Und mit Gottvertrauen gehe Aber wir, die noch am Leben, Arons Haus voran, Gott erhalt' uns lang, Stets die rechte Bahn. Unscm Lobgcsang. ' - - - Zeitungsnachrichlrn. Mecklenburg Schwerin. Dieser Tage sprach man davon, als ob H. Schritte gethan hätte, die cs anbahnen sollten, sein ferneres Verbleiben in seine bisherige Stellung hier zu Lande möglich zu machen. Wenn es nun allerdings wahr, daß H. seiner neuen Stellung, die schon bisher höchst unerquicklich war, nach der neuen Gesetzgebung aber gänzlich untergeordnet, ja unhaltbar, noch bevor er selbige angetreten vom ganzen Herzen überdrüssig ist, so ist jenes Gerücht dennoch unbegründet, wahrscheinlich einzelnen hingeworfenen Äußerungen entnommen, deren Rcalisirung aber aus äußern wie aus innern Momenten, gänzlich zu dem Bereiche den Unmöglichen gehört. Grohherfogthum Helten. NLainz. Der Abgeordnete Obergerichtsralh Dr. Glaubrech war es bekanntlich, welcher die erste Anregung zu dem Anträge gab, der von beiden Kammern ansging und von der Grvßhcrzoglichen Regierung angenommen wurde: das drückende und der Ehre Unserer israelitischen Mitbürger zu nabe tretende sogenannte Moral-Patent anfzuheben. In Der Antwort, welche derselbe der Deputation der israelit. Gemeinde gab, die ihm einen C'hrenpokal mit einer Dnnkadvrcsse nimrreichrr, bemerkt nl«n folgende Stelle: „Die Geschichre der Aufhe- LüngodekPatents Zeigt Ihn cm, meiurchoULen-, schon, jetzt auch die Geschichte"-üttwdü^dömnachnige Le? Miat des Kampfes fnvZdie^allgemeru^ Emal«ipakidlr Mrer- GtaubenstzmrWm-SlrinDqürschländ^..ßo verbürgt Ihnen.die VoMmldiye,sEnm»tzcAp»,tMNiiUM zwklvwieich hoffe-lliüi'mnnüiUM2qe«»M'ÄzlAEi Schwierig ist zwar Licieoli KsühprulivoMi immevz zahlreich lttldmanNlgfacff smd 'iwch vLtötcr-di^rEmwände und 'Hindernisse-. die.idv5>enc-gegongese^ werdeÜ. Allein eine Lhatjache-sstebtssost, -die Thalfache nämlich, daß in allen gesetzgebenden Versammlungen derjenigen Staaten, in welchen die vollständige Emancipation Ihrer Glaubensgenossen noch nicht ausgesprochen ist, mit jedem Jahre die bisherige, die Emancipation bekämpfende Majorität schwache»;: mit. jedem Jahre die auf die Anerkennung