Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 14 (6.4.1847)
- Date
- 1847-04-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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die Aufrührer Belehrung annehmen v'z '>vc'). Mit Einem Herzen und auf Einerlei Weise werden sie Gort chrfürchten alle Zeiten zum Heile ihnen und ihren Kindern nach ihnen (vH -"ö '>»»'> Und die Gnade der Ewigen über seine Verehrer und seine Huld den Kindeskindern, welche hüten seinen Bund und eingedenk sind seiner Befehle, sie zu vollführen von Ewigkeit zu Ewigkeit (n"' r"' r'p Über Vorstandswahlerr. Von Ben Eljakim. Wenn bei allen größeren oder geringeren Corpopvrarionen und Gemeinden die Leitung, Beaufsichtigung und Ordnung Einer oder mehreren Personen überwiesen werden muß und wenn zur Uebernahme eines solchen Amtes nur der für befähigt und berufen gehalten werden kann, der mit allen Mitteln und Zwecken des den Interessen derer, die seiner Obhur anvertraut werden, durchdrungen, und deren wahres Wohl ihm am Herzen liegt, für das er begeistert ist, so gilt dieses Alles namentlich in unserer Zeit von einem Vorsteher der israelitischen Gemeinden, in unserer Zeit, sage ich, wo der Geist der Auflösung und Vernichtung der höchsten menschlichen Interessen, der religiösen, so heftig um sich greift, wo ein maaßloses Streben sich kundgiebt, die rühmlichsten und edelsten Institute einer zerstörenden und verflachernden Kritik zu unterwerfen, diejenigen Einrichtungen, bei denen die Gemeinde sich bisher einer schönen Gestaltung erfreute, und in einem wahrhaft erfreulichen religiösen Zustande begriffen war. zu abrogirrn, einer schädlichen und schalen Verbesserung u. Umänderung zu unrerziehrn, Bei dem hohen Interesse, welches, apch uns bei Kcnnrniß und Beobachtung der iuMttil/ZMäyde her^Gemesnden -Israels in Anspruch ntzyMt, nnh^welche«; jehem Wahrhaften Israeliten -nicht uybekgsM Lern, wa? er nicht mir Gleichgüitigkeir übersMn -arf, glauben wir den..Lesern dieses geschätzten Blattes keinen unangenehmen Dienst zu erweisen, wenn wir hier einige Notizen über die Vorstandswahlen zu geben uns erlauben, welche bekanntlich zu jeder Zeit in Israel stattgefundcn. und von den längsten Zeiten her der Gegenstand besonderer Sorgfalt und eifriger Theil- »ahme der betreffende» Gemeindeglieder gebildet hat, zur Kenntniß Aller zu bringen.— Das Institut eines Vorstandes zur Vertretung der inneren und äußeren Verhältnisse der GemeindenIsraels, zur Regelung der Gemeindeangelegenheiten, ist fast so alt, als das Zudentdum selbst. Die erste Anregung dieser Idee und auch die Nealisirung derselben finden wir in EroduS 18 21: Erschaue dir aus dem ganzen Volke wackere Biedermänner, Gottesfürchtige, Männer der Wahrheit, Hasser des Eigennutzes. Ferner im Numerus 11, 16: Der Herr sprach zu Moscheh, sammle mir 70 von den Aeltesten Israels, v o n denen du weißt, daß sie dieAelresten des Volkes und Beamte sind. Daß diese von demselben edlen und religiösen Geiste Mosis beseelt waren, daß auch ihnen das wahre Wohl des Volkes heiligste Herzensangelegenheit war, wird uns im weiteren Verlaufe des Kapitels verkündet. Verfolgen wir nun die weitere geschichtliche Entwickelung dieses Instituts, so finden wir, daß deS Volkes Oberhäupter und Vorsteher der Gemeinden stets die wackersten und tüchtigsten Männer waren, die nicht allein das äußere Gedeihen überhaupt, eine gebietende Stellung nach außen bezweckten und förderten, sondern die auch für die innere Entwickelung, für Erweckung und Belebung der religiösen und moralischen Interessen rastlos bemüht waren, für sorgfältige Beobachtung aller mosaischen Vorschriften, der Pflichten, welche die schriftliche und mündliche Lehre zur Ausübung vorschreibt, ernstlich bedacht waren.*) Zn Zvsua's Zeiten, unter den Richtern, bei Samuel, unter den Königen bis zum Untergang des jüdischen Staates finden wir, daß das Wirken und die Thätigkeit jener sich nicht nur auf den bloß politischen Zustand des Volkes erstreckte, sondern daß auch ihr Augenmerk vorzugsweise auf Hebung deS religiösen Sinnes und religiöser That gerichtet war. Mochte auch im Berufe aller genannten Männer das jüdische Element gewissermaßen vorherrschend gewesen sein, wie aus dem Namen v'vrc, rvvci u. s. w. sich ergiebt. so begriff dieses Verhaltniß nichtsdestoweniger die Administration in sich, und bezogen sich auch z^ B. die Straftechtsfäüe nicht nur aufdaS Criminal- und Civilrecht, sondern auch auf Uebertretung specifisch-jüdischer Gesetze, der Vorschriften rein religiöser Natur. Hatte nicht das Synedrium die Leitung und Ueberwachung des ganzen Volkes in allen und jeden Beziehungen deS *) Eine lnstructive Stelle über die Wirksamkeit des Volks» Vorstehers giebt uns Targum Jonathan's Paraphrase des 20. Verses in 18. Kap. des Exodus.