Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 25 (22.6.1847)
- Date
- 1847-06-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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-77- 204 dem Entwürfe des neuen Judcngesetzes und mit dem Gutachten über dasselbe ganz tm Allgemeinen. Am Ministertische war der Culrueminister Eichhorn durch den Geh. Rath Brüggemann vertreten. Für den Srandpuncr der Regierung ergriffen der Landtagscommissär, Cabinersministcr v- Bodehchwingh und der Cabinersnnd Schatzminister v. Thile daS Wort. Für die Emancivation der Juden ließen sich viele der namhaftesten Noradilirären der Vcrsammlnng hinter einander vernehmen, namentlich die HH. v. Dcckcrath Camphausen, v. Vinke und viele Andere. Im Allgemeinen laßt sich sagen, daß Alles das, was in den verschiedenen Einaaben zu Gunsten der Juden vorgebrachc worden war, der Beurrheilung des vorqelcgten Gesetzes und der Iudenfrage überhaupt, deutlich hervorzubeben. Nicht unbedingt etwas Neues auf diesem Felde zu schaffen, erwähnte der ministerielle Redner, sei die 'Absicht des Gouvernements gewesen, sondern vielmehr nur dadurch eine allgemeinere Uebereinsiimmung in der Behandlung einer Klaffe von Unrerrhanen zu bewirken, daß man d«e heutiges Tages vorhandenen 18 verschiedenen Judengesetzgebungen auf dem Areal des preußischen Staats in eine einzige zu verschmelzen sich bestrebe. Künftig würde also, wenn die Srandeversammlung in der Grundander« seien, demnach eine abweichende Behandlung dieses Volkseiements von Seiten des Staate nicht allein gerechtfertigt, sondern sogar nothwendig erscheinen. Daß nickt mehr gewährt werden könne und solle, wenigstens nicht für den Augenblick. wurde zunächst durch die Eigenschaft deS Juden als Fremde monvirt. die überall, wo sie heute innerhalb der Monarchie existieren, um Aufnahme bei der Staatsgewalt nachgesuchr, und diese durch«egauch nur zum Theil erschwerten Bedingungenerhalten hätte. Jede vom Staate geschehene Erleichterung sei daher immer nur als ein Acr deS Wohlwollens und der freien Ueberzeugung zu betrachten, AuS der Anführung dieser wenigen Punkte, welche der Landtagecommissarius in seiner Rede hervorhob, ist schon zur Genüge zu ersehen, daß von Setten der Regierung nicht eigentlich eine Emancipation der Juden, welche jüdischer Seils gewöhnlich in Anspruch genommen und von einem großen Theile der christlichem Bevölkerung befürwortet wird, oder von einer vollständigen, auch nur annährend beabsichtigten Gleichstellung der Juden mit den Christen in Bezug auf alle oder auch nur die meisten politischen und bürgerlichen Rechte inrendirr wird. Vielmehr gehr die Absicht nur dahm, hältnisse auch künftig eine erceptionelle Gesetzgebung fortbestehen soll, die in dem bekannten Judenedicre vom I. 1812 für den damaligen Umfang deS Staats ausgesprochenen und zur Anwendung gebrachten Prinzipien zur Geltung gelangen zu lassen, so daß im Ganzen, auch wenn dies neue Judengesetz die Billigung des vereinigten, allgemeinen Landtags finden sollte, mit dieser Aenderung für die vorhandenen Juden keine wesentliche Besserung ihrer Lage, wo diese erwünscht oder begehrt wird, eintreren, keine Erfüllung von Erwarruni gen. die rheilweise in zahlreichen Petitionen niedergelegt sind vorausgesetzt werden dürfte. Die verschiedenen, in der heurigen Sitzung sich über den vorliegenden Gesetzentwurf und über die Ju, dcnfrage überhaupt verbreitenden Redner gingen theilr wehe von anderen Gesichtspunkten, als welche von den nen Gerechtigkeit hervor, welche überall erheischt, daß unbedingt gleiche Rechte innerhalb des Staatsverbandes allen denen zuerkannr würden, die mit den übrigen Sraarsbewohnern die Bürde völlig gleicher Pflichten übernommen hätten. Unter den Rednern , die mit Geschick und Beredlsamkeit diesen Gesichtspunkt zu begründen und gegen die etwanigen Anfechtungen, welche vom Standpunkte der Jneonvenienzen, die aus der vollkommenen Gleichstellung und namentlich der