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Der treue Zionswächter · 1847-01-05 · 1 (5.1.1847) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
3 (1847)
Issue
1 (5.1.1847)
Date
1847-01-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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streuten Boden an einer Scheidewand der Unterfteller'schen und Fickinger'schen Scheuer; das Stroh ragte ringsum drei Meter über das Kind hinaus, ein Bosen lag über seinem Körper. In dieser qualvollen Lage hatte das arme Geschöpf von Morgen bis Abends ausgehalten. Dasselbe hatte nichts am Leibe als sein Hemdchen und am Kopfe sein Haarbäudchen. Das Hemd war blutig, als ob cs in Blut getaucht gewesen; die Haare waren verwirrt und voll Spreu. Als der Finder das Kind hervorholte, sagte es: „Laß mich liegen." Auf die Frage, wer ihm etwas gethan habe, antwortete es deutlich und verständlich: „Unterste! ler's Peter hat mich gestochen." Das Kind wurde im elterlichen Hause zu Bette gebracht; es war auf eine gräßliche Weise, durch vier Stichwunden am Halse und eine Schnittwunde zwischen den Fingern der linken Hand, zugerichtet. Der anwesende Bürgermeister Fohs hielt die Verletzung für gefährlich, er ließ deshalb den zunächst wohnenden praktischen Arzt, l)r. Fries von Wittersheim, herbeirufen. Gleichzeitig und weil das verwundete Kind beständig „Unterstellers Peter" als denjenigen bezeichnet, der es verwundet habe, wurde dessen, Verhaftung ungeordnet. Dieser „Untcrstellers Peter" trieb, als nach ihm geschickt wurde, daS Vieh seiner Mutter von der Weide heim. Der Aufforderung des Gemeindedicncrs, mit zum Bürgermeister zu gehen, entsprach er stillschweigend; nach einer Weile fragte er jedoch: „Was soll ich denn dort machen?" ohne von dem Gemeindcdieuer eine Antwort zu erhalten. Auf die Bemerkung des Bürgermeisters, daß das Lang'sche Mädchen angebe,, er habe es gestochen, antwortete er mit der kaltblütigsten Nuhc: „Was soll ich das Kind stechen, es hat mir ja nichts zerhau; ich bin es nicht gewesen." Da man bereits erfahren hatte, daß das Kind Vormittags im elterlichen Hause deS Angeklagten gewesen und daß dieser die Hausthüre znmachend gesehen worden war, stellte man ihn hierüber zur Rede. Derselbe erwiedertc: „Ein Brüderchen von ihm. Namens Andreas, und das Lang'sche Mädchen seien bei ihm im Hause gewesen, er habe die Thüre verschlossen, weil er in den zweiten Stock gegangen, um sich anzukleiden. Der kleine Andreas sei zum Fenster hinausgestiegen. Da das Lang'sche Kind nun geschrieen, sei er wieder herunter gegangen, um dieses ebenfalls hinauszulassen. Beide Kinder hätten sich zusammen entfernt und die Ehefrau Fickinger habe sie in ihr Haus gerufen, um, wie er glaubte, deren Kind zu wiegen." Der Angeklagte wurde durch den Bürgermeister visitirt; mau fand aber weder ein Messer, noch Dlutspuren in dessen Kleidern. In dem Verbaftslocal ist derselbe von seiner Mutter und andern Personen, die ihn besuchten, vergebens zur Angabe der Wahrheit ermahnt worden, er beharrte auf einfachem Leugnen. Die Nacht über, welche er bei dem Gemeindediener zubrachte, schlief er fest, und ehe er des Morgens nach Zweibrücken abgcführt wurde, ließ er sich das Frühstück wie gewöhnlich schmecken. Auf dem Transport blieb er still und verschlossen. Das verwundete Mädchen wurde durch Dr. Fries ärztlich untersucht und gepflegt. Bei seiner Ankunft um 8 Uhr des Abends traf er dasselbe bei ziemlichem Bewußtsein. An dessen Halse entdeckte er vier an Größe verschiedene Wunden. In die bedeutendere dieser Wunden drang die Sonde 10 Centimeter tief ein. Außerdem constatirte der Arzt eine Schnittwunde zwischen den Fingern der linken Hand und eine unbedeutende Verletzung auf der rechten Seite der Brust. Bis gegen Mitternacht, wo sich der Zustand des Kindes zu verschlimmern anfiug, verlor es das Bewußtsein nicht. Es nannte auf jedesmaliges Befragen den Namen des Angeklagten mit einer gewissen Angst, als solle ihm nochmals ein Leid geschehen. Es suchte die näheren Umstände seiner Verwundung durch Worte und Zeichen mitzutheilen, woraus zu entnehmen war, daß derselbe das Kind in der Scheuer an das dort befindliche Nvllseil gehenkt, ihm, unter dem Vorwände, er wolle cs zu einem Blindemäuschcu machen, und unter der Drohung, er werfe es in'S Wasser, wenn es schreie, die Augen verbunden, den Mund verstopft und es dann nach langer Marter förmlich geschlachtet hat. Als am folgenden Morgen (1 l. Scpt) der kgl, Kantonarzt Or. Bopp von Blieskastel das Kind besuchte, fand er dasselbe bereits mir ermatteten trüben Augen und in einem beständigen Schreckensgefühl befangen. In den Nachmittagstundcn desselben Tages war das Leben dieses unschuldigen Wesens, das vor

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