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Der treue Zionswächter · 1846-05-26 · 21 (26.5.1846) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
21 (26.5.1846)
Date
1846-05-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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182 HAv- Schule ausgenommen wird. Nur eine von dem Vorstande gegebene höhere Garantie, daß kein Collegium der Gemeinde seine Verwaltung mit der Religion vermischen, oder die Religion mit in's Spiel ziehen werde, kann den so lange bewahrten Frieden ftrrerhalten, der allein zum Gedeihen deS Guten führen kann. xaois, sm!eus ver!tat!s. (Ein Freund deS Friedens, mehr noch Freund der Wahrheit.) Altona, d. 8 Mai. Der Verfasser deS unter dem 30 April in der jüngsten No. dieser Blätter von hier aus erstatteten Berichtes scheint ganz bedeutend unter dem Einflüsse dieses ominösen Datums gestanden zu haben. als er jene Zeilen niederschricb. Er nennt sich „einen Freund des Friedens, mehr noch Freund der Wahrheit", aber gleich dieser Name ist eine arge Täuschung. Ein Freund des Friedens, ein Freund der Wahrheit sollte eS in der Thar nicht wisse», nicht fühlen, daß, bevor man Anschuldigungen und Verdächtigungen gegen ehrwürdige Männer, gegen em hochgeachtetes Collegium verbringt und der Oeffenrlichkelt übergiebr, es der Friedfertigkeit, der Wahrheit angemessener wäre, von dem Zusammenhangs der Um» stände sich zuvor genau zu unterrichten, es im Interesse deS Friedens zuvor zu untersuchen, begangenes Unrecht durch eine gütliche Versöhnung wieder auszugleichen? Ein sich zum öffentlichen Kritiker Aufwerfender sollte es ferner nicht wissen, daß in einem Collegium und der collegialischen Verhandlungen nie die Stimme der Einzelnen maßgebend vielmehr Beschlüsse nur durch Majorität oder Stimmeneinhelligkeit gefaßt werden, mithin nie Einzelnen die alleinige Verantwortlichkeit für dieselben aufgebürdet werden kann? Ob der Rabbiner ein Recht zu inquisitorischer Aufsicht über die Gemeindeglieder habe? Unter keiner Bedingung! Wer — und zumal, der sich Freund des Friedens, mehr noch der Wahrheit zu nennen beliebt — wagt cs, diesen gehässigen, aufreizenden Namen da auszusprechcn, wo ein Gesammk-Cvllegium nach reiflicher Ueber» legung, nach strengen Prinzipien, nach den Grundsätzen des Rechtes, der Pflichtgemäßheit gehandelt zu haben sich bewußt ist? Ein Kind ist aus der Schule ein st weil geschickt, nicht allein weil der Vater die Sabbat-Gesetze öffentlich übertreten, sondern auch, weil, wie man erfahren, er es von seinem Kinde duldet. Aber zuerst diese Schule. Wer hat sie, nach welchen Grundsätzen, zu Welchen Zwecken wurde sie in ihrer jetzigen Ausdehnung und Form gegründet? War es nicht gerade der Herr Oberrabbiner und der würdige Herr Gemeinde-Präses, die auf den wohlrbärigen Sinn eines frommen Mannes so einzuwirken bemüht waren, daß er Kapitalien schenkte, durch die einzig und allein das Bestehen der Schule in ihrer jetzigen Gestalt möglich? Und legte dieser Edle nicht in der denkwürdigen Stiftungs-Urkunde, ein schönes Bild seines streng religiösen GemütheS, als leitende Prinzipien nieder, wie diese Schule eine Pflanzsckule sein sollte wahrer, strenger Religiösität reinen orthodoxen Zudenlhums? Ob die Schule genüge jenen Anforderungen? So sehr mehrte sich der Andrang zu derselben, daß von 13 Gemeldeten, wie wir hören, nur 4 ausgenommen werden konnten, und zwar wegen zu großer Ueberhäufung,. wegen Mangels an Platz. Und das Faktum selbst? Hat der Freund deS Friedens, mehr noch der Wahrheit auch die Anforderungen der Pädagogik zu Rath« gezogen, als er jene unbesonnenen Aeußerungen niederschrieb? ES »st hier der Orr nicht, die unzähligen Belege aus den Schriften der Heroen der Pädagogik namentlich aufzuführen, wie ein Diestcrweg, Schwarz, Nirmeyer sich über den wesentlichen Einfluß der Religiosität auf die Erziehung im Allgemeinen aussprechen, wie sie besonterö auf praktische Neligiösi är zu diesem Zwecke aufmerksam machen, sie lebhaft schildern, die Kraft der Neltglösirät auf den kindlichen Willen. Dazu ist freilich hier der Ort nicht, aber fragen möchten wir etwa jenen Freund des Friedens, mehr noch der Wahrheit, ob er auch da mir Rath zur Hand sei, wenn ein Schul-Collegium zu erwägen und zu prüfen habe, ob es sittlich und moralisch erlaubt und verantwortlich sei. einen Neligionslehrer oder dessen Schüler im strengsten Slnne des WorreS zu Heuchlern zu machen? Oder wie ist sonst die Kluft auszugleichen, d»e zwischen dem vierten und fünften Gebote aus den zehn Geboren hier nothwendig entstehen mußte? Hier soll Sabbar-Heiligung in das jugendliche Gemülh mit unverweSbaren Eindrücken eingeprägt, dort Aelternliebe in ihrer weitesten Bedeutung entflammt werden. Aber die herrlichsten Eindrücke des Gefühls werden verlöscht, wenn starr Heiligung Sabbar-Schändung das Kind nicht einmal, sondern stets und stets wieder vor Augen sieht; und die Aelternliebe sollte nicht untergraben werden, wenn das Kind sich nothgedrungen

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