Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 29 (21.7.1846)
- Date
- 1846-07-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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§. 11. Die gegen Zahlung Aufgcnommenen haben jährlich 1(X) Thlr. P. Et. zu entrichten, werden aber in Allem der übrigen Alumnen durchaus glcichgehaltcn. Selbst verständlich müssen von dieser Catcgoric dieselben Zeugnisse beigcbracht, Prüfung abgelegt und Verpflichtungen eingegangen werden; nur daß'in Bezug auf Letztere auch eine Garantie hinsichtlich der Zahlung beigebracht werden muß. Cap. UI. Von dem Unterrichte. §. 1. Der. Unterricht im. Seminar zerfällt in 2 Haupt-Abtheilungen, m einen jüdisch-religiösen und einen wissenschaftlichen. §. 2. Die Unterrichts-Zeit ist auf 9 Stunden täglich festgesetzt : davon 6 dem jüdischen, 3 dem wissenschaftlichen Unterrichte angehören. 8. 3. Für den religiösen Unterricht nimmt NO.', in dem weitesten Sinne des Wortes, die erste Stelle ein. Es sollen tagtäglich 2 ^25 sowie ein stattfinden. Für das Studium der jüdisch-religiösen Philosophie, sowie für höhere Eregetik und Hermeneutik werden besondere Stunden festgesetzt. 8- 4. Der wissenschaftliche Unterricht bezieht sich auf höhere stylistische Uebung, allgemeine philosovhiscke Encyklopädie, Kunst des rednerischen VortrageS, allgemeine Grundsätze der Mathematik und der Logik, geschichtliche und geographilchc Studien. §. 5. Die übrige Zeit wird theilweise zu Privat-Stunden, Rekapitulationen und Präparationcn, thcilweise LN körperlicher Erholung verwandt. 8- 6. Unter besonder« Umständen kann ein Theil dieser Zeit zum Sprach-Studium verwandt werden. 8- 7. Der Unterricht geht, mit Ausnahme der Sabbath- und Feier- sowie deren Vor- und Halb- Tagc ununterbrochen fort; Ferien finden nicht statt. Cap. IV. Von der Verwaltung. 8. 1« Die Verwaltung des Seminars besteht aus einem allgemeinen Vorstande von 11 Mitgliedern. 8- 2. Derselbe zerfällt in 3 Sektionen; eine für die wissenschaftliche Leitung und eine zweite für die finanzielle. Die 3te Sektion machen auswärtige Mitglieder aus. 8- 3. Alle 3 Sektionen wählen vereint aus ihrer Mitte einen Präses, der aber nur aus der ersten Sektion genommen, sein Amt 5 Jahre verwaltet, dann aber wieder gewählt werden kann. K. 4. Bei allgemeinen Angelegenheiten sind die wissenschaftliche und finanzielle Sektion, unter dem gemeinschaftlichen Präses, vereint. 8« 5. Die 3te Sektion besteht aus 5 auserwählten, ausländischen Rabbinen. Dieselben werden nicht nur bei allen Angelegenheiten der Verwaltung zu Rache gezogen, sondern wird ihnen alljährlich ein genauer Status über den moralischen wie materiellen Zustand der Anstalt vorgelegt. Dieselben sind nicht minder berechtigt selbstständige Anträge zu machen, Mißstände zu rügen, Verbesserungen vvrzuschlagen, kurz Alles das zu thun, was in den Functionen eines Vorstandes liegt. Uebcrall, wo sie zu Rache gezogen werden, und werden müssen, sind ihre Stimmen zur Entscheidung mitzählend. 8 6. Die Sitzung der übrigen beiden Sektionen finden regelmäßig allmonatlich ein Mal statt. Außerdem übernimmt einer der Herren Vorsteher allwöchentlich die besondere Inspektion, worüber er am Ende seiner Woche in ein eigends dazu eingerichtetes Journal berichtet. 8- 7. Die Aufnahme der Alumnen geschieht von den 3 Sektionen gemeinschaftlich; die Prüfung von der Iten allein; doch ist das Resultat derselben, sowie sämmtliche schriftliche Arbeiten im Original der 3tcn Sektion mitzutheilen. 8. 8. Endlich sind alle 3 Sektionen bei Entwerfnng deS alljährlichen Studien- und Stnnden-Plases> Sei Einführung der nöthigen Schulbücher, bei Abhaltung jährlicher Prüfungen gleich berechtigt und befugt. Zu diesem Behufe soll es ermöglicht werden, daß eins oder einige der auswärtigen Herren Mitglieder sich alljährlich persönlich am Orte des Seminars einfindcn können.