Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 3 (1847)
- Issue
- 2 (12.1.1847)
- Date
- 1847-01-12
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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15 HA» geklagten so weit vorangeschritten sein, daß diese ihm die nöthige Kraft gebe, den von der Natur in ihm gelegten bösen Neigungen hinlänglichen Widerstand entgegen zu setzen. Sei diese moralische Erziehung noch nicht so weit gediehen, so könne von eigentlicher Unterscheidungskraft keine Rede sein, und es handle ein solcher junger Mensch unter dem Einflüsse seiner schädlichen Naturanlagen, die für ihn eine höhere Gewalt seien, welcher er zu widerstehen nicht vermöge. Hiernach suchte der Vertheidiger aus den Ergebnissen der Verhandlungen darzuthun, daß der Angeklagte in Folge eines ihm von der Natur eingepflanzten Triebes, dem er zu widerstehen nicht vermochte, die That verübt habe. Nachdem hierauf der Herr Präsident die Hauptmomenre der Debatten resumirt und die Frage gestellt hatte, begaben sich die Geschwornen in ihr Berathungszimmer. Nach Verlauf einer halben Stunde kehrten sie in den Sitzungssaal zuruck und Herr Georg Friedrich Kissel, Norar in Speyer, verkündete, als erwählter Vorsteher, das Resultat der Berathung, dahin gehend : daß Peter Untersteller der freiwilligen, mit Vorbedacht verübten Tödtung schuldig sei und daß er mit Unterscheiduugskrafl gehandelt habe. In Folge dieser Erklärung hätte nun die Todesstrafe ausgesprochen werden müssen, wenn der Schnldigerkannre im Augenblick der That sechszehn Lebensjahre znrückgclegt gehabt hätte. Da dieses nicht der Fall war, beantragte der königl. Staatsprokurator eine von dem Assisengerichte zu ermessende Gefängnißstrafe, welche nach Art. 67 des Strafgesetzbuches, von 10 bis 20 Jahren ausgesprochen werden konnte. Nach stattgehabter Berathung des Gerichtshofs verkündete der Präsident das Urtheil, durch welches gegen Peter Unterstellet Gcfängnißstrafe in einem Eorrektionshause aufDie Dauer von zwanzig Jahren, nebst Ersatz der Kosten, ausgesprochen ist. Nach Ausspruch des Urtheils ertheilte der Präsident dem Verurtheilten eine den? Gegenstände angemessene , jedes menschliche Herz erweichende Ermahnung; viele Thränen wurden vergossen — Peter Unterstellet weinte nicht! So wurde denn durch den rächenden Arm der Justiz eine That vergolten, die ohne Beispiel wie ohne Entschuldigung ist, weil sie aus grausamer Lust am Bösen selbst hervorging. Kein Bedürfniß. keine menschliche Leidenschaft, keine Anreizung leitete den Verbrecher. Wenn nicht jede körperliche Züchtigung den Grundsätzen einer humanen Gesetzgebung widerspräche, so wurde sie in diesem Falle zu wünschen sein. Jedem, der den Verhandlungen beiwohnte, der die Schilderung der erduldeten Marter des unschuldigen Kindes und seine Schrecken ans dem Todesbette anhörte, mußte sich unwillkürlich Vas Gefühl aufdrängen, daß für ein Ungeheuer, welches nur Vergnügen im Schmerze seiner Mitgeschvpfe fand, keine Strafe passender sei, als ein Spaziergang durch die Gassen eines russischen Bataillons. Vor Allem aber wollen wir als Juden danken einer gütigen Vorsehung, die abermals gewacht mit väterlicher Huld, kraftlos gemacht den Arm der Bosheit, ehe er noch zum Schlage aufgehoben, Heilung gesandt, bevor er verwundet. Unwissenheit und Bosheit, sic müssen schwinden vor der Macht wahrer Religiosität; eine Vorsehung aber, eine waltende Gerechtigkeit hienicden sind die sicherste Bürgschaft, daß wahre Zunge immer bestehen, euren Augenblick kaum lügenhaftes Gewebe. Ungarn. Presbnrg, im Decbr. Ich glaube, in Ihrem geschäkten Blatte den Wunsch gelesen zu haben, daß im August d. I. bei Gelegenheit der Feierlichkeit, wegen des Kgl. Gnadenactes Betreffs der früher bestandenen Iudenstener oder Toleranzrarc gehalten, durch den Druck veröffentlicht wurden. Dieser Wunsch hat sich Gottlob nickt realisirt. Wir sagen Gottlob, denn wenn schon die wenigen ja im Druck erschienenen Toleranzreden werth- und gehaltlos — besonders zeichnet sich die des Herrn Sin U. durch Leerheit ans — welch' Ragout würde dem Leser aufgetischt wenn all die mitunter ertravaganren Fest- und Freuvenreden, die in allen Gemeinden Ungarns an genannten Feste gesprochen wurden, durch den Druck vervielfältigt wurden. Welch' komisches Quodlibet wurde zu Tage gefördert.. Denn jede Gemeinde glaubte alleim. 2ne, wohnenden Grundherren, Beamten :c. sn-oie,,'Synagoge laden zu muffen, damit sie Ohrcnzrng^ Feier seien. Es mußte nun der Löealrabbinev-ü'stchc-r virlknsi, mnd'-'fs wenig es auch, manchem Pr Gebote stand, eine tre n t s ch e Rede halten, was wol in