Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 27 (6.7.1847)
- Date
- 1847-07-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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»HK SA)' Hß» lhat deS Stifters in Anspruch nimmt, aber die Leistungen und Bestrebungen der Schule nicht genügend an- Lehrer keine Verbesserung des GehalrS erwarten können, einen Gewinn nur in der Verringerung der Schulstunden erblicken, die sie ihrer literarischen Thärigkcic oder dem Geist und Gemürh adstumpfenden Privatunterricht widmen; so lange sie trübe in die Zukunft sehen, wenn sie, geschwächt an Geist, gelähmt an Kraft, nicht vermögen, ihre Gesundheir herzugebcn der Anstalt, diese sie absetzr — und der Staat sie.abr weist — ist das Gesunden scrn. So lange die Lehrer unter Sorgen und Kämpfen zu ihren Anstrengungen gehen, aber keine Aufmunrerung des Fleißes erlangen, Nichts erübrigen können, ach. Nichts geschehen sehen für ihre einstig Hmrerblelbenden — har sich die Heilung nicht gezeigt, ist der wahre Segen noch fern, haben wir unser Streben, unser Ziel nicht erreicht. (Beschluß folgt.) Metrische Bibelübersetzung. Dem Allmächtigen, der thronet Unscrm Blick verhüllt. Sein ist was die Welt bewohnet Und die Erd' erfüllt- An Gestaden ist gegründet Wer gerecht in Thun und Lassen, Nur aus Gott allein. Wer das Wort, was jetzt er nennet, Mit dem Munde spricht. Auch im Innersten bekennet, Und um seiner Tugend wegen Ewigliches Heil- Über die Dich so verehren Die erforschen Deine Lehren: Über Jacobs Haus. Ich erblick'des Tempels Thürcn, Gott, der Herr des ganzen Weltalls Ist der König ja. Prcis't, Bowohner Ihr des Erdballs, Lobet ihn- Selah! — Zeitrmgsrrachrichten. Preuften. Berlin. (Forts.) Der §. 29., welcher den Juden in gleicher Weise, wie den Christen, einen Anrheil an der Verpflichtung zur Unterhaltung der Orksschulen zuweiset, blieb durchaus unangefochten. Der §. 30. enthält Bestimmungen, durch welche die Errichtung besonderer jüdischer Glaubcnssckuien begünstige wird. Die Abrhrilung entschied sich gegen den Inhalt des ganzen Paragraphen, weil derselbe nicht alle«» dem Sraarsintcrcsse widerspreche, sondern auch mir den de- Plenarversammlung sich nicht in Uebcreinstlmmung mir ihrer Ansicht erkläre, schlug sie vor wenigstens den Antrag zur Errichtung einer besonderen jüdischen Schute nicht lediglich von dem Vorstande abhängcn zu lassen, sondern die Zustimmung der Repräsentanten in einem solchem Falle für nolhwendig zu erklären. Damit war die Kurie in xleno einverstanden. Gegen 31 u. 32, welche das Nähere über das bei einer Schulcrennung zu beobachtende Verfahren enthält, wurden von keiner Seite Einwendungen gemacht. Nach §. 33 soll dis Unterrichtssprache in einer solchen besonderen jüdischen Schule die deutsche sein; in diesem Falle sollen die jüdischen Glaubensgenossen von der Errichtung des Schulgeldes und weiterer Leistungen an die gewöhnlichen Onsschulen eximirt sein. — auch Ansprüche auf Unterstützung aus Cameralmitleln haben, auch soll der Besuch solcher Schulen durch christliche Kinder nicht gestattet sein. Abtheilung und Plenum einverstanden. Nur wird durch Majorität beantragt, baß noch die weitere Bestimmung aufzunchmen sei: Lehrer an solchen besonderen jüdischen Schulen sollten alle Rechte und Exemtionen der an christlichen Schulen angcstellten Lehrer genießen. — Nach der Disposition des §. 34 des Gesetzentwurfs soll der Vorstand der Judenschaft unter eigener Verantwortlichkeit dafür sorgen, daß die jüdischen Kuaben nach vollendeter Schulbildung einen ge-