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Der treue Zionswächter · 1847-07-06 · 27 (6.7.1847) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
27 (6.7.1847)
Date
1847-07-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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»W Wl G-» meinnützigen Lebensberuf erwählen, und sich nicht dem Handel und Schacher ergeben. Essei daS, bemerkt die Abtheilung, ein Eingriff in die väterriche Gewalt und überdies harr für den Vorstand, dessen Wirksamkeit sich nur auf die Culrusangelegenheiren beziehen solle. Es sei eine derartige Bestimmung, wurde von mehreren Mitgliedern der Abtyeilung bemerkt, geradehin eine Schmach, welche den Juden neu angerhan werde, statt daß sie dem Zeitgeiste und der allgemeinen Volksstimme gemäß derjenigen Fesseln, in welchen sie verrostetes Vorurkheil bisher gehalten, entledigt werden sollten. Sieben unter 12 Stimmen erklärten sich für die Tilgung des ganzen Paragraphen, die übrigen 5 für eine mildernde Umarbeitung. Der ersteren Ansicht trat mir überwiegender Majorität die Plenarversammlung bei. Der §. 35 handelt von der Zulassung zu den öffentlichen Aemrern. Hier heißt es nun in speoie : die Juden Übung einer obrigkeitlichen Autoritär verbunden «st. — In wiefern die Juden mittelbare Staats- und Comur nalämrcr bekleiden können, ist nach den darüber ergannur dann starr, wenn mir denselben die Ausübung einer obrigkeitlichen Autoritär nicht verbunden ist. — Behufs Schlichtung streitiger Angelegenheiten unter ihren Glaubensgenossen können Juden zu Schiedsmännern gewählt werden. — An denjenigen Universitäten, auf denen nicht die Ansübung des Lehramtes statutenmäßig an das Dekenncniß einer bestimmten christlichen Confession geknüpft ist, können Juden als Privardocenren und außerordentliche Professoren der mathematischen, narurwissenschafrlicl'en und medicinischen Lehrfächer zugelassen werden. Außerdem bletbt die Anstellung der Juden auf jüdische Unterrichrsanstalten beschränkt. Dieser sehr wichtige Paragraph rief eben sowol in der Abtheilung wie in der Plenarversammlung mannigfachen Widerspruch und eine sehr lebhafte Erörterung hervor. In der Abtheilung zeigte sich zunächst ein großer Dissens über den weitschichtigen Ausdruck „obrigkeitliche Autorität", welcher, wenn er überhaupt beibehalten würde, jedenfalls näher erklärt werden müsse. — Sodann wurde gezeigt, daß die Bestimmungen des Paragraphen theilweise weniger enthielten, als waS die bisherige Gesetzgebung bereits gewähre, daß dieselben anderer Seirs hinter den gerechten Erwartungen der Zeit Zurückbleiben. Am meisten differieren die Ansichten über den Umfang, in weichem die Juden zu den Skaarsämtern zuzulassen seien; — sie waren dreifach geschieden. Bei der namentlichen Abstimmung über das Commissions-Gurachten entschied sich, wie bereits gemeldet worden, die Plenarversammlung mir 220 Stimmen gegen 215 für die weiteste Fassung, dahin lautend: „die Juden sollen zu allen StaatSämrern zugelassen werden, mir Ausnahme derjenigen, womit eine Leitung oder Beaufsichtigung (also z. B. Bürgermeister) christlicher Cultusangelegenheiken verbunden ist " — Was die Qualifikation der Juden zu Communalämtern berriffc. so fand die Abtheilung die Bestimmungen des Entwurfs gegen Geist und Buchstaben des Gesetzes von 181.2, und beantragte in dieser Beziehung die Herstellung des letzteren in vollem Umfange. Dem trat die Plenarversammlung mir 251 gegen 215 Slimr men bei. Ferner entschied sich Abtheilung und Plenum dagegen, daß Juden zu Schiedsmännern nur sollten erwählt werden können zur Schlichtung von Streitigkeiten unter ihren eigenen Glaubensgenossen — A"- langend die Universirärs-Laufbahn, so erklärte die Abrheilung die Festsetzungen des Entwurfes dem durch d«e Zulassung der Juden in den Schulämtern, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, in sofern solche nichr ihrer Narur nach das christliche —lanbrnrbekennkulß in sich schließen, — entschieden sich 230 Abgeordnete der Curie gegen 180. — Schließlich müssen wer noch der Debatte über den §. 36 erwähnen, welcher von ständischen Rechten, Patronat rc. handelt. In Bezug auf jene Befugnisse harre die Abtheilung die Frage gestellt: „ob den Juden alle ständischen Rechte gleich den Chris

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