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Der treue Zionswächter · 1846-07-21 · 29 (21.7.1846) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
29 (21.7.1846)
Date
1846-07-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Cap. V. Von dem Neehte zur Besetzung einzelner Aknnd^er-Ttel!e:r. §. 1. Gemeinden oder Privaten, die dem Seminar ein Capital von wenigstens 1000 Thlr. stipuliren, gewinnen dadurch das Recht zur kostenfreien Besetzung einer Alumnen-Stelle im Seminar. Und zwar verbleibt dieses Recht den Gemeinden für alle Zeiten; bei Prrvaten indeß bleiben nach'Vent erwaigen Tode des Gebers die Erbbcrichtiglen noch 30 Jahre lang im Besitze desselben, nach dieser Zeit aber fällt das Besetzungs-Recht wieder an das Seminar zurück. §. 2. Übertragung dieses Rechtes auf einen Andern findet weder bei Gemeinden noch bei Privaten, statt. H. 3. Der von einer Gemeinde oder einem Privaten zur Aufnahme vorgeschlagenen Alumne muß dieselben Fähigkeiten besitzen, dieselben Zeugnisse beibringen, denselben Prüfungen, Anforderungen und Gesetzen sich unterwerfen, als die übrigen Alumnen, widrigenfalls seine Aufnahme nicht zulässig, oder seine Entfernung ausgesprochen werden kann. §. 4. Bei Erledigung einer solchen Freistelle wird den Betheiligten von dem Vorstände der Anstalt die betreffende Mitteilung gemacht, und sie zur Wiederbesetzung aufgefordert werden. Lassen sie das Wiederbesetzungs-Recht ein Jabr hindurch unbenutzt, so kann der Vorstand die Stelle für sich, natürlich ohne Präjudiz, besetzen. Werden aber die vorgeschlagenen Candidaten nicht qualificirt befunden, so wird von dieser Zeit an, den Berechtigten stets ein ferneres Jahr zugestanden. §. 5. Die Gesammtzahl dieser Frei-Stellen darf nie die Hälfte der überhaupt Aufzunehmenden übersteigen, und treten die dergestalt aufgenommcnen Alumnen, in die Stelle der unentgeldlich Aufgcnommenen, ein. S ch l n ß s a tz. Ucber den Ort des zu errichtenden Seminars, über Wahl und Constituirung des Vorstandes, über Verwendung der herbeigeschafflen Mittel wird zu gehöriger Zeit das Geeignete veröffentlicht werden. ^Dr'e Orthodoxie rmd die projeetirte „THeologen-Verfammlrrng." von l)r. I. Erhaltung und Fortbildung heißen die zwei inhaltsschweren Wortes um die die wichtigsten Fragen der jüdischen iHtzgenwart sich heurigen Tages drehen, die beiden entgegengesetzten Pole, die annähren und abstoßen, je nachdem dem einen oder andern derselben, wir eine Herrschaft einräumen. Ein Principien-Kampf bei dem es sich um nichts Geringeres, als um Sein und Nichtsein, um Etwas und Nichts handelte. Zwischen diesen beiden war ein Drittes nicht möglich. Entweder — doch hinweg mir diesem Ausdrucke des Zweifels; schon seine Möglichkeit ausgesprochen oder nur gedacht, heißt nach jüdischen Religions-Begriffen, — Lästerung; — also — wir besitzen eine geoffenbarte Gotres-Religivn, göttlich im Begriffe, wie in der Form ewig in der Theorie, wie in der Praxis, unabänderlich in den Axiomen, wie in den Consequenzen. Und weil diese unsere Religion göttlich, ewig und unabänderlich, Fortbildung heißr Negiruna, gänzliches Anfgeben des Göttlich-Jüdischen, Dafürsetzen menschlich-moderner Phantasmen und Trugschlüsse Von einem Nachgebcn, unserer Zeit die sehr zweideutige Berühmtheit Vorbehalten, die Gegensätze überall zu tilgen, anezugleichcn, zu verflachen, zu ebenen, das Unmögliche möglich, das Nochwendige entbehrlich zu machen. Im Leben des Einzelnen, wie der Gesammcheir, im Gebiete freer Forschung, wie nochwendiger Empirie zeigte sich dasselbe Streben, mit mehr als ängstlicher Sorgfalt, und dem zweideutigsten Erfolge Alles zu nivelliren, um jeden Preis das Besondere aufzuheben und Allgemeines dafür zu sehen. Doch so weit man sich bis dahin auch in dieser Beziehung versucht hatte, so mannigfache Verhältnisse in den Bereich dieser Ausgleichungs-Theorie bereits gezogen waren, auf des Menschen. Höchstes, auf Religion war sie noch nicht angewandt wordeil. Dem sogenannten historischen Judenrhume sollte dresev

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