Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 34 (25.8.1846)
- Date
- 1846-08-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2625941-2626092-2626127--0583-2628125- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
NPVQ jilttl ist allerdings etkyas auffallend. Allein ii^VQ mit „Abspülen" Zu übersetzen, und darin Hrn. Eöllin'S neuentdecktes Mittel des Weinsprützens wiederzufinden, wist mich doch gleich gegen Grammatik und Logik gesündigt, bedünken. .1PI72 heißt „zu trinken geben bezieht sich jedenfalls hier auf den dritten Theil des Beschtteidüngsaktes, und zwar den, der unmittelbar nach der '7'12 folgt- Weshalb nun nicht einfach bei der Wortübersetzung stehen bleiben? und es auf das Zu-rrinken-geben zUm Dehufe der Vornahme der '8'8O beziehen? Schon der 111 erwähnt deS mit Wein gefüllten i8'82 2^2, und kömmt schon die sehr alte Entscheidung vor, daß man nur am 2"' nicht mit Wein P812 sein sollte, während an andern Fasttagen dieses erlaubt sei. Aus diesem möchte wol hinlänglich bewiesen sein daß .1PI72 daS Hinreichen des Weines zum Behufe der 18'82 an den ^112 der eben die'7'12 vorgenommen hatte, bezeichnen will, ein Gebrauch, der sich bis auf den heurigen Tag in allen Gemeinden, wo man noch 18'82 nach alter Värersitte vornimmr, erhalten hat. Nach dem bisher Erörteren, kann es nun keinem Zweifel mehr unterworfen sein, daß die i:i72 söwol den angeblichen Nachtheil des Aussaugens als die andern entsprechenden Mittel kannte; allein wenn wir einen Grund für das Gesetz der ,15172 ansühren wollen, so ist es unbedingt kein anderer, als der von 822 angegebene, weshalb man stets selbst an 1217 aussaugen mußte Deshalb ist es auch falsch, was vr. Frankel unbegreiflicher Weise anführc, daß der O'22i die Worte 82'§ O'slllll 112^22 21.1 aus freien Stücken hinzugesetzc hätte. Zudem nämlich die 8122 sagt, X2'H1 1,12 1212 '1121 ^"2P 1'P2 1'P22 21 '8.1 was '"!71 schon in der 12!72 erklärt 8'82'°7 8^ 111212 P12 211 P8!7' liegt darin schon, daß durch die '2'82 das Dlut von ferneren Stellen herbeigelockr werden soll. Und in demselben Sinne, wie 2'22i und '"§1 führen ^1 und 2'P2121 ^>21 7*^1 IM -fl denselben PI ohne olle Controverse, ohne irgend eine Beschränkung an, und sie alle pflanzen die.127.1 der 8122 fort s218 721;2'127Q P"V 8^1. Wir gelangen zum Schluffe. Von medicinischer Seite steht fest, daß das Aussaugen der Wunde mit Wein und nachgebrauchren, blutstillenden , Mitteln an und für sich selbst unter keiner Bedingung nachtheilig sein kann; daß die Gefahr der Ansteckung etwa durch kranke 2'^112 durch Vorsichrsmaaßrcgeln gänzlich beseitigt, im unglücklichsten Falle nicht mehr berücksichtigt werdet, kann, als wenn etwa eine ähnliche Krankheit vermittelst einer inficirten Lanzette durch Schuld des Wundarztes herbeigeführt würde. Zn Bezug auf die religiöse Seite kann kein Zweifel darüber obwalten, daß die 2'2'1 der .12^2 und 8122, wonach man an ^812 N2t7 sein darf und muß, und ein ^.112, der nicht P812 ist, zu entfernen sei, 2'2'1, die durch die Reihefolge von 2'P212. als'"Vi.2"22i 8"21 -7*1^ ,1'M ,j'l ,k)"'l u s. w. auf uns überkommen, in ihrer ganzen Kraft und Ausdehnung noch bestehen und demgemäß entschieden werden muß. Lassen wir uns nicht täuschen durch affectirte Philanthropie u. sogenannte Humanitär einiger jüdischer Aerzre, nicht beirren durch das Destruiren der Zerstörer. durch das Reform-Coquettiren einiger Schwachen; lassen wir uns nicht blenden durch Namen, die entweder falsch und entstellt (wie der 7"8l 1212.102 1'11.12 1'282.1) oder selbst im Zrrthume befangen sind (wie ein Theil des französischen Central - Consistoriums im Widerspruch zu der großen Masse der einzelnen Deparrements-Consistorien). Lassen wir noch vorsichtiger als bisher sein , damit unsere Gegner auch nicht die leiseste Spur von Anklage finden können, bedenken wir, daß es allerdings sich um Gesundheit und Leben unschuldiger Kinder handelt, halten wir uns streng an die obrigkeitlichen Gesetze, bemühen wir uns zugleich, sorgfältig in dieser Sphäre alle falschen Anklagen und Verdächtigungen zu enlkraftigen und zurückzuweisen, dann aber lassen wir uns nicht irre machen, uns nicht einschüchrern, erklären es offen den frommen Gemeinden Zsraels und allen Gläubigen, daß Gefahr man fälschlich vorgemalt, daß '8'82 vorgenommen nach alter Värerstrte, integrirender Theil der l7'2 N'12 sei, daß endlich p"2 xhl;218 '8.1 .1'7;2'12M- Herr vr. Frankel fordert zum Schluffe die heurigen Rabbiner, auf, zu erklären, daß man die '8-22 unterlasse, und wer sie dennoch ausübe, nicht mehr beschneiden soll. Der Talmud lege ihnen, nach seiner Meinung, eine solche Verpflichtung auf. Möge dies geschehen Aber wir erlauben uns auch einen Vorschlag. Zone treuen Hürher Zsraels / Wächter seiner wahren Lehre, sind uns nicht mehr fremd, haben uns gezeigt daß sie zu reden wissen, wo es an der Zeit ist. Mögen sie diesmal uichtschweigen. Mögen durch sie dem bisherigen Schwanken, der furchtsamen Halbheit in Bezug auf Fragen, wie '8'82 und andere, bald ein Ende gemacht werden. Die Nabbinen Deutschlands, Frankre-ch?, Englands, Hollands und Ungarns, die