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Der treue Zionswächter · 1847-04-27 · 17 (27.4.1847) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
17 (27.4.1847)
Date
1847-04-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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die §- Id fgg. richten, in denen ganz in derselben Weise, wie dieses neuerdings innerhalb des Bereichs der evangelischen Kirche durch das Mittel einer von der Staatsgewalt berufenen Generalsynode geschehen ist, jüdischen Kirchenverfassunq übertragen werden soll. Eine absolute Majorität soll Lehre und Dieciplin regeln, soll demnach der dissentirenden Minorität Gesetze vorschrciben. Damit, durch die Adoprirung dieses Principe, wird man, wie wir fest überzeugt sind, eben so bigen unter den Juden zu einer gedeihlichen Ausgleichung führen, wie man dieses vermocht har, und vermögen wird auf einem kirchlichen Gebiete, welches sich um anzubeuren, daß auf dem Felde des Geistes und der Gefühle weder die Gewalt eines Einzigen, der sterblich ist, noch das Uebergewickc einer Maiorirär, die blos numerischer Art ist, anerkannt werden dürfe und solle, daß man keiner Autoritär unrerrhan sein wolle, als einer solchen, die unter dem Schutze einer freien Idee steht! Zum Schluffe noch dieses, daß wir es wvl begreifen können, wenn man festsetzr, baß ein kirchliches Parronar ruhen und von Staarswegen einer christlichen Bcbörde momentan übertragen werden, falls ein Grundbesitz, an welchem Patronarsrechte kleben, in die Hände eines Juden gelangt; weniger schon begreifen wir es, weshalb ein Jude, wenn ihm nur im Uebrigen die vorgcschriebcne Qualifikation nicht abgesprochen werden " kann von der Ausübung ständischer Rechte nach wie vor ausgeschlossen bleiben solle. Können wir in Bezug auf diesen Punkt aber noch Besorgnisse politischer Natur entdecken, deren Grund höchst chrenwerrh sein kann, so erklären wir uns dock durchaus unfähig, einzusehcn, warum befähigte Juden im Stande sein sollen, auf den Universitäten des Landes die Last des Privardocentcnrhums zu übernehmen und zu der dürftigen Ehre eines außerordentlichen Professors berufen zu werden, während ihnen die ordentliche Professur verschlossen bleibt, — warum man auf unseren Hochschulen den Juden die Gebiete der Mathematik^ der Naturwissenschaften und der Medici» offner wahrend man, wie ihnen gegenüber, da« Gebiet der Philosophie, der Philologie, der Historie und ähnlicher Fächer mit einer ehernen Mauer umgicbr. Diese Art der Beschränkung und Ausschließung ist sichtlich politischer Narur; d'e durch dieselbe hervvrgerufene Vetrachr runa ist mit wehmüthigen Gefühlen gemischt, mit Gefühlen der tiefsten Beschämung. Har ein Jude sich eminente Verdienste auf irgend einem wissenschaftlichen Gebiete erworben, H wird er auch jeder Fakultät als vollberechtigtes Mitglied zur Ehre gereichen; fürchtet man/ daß er ungebührlichen Einfluß auf seine Collegen sich erringen werde , so schließt eine solche Desorgniß ein stillschweigendes geistiges Armuthszeugnkfi eben jener College« allemal in sich. — Glaubt man endlich, daß eine bedeutende jüd. Persönlichkeit, wenn man chr gestattet, ihre Thärigkeit dem Vorrrage der mathematischen, der naturwissenschaftlichen und medicinischen Wissenschaften zuzuwenden, ohne alle Anregung auf die benachbarten Gebiete, namentlich das der Philosophie, bleiben werde, so ist das eine völligk und zugleich Theilung der geistigen Arbeit an einzelnen Orten und in größeren Institutionen, weichem unsere Universitäten erwachsen sind, auf welchen gestützt sie sich in Blüthe erhalten haben. (H. C.) ZeiLrrngsAschrichte». Mecklenburg Schwerin. 21. April. In Folge des unter dem 25. November v. I. an die Landtagscommissarien erlassenen und am 4. Dccember v. I. von den Landmarschällen der Ladtagsversammlung zu Malchin überreichten Grhzgl. Rescripts in der Judenangelegenheit ist unter dem 15. Marz d. I. eine (so eben 10 S. in 4gedruckt erschienene) Vorstellung und Bitte der jüd. Mitglieder, des Oberraths, betreffend das Verhältniß des jüd. Glaubensbekenntnisses zur bürgerlichen Gleichstellung, bei hiesiger Landesregierung eingereicht worden. Mit besonderer Beziehung auf den im Großherzogl. Nescripte vorkommenden Passus, daß schon das Glaubensbekenntniß selbst die Juden in Bezug auf eine Reihe von Verhältnissen des bürgerlichen und politischen Lebens im Zustande der Absonderung halte, unter weiterer Ausführung der Gründe, welche für eine vollständigeEmancipationderJudensprechen, und gestützt auf den Umstand, daß unter den in religiösen Ansichten noch so sehr divergirenden mecklenburgischen Juden der Wunsch nach bürgerlicher Gleichstellung mit den christl. Unterrhanen ein allgemeiner sei, stellt die obenbezeichnete Fraotiou! des jüdischen Oberraths ihre Bitte dahin, die hohe Landesregierung wolle geruhen, in einem allerhöchsten Rescripte an den engeren Ausschuß zu Rostock zu erklären, das nach den ausgesprockMen Überzeugungen des israelitischenOberraths, als gesetzlichen Vertreters der Interessen der israelitischen Kirchengesellschaft in Mecklenburg, das jüdische Glaubensbekenntniß der Juden nicht im Zustande der Abson-

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