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Der treue Zionswächter · 1847-06-22 · 25 (22.6.1847) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
25 (22.6.1847)
Date
1847-06-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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»Zs 206 W» chcn Verhältnisse zu reguliren. Namentlich wurde dieses in Bezug auf den Begriff der „Judenschafteu" bemerkbar, aus welchen man den Bestandtheil der bürgerlichen oder staatlichen Corporationen wesentlich herausmerzte, so daß sie eben nichts weiter bleiben, als kirchliche Verbände. Es ist dieses eine Richtung, welche, wie Sie bemerkt haben werden, auch die Stände-Curie vorgeschlage» hat, und welche wol vornehmlich auf den Grundgedanken beruht, daß eS ungerecht und gefährlich sein würde, das Judenthum einen Staat im Staate bilden zu lassen. Consequent erklärte sich daher auch die Herren-Curie gegen die weitere Bestimmung des Gesetzentwurfs, wonach die Juden als solche ihre eigenen Stadtverordneten in die Gemeindeverwaltungen wählen sollen, wahrend sie dieses gegenwärtig in Gemeinschaft mit den christl Staatsbürgern thun. Dagegen erhielt ein Antrag, die Juden auch über die sehr engen Bestimmungen des Gesetzentwurfs hinaus zu Staatsämtern fähig zu erklären, nicht die Zustimmung der Curie, vielmehr blieb es hier bei den Vorschriften des Gesetzes, wonach sie nur unter besonderen Voraussetzungen zu solchen Aemtcrn gelassen werden sollen, mit deren Ausübung keine obrigkeitliche Autorität verbunden ist. Ein letzter Antrag, den Juden ausgedehntere Zulassung zu den akademischen Aemtern zu verstatten — nach dem Gesetzentwurf ist ihnen nur das Amt eines Privatdocenten oder außerordentlichen Professors in der Mathematik und den Naturwissenschaften ermöglicht — blieb wegen des inzwischen eingetretenen Schlusses der Sitzung unerledigt und mußte bis zur folgenden Session vertagt werden. (H. C.) Berlin, den 17. Juni. Der Breslauer Rabbiner. Tiktiu, der jetzt als Märtyrer der Rechtgläubigkeit angesehen wird, war vor Kurzem in Berlin anwesend und soll hier für den orthodoren jüdischen Glauben die günstigsten Zusicherungen erhalten haben. (B. N.) Königsberg, den 7. Juni. Die hiesige jüdische Gemeinde wollte am letzten Sonntag zum ersten Male deutschen Gottesdienst halten. Der Polizei-Präsident hat dies ihr einige Tage vorher untersagt und sich dabei auf eine alte Cabinets-Ordre berufen, auf die ihn, einem Gerüchte nach, der hiesige Rabbiner aufmerksam gemacht haben soll. Eine an den Minister des Innern, v. Schuckmann, gerichtete Kabinets-Ordre vom 9. Decbr. 1823 verordnen nämlich: „daß der Gottesdienst der Juden nur nach dem hergebrachten Ritus, ohne die grringste Neuerung in der Sprache und in der Ceremonie, den Gebeten und Gesängen, ganz nach dem alten Herkommen gehalten werden soll. Ich verpflichte Sie ganz besonders, hierauf zu halten, und durchaus keine Secte unter der Judenschaft in meinen Staaten zu dulden." Der Gemeindevorstand will sich sofort an die Regierung, eventuell an den König wenden und sich auf die Duldung des Gottesdienstes der Berliner Reformgenossenschaft berufen. (Brem. Ztg.) GrohherMthum Hellen. WormS. Wenn in einer Gemeinde, wie die hiesige, die stets durch frommen Sinn und wahrhafte Religiösität seit den ältesten Zeiten sich auSzeichnete, Elemente sich Hervorthun, die geeignet sind, den Frieden und die Ruhe, welche seil einigen Jahren leider! auf so mannigfache Weise gestört worden sind, noch mehr zu verscheuchen und zu untergraben, so muß es den echten JSraelite» sehr schmerzlich berühren, solche Erlebnisse zu erfahren, Zeuge solcher Unbilden zu sein. Wir würden es nicht unternehmen, eine theilweise Veröffentlichung solcher Scenen zu geben, wenn wir nicht darauf aufmerksam machen wollten, mit Energie und Eifer einem Unwesen zu steuern, wodurch wir so arg verletzt und in den Augen unserer Mitbürger und Religionsgenoffe» in unglimpfliche Verdächtigung kommen. Wenn man von der Kanzel herab, einen ehrwürdigen Greisen zum Gegenstände deS Witzes zu machen strebt, und eine Thatsache bekrittelt, deren Wirkliche keit eben noch dahin gestellt bleiben mag, oder auch ihre Entschuldigung und Rechtfertigung sehr wohl sinder, so zeugt dieses von einer Jmpietät, die einem Manne von Bildung durchaus nicht wohl anfteht. Ebenso ist es eine Verletzung der Religion, wenn eine profane Musik im jüdischen Gotteshause an einem jüdischen Feste Musikstücke aufführt, die der Würde deS jüdischen Gottesdienstes nach den Gesetzen unseres Rituels durchaus unangemessen sind. Wir wünschen, daß ähnliche Vorfälle in unserer Gemeinde, die daS religiöse Gefühl des wahren Israeliten verletzen und die Gewissensfreiheit beeinträchtigen, nicht mehr Platz greifen mögen, hegen aber auch die Hoffnung, daß die Gutgesinnten

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