Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 12 (23.3.1847)
- Date
- 1847-03-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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93 hinweg und werfen wir uns vertrauend in die Arme der Hostnung. Den listigen Füchsen, die da verderben den Weinberg des Herrn, wirk Einhält gethan werden, die gebeugte Rebe wird in erneuter Dlüche wieder emporschießen, und an dem Baume unserS Glaubens neue Sprößlinge aufkeimen, die Früchte tragen, zum Wöhle Israels zum Heile, der Menschheit. 7 Ich bin mit aller Achtung Ihr Schüler Jonathan. - —- Mecklenburg-Schwerin. Wie es nicht anders zu erwarten war, und wir cs gleich anfangs unverhohlen ausgesprochen, ist der vom Oberrathe angefertigte engere Wahlaufsatz zur Besetzung der Landrabbinerstelle auf drei entschiedene Nadicale, Hirsch aus Luremburg, Wechslar und Einhorn ausgefallen. Wie es nicht anders zu erwarten war, sagten wir. .Denn wer die in unserm Oberrathe jüdischer SeitS einzig und allein herrschende Stimmung in Bezug auf EultuS und jüdische Religion überhaupt kennt, dem konnte wol kein Zweifel darüber entstehen, daß von dieser S<ile H. einen Nachfolger in seinem Sinne erhalten werde. Aber der Oberrath reprä entirt als solcher weder die Majorität Mecklenburgs noch kann bei einer so wesentlichen Frage, als der Besetzung des Landrabbinats, von Majorität und Minorität die Rede sein. Und wäre es auch eine noch so unbedeutende Minorität, die durch eine solche Wahl in ihrem Gewissen beeinträchtigt würde, sich zu der Erklärung veranlaßt fände: Wir können als jüdischen Seelsorger nicht den anerkennen, der die Principien der jüd. Religion ganz anders, als wir, aufgefaßt, der ein Judenthum lehrt, das nach unfern heiligen Schriften, nach der Auslegung aller Gesetzkundigen, nach der jüngsten Declaration sämmtlicher orthodoxen Rabbinen Deutschlands und seiner Nachbarländer kein Judenthum, dessen jüdisch r religiöses Leben eine große Negation dieser jüdischen Religion ist; auch diese Minorität müßte beachtet, dürfte in ihrem Gewissen nicht beeinträchtigt werden. Der Oberrath und daS Kirchenstatut, wird freilich als ein nicht zu beseitigendes Hcmmniß, daS drohend jener geforderten Gewissensfreiheit entgegensteht, angesehen. Der Oberrath? Ja freilich ist er aus allgemeiner Wahl zuerst hervorgegängen und müßte ich nicht befürchten, zu weit abzuschweifen, da anzuklagen, wo ich weit eher zu vertheidigen mich berufen fühlte, ich würde meinen Juden ein wolverdientes Strafgericht verkünden, für die Gleichgültigkeit. für den Mangel an Vorsicht und Klugheit, der sich bei derartigen Vörstandswahlen so häufig beurkundet; würde es ihnen zeigen, wie diese Vorsteher oft mehr noch, als die Rabbinen cS sind, die wahren Zerstörer des Judenthums in der Mitte der frömmsten Gemeinden, wie weder aufgeklärter Reichthum noch vornehme Ignoranz, freilich auch nicht Mangel an jeglicher Bildung und Welrerfahrenheit. selbst bei frommen Grundsätzen und Lebenswandel, heutigen Tages berechtigt und befugt sei, die Vertretung der Gemeinden zu übernehmen. Doch, wie bereits erwähnt, der Oberrarh repräseutirr die Judenheit Mecklenburgs nicht, ist nur eine Subaltern-Behörde. Unsere Landesregierung, vor Allem unser edler Großherzog hat bereits durch die Gestattung des Privatgottesvienstes in der Residenz ausgesprochen, wie er keinen Gewissensdrnck, auch nur gegen einen seiner Unterthanen gestatten würde Deshalb Muth gefaßt! Noch ist es überhaupt nicht entschieden, ob nicht, wie nachgesuchr, schon bei der Wahl auf die Wünsche ver Orthodoxie Rücksicht genommen werden wird. Sollte aber dies ans allgemeinen Rücksichten und nach bestehenden Verhältnissen unmöglich sein, sollte das Ärgste geschehen, und die religiösen Interessen Mecklenburgs abermals der Destrnctionswuth eines H. preisgegeben werden, dann treten wir getrost vor den Thron des huldvollen Landesvaters, bittend um Schutz für unser bedrängtes Gewissen. Und diesen Schutz, er wird uns gewährt, und sollte es auch zum Äußersten zur gänzlichen Trennung kommen, lieber sie, lieber jedes Opfer, als daS Aufopfern unserer Herligen geoffenbarten Religio«. Preußen. Berlin, 1. März. Wenn auswärtige und inländische Blätter mannigfach behaupten, daß ein Edict bevorstehe, welches die bürgerliche und politische Stellung der Juden definitiv festzüstellen de-